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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1867-12-03 · Heft 49 (3.12.1867) · p. Seite 973

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
31 (1867)
Issue
Heft 49 (3.12.1867)
Date
1867-12-03
Page
Seite 973 (sequence 5)
Language
German
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978 nicht die überwiegende Autorität auf das Land ausübe, wie Paris in Frankreich. Hinsichtlich der Juden ist dies bereits seit einem halben Jahrhundert der Fall, und viele Gemeinden in den Provinzen gingen der Berliner in vielen Dingen auf Jahrzehende voran. So wurde z. B. die jüdische Kanzel in Berlin in der Gemeindeshnagoge ein Jahrzehend später als in anderen preußischen Gemeinden errichtet. Was die in so erbärmlicher Weise an's Licht tretenden Zänkereien betrifft, können wir nur wünschen, daß die Provinzen jenes Beispiel auch ferner nicht nachahmen. Bonn, 19. November (Privatmitth.) Auf keinem Gebiete ist während eines Menschenalters eine so große Umwandlung vor sich gegangen als in den Verhältnissen der Juden in Deutschland. Wir meinen hiermit nicht blos in der Gesetzgebung selbst, sondern vorzüglich in der öffentlichen Meinung, welche einen Widerspruch gegen die vollständige und praktische Gleichberechtigung gar nicht mehr zuläßt. Eine solche Umwandlung zeigt auch ein Leitartikel der Kölnischen Zeitung in Nr. 320: „Die Gleichberechtigung der Confessionen." Unsere älteren Leser erinnern sich wohl noch unseres Kampfes mit der Redaktion der Kölnischen Zeitung im Jahre 1842, wo jene noch in schroffster Weise und mit den übertriebensten Schmähungen der Gleichberechtigung entgegentrat, und wie oft wir auch später Veranlassung hatten, feindliche Aussprüche in jener Zeitung zurückzuweisen. Der ged. Leitartikel hingegen dringt in beredter Weise auf die endliche Ausführung des 8.12 der preuß. Verfassung, das ist auf die Anstellung qualificirter Juden in allen Zweigen des Staats- und öffentlichen Dienstes. Es wird hier eindringlich betont, was unfern Lesern vielfach bekannt ist, weshalb den ged. Artikel hier wiederzugeben, überflüssig wäre. Vorzüglich wird hervorgehoben, daß der Staat jetzt alle ihm zu Gebote stehenden Kräfte nothwendig habe und deshalb Niemanden ausschließen dürfe. Es heißt hier: „Gerade heutzutage, wo die kritische Weltlage alle Kräfte der Staaten in Anspruch nimmt, liegt es in dessen eigenstem Interesse, brauchbare Leute ohne Rücksicht auf die Faeon, nach der sie selig zu werden bestrebt sind, heranzuziehen, und gerade Preußen folgt bei solcher Maxime nur den Traditionen seiner besten Zeiten. Denn es ist dadurch bekanntlich groß geworden, daß es im Gegensätze zu Oesterreich bei seinen Beamten mehr auf Würdigkeit und Verdienste sah, als auf äußerliche Empfehlungen, mochten sie in ererbten Titeln oder in hoher Protection bestehen, daß es nie die Staatsverwaltung zur Domaine einer geschlossenen Gesellschaft machte, das Gemeinwohl nicht dem Privatvortheile einzelner Kasten oder Coterieen aufopferte. Und wenn es unbestritten ein charakteristischer Zug der Gegenwart ist, überall das geistliche und weltliche Regime, die Kirche und den Staat möglichst zu trennen, so ist das starre Fernhalten der Bekenner einer gesetzlich anerkannten Religion von den Aemtern und Würden des Staates, dessen Lasten sie gleichmäßig mit den übrigen Bürgern tragen müssen, ein Widersprnch in sich, dessen Beseitigung zwar unausbleiblich eintreten wird , im allgemeinen Interesse aber je früher je besser herbeigewünscht werden muß. Sonst kommt Preußen in Gefahr, von Oesterreich überflügelt zu werden, das sich jetzt energisch zur Ausführung der vorhin citirten Stelle in §.12 unserer Verfassung anschickt und so ein Princip zur Geltung bringt, welches der liberale Westen sehr lange, ohne daß dadurch der Staat oder die Religion zu Schaden gekommen wäre, in Praxis gesetzt hat. Es sei also der Aufmerksamkeit der Regierung und, wenn diese sich säumig zeigt, der Kammer die Sorge für endliche Verwirklichung einer bis zur Stunde illusorisch gebliebenen Verheißung bei dieser Gelegenheit dringend ans Herz gelegt." Besonders erhebt sich der Artikel gegen eine Art „vermittelnden Modus": „Dieser besteht darin, daß man in der Justiz die guten Dienste der jüdischen Referendarien, Assessoren rc. annimmt, im höheren Schulamt jüdische Candidaten ihr Probejahr tdas bekanntlich nicht honorirt wird) abhalten läßt, auch nicht das Mindeste dagegen hat, daß sich Juden als Privatdocenten an Universitäten nützlich machen, kurz, ihre Leistungen, soweit dieselben provisorisch und gratis geschehen, mit Vergnügen annimmt — und nur, wenn sie dann sich erkühnen, für ihre Bemühungen irgend eine Entschädigung oder gar eine fixe Anstellung zu beanspruchen, ihnen mit einem kategorischen „quod non!“ den Rücken zeigt. Nun könnte man freilich sagen: den Juden', die so unklug sind, trotz der sicheren Voraussicht des Schicksals, das ihrer harrt, dem Staat in der vorherbezeichneten Weise ihre Dienste zu widmen, geschieht nichts, als was sie sich selbst Voraussagen müßten. Allein diese Bemerkung zieht

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