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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1867-11-26 · Heft 48 (26.11.1867) · p. Seite 962

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
31 (1867)
Issue
Heft 48 (26.11.1867)
Date
1867-11-26
Page
Seite 962 (sequence 14)
Language
German
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Natur, die, wenn auch durch alte Formen, die schönste, echteste Menschlichkeit durchscheinen läßt, die durch die Wurde des Characters, die fromme Milde des Herzens Anspruch auf die unbeschränkteste Achtung hat, eine Stellung über den Parteien einnehmen. Möge daher sein Tod, wie es sein Leben gethan, beruhigend und versöhnend auf alle Glieder der Gemeinde wirken.*) *) Die vom Rabbiner Dr. L. Lewysohn gehaltene schwedische Grabrede ist im Druck erschienen und liegt uns vor. Redakt. Anzeigen. In hiesiger Gemeinde ist die Stelle eines Borbeters, Schächters und zweiten Religionslehrers zum 1. Mai 1868 zu besetzen und wollen sich geeignete Persönlichkeiten alsbald bei dem Unterzeichneten Geweindevorstande brieflich melden. Dieser Meldung ist ein selbstverfaßtes eurieulum vitac in deutscher Sprache anznschließen, unv bemerken wir, daß außer der Schechitagebühr von etwa 50—60 Thlr. und einigen kleineren Nebenvevenüen, ein baarer Gehalt von 250 Thlr. Crt. gezahlt wird, sowie daß der Anznstellende sich zuvor einer Prüfung durch den hiesigen Landrabbiner zu unterwerfen hat. Der Gottesdienst wird zum Theil in hebräischer, znm Theil in deutscher Sprache gehalten, und wird in der Synagoge der Gesang mit Orgelbegleitung ausgeführt. Strelitz, den 13. November 1867. Der israel. Gemeinde-Vorstand. H. Iosephsvn. H. Heine. K. Bock. Die Stelle eines Lehrers und Cantors bei der Gemeinde in Berne ist ZN Neujahr oder zum Mai zu besetzen. Gehalt 200-—225 Thlr. jährlich, Wohnung, Feuerung, Licht frei nebst einigen Nebeneinkünften. Anmeldung an Landrabbiner Wechsler in Oldenburg. Concurs. Bei der Cultus-Gemeinde zu Pilsen in Böhmen kommt der Posten eines Predigers, welchem auch die Erlheilung des Religionsunterrichtes an den Schulen obliegt, zu besetzen, für welche Leistungen der Gehalt nach Qualisication vereinbart wird. — Gesuche sind zu richten an den Cultus-Vorstand zu Pilsen in Böhmen. Eoneu2rertz. In der hochdeutschen Jsraelitengemeinde in Altona soll das Amt eines Vorsängers ehestens besetzt werden. Für die damit möglichst zu verbindenden Functionen werden folgende Gehalte gezahlt: Für das Amt des Vorsängers an Wochenu. Feiertagen 350 Thlr.; Für das Borlesen der Thora 50 Thlr.; Für Unterricht in der Gemeindeschule, welcher sich auf etwa 20—25 Stunden wöchentlich im Elementar-, Religions- und Gesangsunterricht vertheilen wird 200 Thlr. Die Sporteln des Vorsängers betragen zur Zeit noch cr. 150 Thlr., wofür indeß keine Garantie übernommen wird. Diejenigen Bewerber, welche sämmtliche Funktionen erfüllen können, werden selbstverständlich den Vorzug erhalten. Etwaige Reflectanten, welche verheirathet und mit Zeugnissen über deren streng religiösen Lebenswandel und musikalische Befähigung versehen, wollen, unter Einsendung derselben, ihre Meldungen bis Ende December d. I. an das Unterzeichnete Aeltesten - Collegium franco gelangen lassen. Altona, im Aeltesten-Collegio der hochdeutschen Jsraelitengemeinde, im Novbr. 1867. Die Stelle eines Religionslehrers und Predigers, der auch besonders ausgebildete musikalische Kenntnisse mit einer guten Gesangstimme besitzen muß, um als Cantor fuugiren zu können, ist mit dem Bemerken, daß neben dem fixen Einkommen noch erheblicher Nebenverdienst zu erhalten, mit einem jährlichen Gehalt von 600 Thalern hier vacant. Hierauf Reflektirende wollen sich in portofreien Briefen an den Berwaltungsrath der israel. Gemeinde in Saarlouis wenden. Nachdem die Abänderung unseres Gemeindestatuts Seiten des königlichen Oberpräsidiums bestätigt worden, soll für die hiesige Gemeinde nur ein Beamter, der die Qualisication hat, 1. ^ixoi N-np 2. Lehrer der den hebräischen Unterricht ertheilt, 3. im Besitze einer n&mri mnM ist, und religiöse Vorträge hält, angestellt werden. Die Anstellung soll womöglich sofort, spätestens aber zum 1. Januar 1868 geschehen. Das sixirte Gehalt ist auf 400 Thaler jährlich sestgestellt, und kann das Nebeneiukommen auf mindestens 300 Thlr. p. veranschlagt werden. Geeignete Bewerber wollen sich unter Beifügung ihrer Zeugnisse baldigst melden. Lyck, den 4. November 1867. Der Vorstand der Kreis-Shnagogen-Gemeinde. M. Gottberg. Wolffheiw. Weinberg.

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