Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 31 (1867)
- Issue
- Heft 49 (3.12.1867)
- Date
- 1867-12-03
- Page
- Seite 971 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/3224737-3226581-3226631--25563-3261072- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
- Rashi 1× ep/1002670
OCR text
9?1 Klasse derjenigen mosaischen Gebote einzurechen, welche aus sehr richtigen mit bewunderungswürdigem Scharfsinn schon damals erkannten Grundsätzen der öffentlichen Gesundheitspflege hervorgegangen sind. Ganz anders gestaltet sich das ärztliche Urtheil, wenn es sich über die gebräuchliche, oder vielmehr mißbräuchliche Art und Weise aussprechen soll, in der die Beschneidung noch in den jüdischen Gemeinden ausgeführt zu werden Pflegt. Da müssen wir allerdings zu unserer Beschämung gestehen, daß ein großer Theil der gegen die Operation geschleuderten Borwürfe nur zu sehr begründet ist; denn es wird dabei oft in einer so rohen, das Gefühl empörenden Manier zu Werke gegangen und was das Schlimmste ist, mit solchem Unverstand gegen alle Regeln der Chirurgie gesündigt, daß unglückliche Folgen, obschon sie verhältnißmäßig noch selten genug sich ereignen, gar nicht ausbleiben können; und diese sind es bekanntlich vorzugsweise, welche die Ceremonie in Verruf gebracht, welche den Widerwillen und die Furcht davor nähren und der hier und da stattfindenden Verweigerung derselben einen anscheinend triftigen Anhaltspunkt geben. Es handelt sich hier um einen argen Uebelstand, der dringend der Abhülfe bedarf. Er ist allerdings wiederholt besprochen worden und schon mancher Mahnruf dagegen ist, wie die Stimme in der Wüste, ungehört verhallt, gleichwohl halte ich es nicht für überflüssig, ihn nochmals in eindringlicher Weise an dieser Stelle einer Erörterung zu unterziehen, die ich einem demnächst folgenden Artikel Vorbehalte. Literarischer Wochenbericht. Hannover, im Nov. Raschii in Pentateuchum commentarius critice primum ediilil A. Berliner. Berolini 1866. Es dürfte schwerlich in der gesammten neuhebräischen Literatur einen zweiten Commentar geben, der sich gleich dem Raschi's über den Pentateuch nun schon fast acht Jahrhunderte hindurch ein so hohes Ansehen und eine solche Beliebtheit zu erringen gewußt hat, so daß noch in der Gegenwart, wo in Folge der Abnahme des Talmudstudiums Raschi als Heros talmudischer Gelehrsamkeit nur noch von Fachmännern gewürdigt wird, sein Commentar über die h. Schrift oder doch wenigstens über die fünf Bücher Mosis einem Jeden, der nicht in der jüdischen Literatur völlig Laie ist, genügend bekannt ist. Allein gerade dieses Ansehen und diese Beliebtheit des in Rede stehenden Commentars, welche auch aus dem Umstande ersichtlich ist, daß er unter allen hebräischen Werken zuerst, nämlich im Jahre 1475, durch den Druck vervielfältigt wurde, hatte nicht allein eine größere Verbreitung desselben, sondern auch eine Verunstaltung seines Textes zur Folge, indem der Commentar, so lange er nur handschriftlich vorhanden war, von den Abschreibern oder denen, die ihn studirten, häufig mit Randbemerkungen versehen wurde, die nachher in den Text geriethen und auch noch später, als er schon gedruckt war, durch allerlei Glossen, Aenderungen und Auslassungen verunstaltet wurde, an denen die Editoren und Correctoren, die Interpreten und Lehrer und hier und da auch die Censoren Schuld waren, so daß bei allen Kennern längst der Wunsch rege wurde, den sosehr verstümmelten Text von allen Verunstaltungen, die er im Laufe der Zeit erfahren, befreit in seiner ursprünglichen Gestalt zu besitzen. Daß eine solche Arbeit keine leichte sei, liegt auf der Hand, denn sie kann, wie schon Zunz, der auf die Wichtigkeit derselben bereits vor 45 Jahren aufmerksam gemacht, ausgesprochen hat, nur durch eine sorfältige Vergleichung der Handschriften und Ausgaben, namentlich der älteren, wie auch der zahlreichen Anführungen in den Schriften der Rabbinen bewirkt werden. Dieser schwierigen Aufgabe hat sich nun Herr Br. Berliner in der vorliegenden Ausgabe mit anerkennenswerther Hingebung unterzogen und es gereicht uns zur Freude, in Uebereinstimmung mit sämmtlichen Kritikern, deren Urtheil uns bis jetzt über das vorliegende Werk zu Gesichte gekommen ist, erklären zu können, daß sich Herr Dr. Berliner seiner Aufgabe mit Fleiß und Umsicht entledigt und ein Werk geliefert hat, das als eine Bereicherung der jüdischen Wissenschaft betrachtet werden darf und dem die Anerkennung der Kenner nicht fehlen kann. Unter Benutzung von 8 Manuscripten, die er zu diesem Zwecke selbst untersucht hat, wie auch der Lesearten, die sich in anderen Handschriften finden und ihm theils durch Vermittlung des Herrn Gurland in Petersburg theils durch die Publicationen Geigers aus seinen zwei Codices vom Jahre 1294 und 1488 in dessen Nite Neemanim und Parschandatha und theils durch die Commentare von Mendelssohn und Heidenheim oder durch das von Joseph ben Jsachar veröffentlichte Werk Joseph Daath bekannt geworden sind, wie auch unter Vergleichung vieler älterer Raschi-Ausgaben, worunter mehrere Inkunabeln, hat Herr Dr. B. einen correcten 49*