Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 31 (1867)
- Issue
- Heft 48 (26.11.1867)
- Date
- 1867-11-26
- Page
- Seite 955 (sequence 7)
- Language
- German
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955 den im Namen „des Kaisers und Königs" durch den Minister eröffnet. Den Deputirten und Mitgliedern des Sanhedrins wurden kaiserliche Equipagen zur Disposition gestellt, damit sie sich in würdiger Weise zu den Sitzungen begeben könnten. Eine Ehrenwache wurde aufgestellt, deren Officier vom Vorsitzenden die Ordres zu fragen hatte. Verließen die Mitglieder das Sitzungslokal, so trat die Wache unter Gewehr und die Trommel wurde gerührt. So sahen sich die Versammlungen von einer Glorie umgeben, die viel dazu beitrug, zahlreiche Zuschauer anzulocken. Das Ganze hatte etwas Imposantes und die Mitglieder der Notabeln- und Sanhedrinversammlung selbst fühlten sich von diesen äußern Eindrücken gefesselt und w«den dadurch geblendet und berauscht. Daher kam es, daß sie in ihren Sitzungen und ihrer Thätigkeit auffallend viel Gewicht ans Aeußerlichkeiten legten, nach Prunk haschten und unbewußt die eigentliche Sache zu sehr aus den Augen verloren. So mußten die Notabeln in schwarzem Rock und weiß seidenen Strümpfen erscheinen; die dem Sanhedrin angeschlossenen Laienmitglieder schwarz seidene geistliche Mäntel und Bäffchen tragen. Der Präsident des Sanhedrin erschien in schwarzem Sammetgewand, saß auf einem erhabenen, prächtigen Sessel, einem Throne ähnlich. Seine beiden Beisitzer zeichneten sich auch durch ihre Kleidung aus und ebenso die übrigen Mitglieder. Schärpen trugen alle Mitglieder des Sanhedrin; die des Präsidenten und der Beisitzer waren in den Farben verschieden. Bis in's Kleinliche ahmte man die antiken synedrialen Formen nach. Außer der Zahl 71 durfte der Halbkreis nicht fehlen; der Vositzende hieß Naffi, die beiden Beisitzer Ab-Beth-din und Chacham. Ja, selbst die alten Gerichtstage wurden wieder eingesetzt, indem das große Sanhedrin seine Sitzungen nur an Montag und Donnerstag hielt. Der größte Theil der Zeit wurde absorbirt von Panegyriken auf den Kaiser und König, worin man sich unerschöpflich zeigte; von synagogalen Feierlichkeiten und officiellen Audienzen. Wir wollen zugeben, daß das Unerwartete, Große und Bedeutsame der Sache, die eine heitere Zukunft den Juden verhieß, geeignet war, zu überschwänglichen Aeußerungen und einer vom Momente erregten Extase; aber die Herren spielten mit den Formen, wie die Kinder mit den Puppen und ihre eigentliche Aufgabe trat hiermit in den Hintergrund. Die Berichte jeder Sitzung wurden ungeduldig von Allen erwartet, die an den jüdischen Angelegenheiten Interesse hatten und ihre Aufmerksamkeit dieser neuen Bewegung zuwandten; sodaß nach den entgegengesetztesten Richtungen, nach nahe und fern schleunigst das Resultat jeder Sitzung gemeldet wurde, mit allen Formen, die sich daran knüpften und die Neugierde spannen oder befriedigen konnten. — Holland schenkte diesen Vorgängen zu Paris keine geringe Aufmerksamkeit. Hatten auch die beiden alten Gemeinden zu Amsterdam keine Deputirten zur Sanhedrinversammlung gesandt, so geschah dies durch die „neue Gemeinde" lvrgl. Sk. VI.) und ein Mitglied dieser Deputation nahm 1814 Sitz in der „eonsulerende Commissic,“ wir meinen l)r. jur. C. Asser. Rechnen wir noch hinzu, daß der Holländer überall, wo es sich um ein systematisches Handhaben der Sachen handelt, sei es in großen oder kleinen Kreisen, die Formen sehr liebt, und besonders sie gern in allen Branchen der Administration zeigt, wo diese aus den engen Schranken in die Oeffentlichkeit tritt: so muß es sehr natürlich scheinen, daß die Behandlung der jüdischen Angelegenheiten in den Pariser Versammlungen viel Einfluß auf die neue Ordnung der holländisch-jüdischen Verhältnisse übte. Man denke nun an die weit ausgesponnene Verfügung über das Siegel, das die llookdeommissie, die Hoofd- und Ringsynagogen führen müssen, und an die subtilen Nüancirungen dieses Siegels, um jede dieser Verwaltungsbehörden auszuzeichuen. Ferner an die Verfügung über die Rangstufen bei gottesdienstlichen Feierlichkeiten und Umgängen, an die distinguirten Plätze der administrativen Körperschaften in der Synagoge, und endlich an die zu costümirenden Geistlichen. In All' dem äußert sich eine unbehagliche Kleinlichkeit, ein unstatthaftes Tändeln, ein Stehenbleiben bei Aeußerlichkeiten. — Die Notwendigkeit gewisser Formen kann nicht weggeleugnet werden; sie sind nicht selten eine wesentliche Bedingung für Ordnung, die schützenden Mittel für Regel und Gesetz, die in allen menschlichen Thätigkeiten und Bestrebungen walten soll und muß; aber die passende Form muß überall, und ganz besonders in gottesdienstlichen Angelegenheiten, aus richtigen Begriffen und dem Durchdrungensein von der Sache sich factisch meist von selbst ergeben. Fehlen diese Voraussetzungen, so wird die Folge gar zu leicht Carricatur, schadet oft und kann in Heuchelei Umschlagen. Wir wollen hier nur noch an eine Verordnung erinnern, nämlich an die Vorschrift über die Art, wie das Gebet für den König vorgetragen werden müsse und welche Haltung die Gemeinde dabei zu bewahren habe. Es