Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 31 (1867)
- Issue
- Heft 48 (26.11.1867)
- Date
- 1867-11-26
- Page
- Seite 957 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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957 Ham Levi Mayer, u. a., letztere als Berf. von biblischen Geographien für israel. Schulen und von geringerm Werthe. Die 3. Abtheilung verzeichnet Ansichten und Karten. Ein solches Werk Tobler's bedarf keiner weitern Empfehlung, es füllt eine bedeutende Lücke in der bibliographischen Literatur aus und wird von allen Forschern des heiligen Landes freudig begrüßt werden. Kaiserling. Zeitungsnachrichten. Deutschland. Hamburg, 12. Nov. (Privatmitth.) Eine sehrschwere Geburt waren die neuen nun endlich publicirten Gemeindestatuten, welche trotz Rabbi Akiba's Spruch, doch etwas ganz Neues zeigen. Zwei, intensiv gar nicht weit auseinander liegende jüdische Ritus, werden Jahre lang, wahrlich nicht aus guter Absicht so schroff einander entgegen gestellt, daß man eine unübersteigliche Kluft glauben sollte, und nun treten sie plötzlich als Nord- und Südbund in eine neue organische Vereinigung, wie sie wohl noch nicht dagewesen ist, ebenso wenig als eine jüdische Religionsgemeinde, die sich mit vielen Dingen zu beschäftigen hat, nur nicht mit der Religion. Es besagen nämlich 8 2 und 3: der Gemeinde liegt die Fürsorge für das lfreiwillige) Armenwesen, für den Unterricht der Kinder „minderbegüteter Gemeinde-Angehöriger und für das Begräbnißwesen ob. Für den Cultus wird in der Gemeinde durch zwei selbstständig und von der Gemeindeverwaltung unabhängig geleitete Cultus-Berbände, den Synagogenverband und den Tempelverband gesorgt, welche laut § 10 beide vollständig und unabhängig in Bezug auf religiöse Akte, auf ihre Verwaltung, die Anstellung ihrer Beamten und ihre Finanzen sind." Ob diese Statuten genügen werden, um die gegenwärtigen Mitglieder und Angehörigen zusammen zu halten, obwohl Jeder nach Belieben vermittelst eines geringen Geldopfers jederzeit austreten kann, das ist unmittelbar nach seinem Erscheinen unter dem Titel: Historia de la Paleslina <5 Tierra Santa, por 8. Munk. Traducido al Castellano por una sooiedad literaria (Barcelona 1842) in's Spanische übersetzt wurde. wohl anzunehmen; dafür wirkt die Gewohnheit und dafür sorgt auch der gemeinschaftliche Haß, den unsere jungen Freidenker (eine große Zahl zumal der Mädchen und Frauen) auf Synagoge sowohl als auf den Tempel werfen. Aber ebenso wahrscheinlich ist eS auch, daß wenig neue Mitglieder, selbst Eingeborene eintreten werden, da sie ihren etwaigen religiösen sowohl als Wohlthätigkeits- Drang befriedigen können ohne zur Gemeinde zu gehören. Hochkomisch sind folgende 2 Punkte. Nämlich, nachdem die sog. Orthodoxen Jahre lang schrien, sie könnten in keinem Verbände bleiben, wo Ehen gestattet werden, die das kirch' liche Gesetz verbietet, z.B. von in contumaciam Geschiedenen, von Chaliza-Schwänzenden Kehunna-Verletzenden; und nun können sie doch nicht solche durch den Tempelvcrband sanctionirte Ehen hinterher dcsavouireu. Noch viel markanter ist aber das, daß, nachdem wir viele Jahre lang von der jungen Welt über unfern „Staat im Staate" haben schreien hören, nunmehr von derselben Formalitäten in Wahlen, Abrechnungen, Versammlungen rc. adoptirt sind, die man erst recht als „Staat im Staate" bezeichnen kann, zumal da, wie schon gesagt, Jeder, wie im wirklichen Staate, die Gemeinde nach seinem Belieben verlassen kann. Uebrigens zeigt 8 45, 1 ein in England von Har e erfundenes, von Mills empfohlenes Wahlsystem, welches auch den Minoritäten einige Vertretung sichern soll und hier wohl zum ersten - male ins Leben tritt. Es kann nämlich die Wahl eines oder mehrerer der 15 Repräsentanten in der Weise geschehen, daß ein Candidat den 15. Theil aller wahlberechtigten Stimmen aufweist natürlich nur in offener Wahl, und die auf diese Weise noch mangelnden Repräsentanten in geheimer Wahl completirt. Die unterm 4. d. Mts. ausgesprochene Genehmigung des Senats ist eine rein formelle, die blos eine Anerkennung der Richtigkeit ausdrückt; denn bei der hier bestehenden vollkommenen Trennung zwischen Staat und Kirche kann der Senat keine Einwirkung auf unsere Statuten in Anspruch nehmen. Den Lutheranern, welche mit ihren kirchlichen Statuten noch lange nicht im Reinen sind, haben wir nun den Rang abgelaufen, vielleicht weil bei ihnen die Geistlichen mitzureden haben, was bei uns nicht der Fall ist. Aus Bayern, 12. Nov. (Privatmitth.) In diesen Tagen fiel uns eine Bekanntmachung in Nr. 37 der zu München erscheinenden „Süddeutschen Presse" auf. 48