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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1867-11-26 · Heft 48 (26.11.1867) · p. Seite 952

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
31 (1867)
Issue
Heft 48 (26.11.1867)
Date
1867-11-26
Page
Seite 952 (sequence 4)
Language
German
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S52. geplagten, mit allen Vorurtheilen angesehenen Juden gilt und wo die Oberbehörde doch nur auf den Bericht des Bürgermeisters rekurrirt? Derartige Beschränkungen sind in den Augen aller einsichtsvollen und erfahrenen Staatsmänner zu sehr verurtheilt, und in den Augen jedes humanen Menschen, der seinem Nächsten nicht das heilige Recht, eine Familie zu gründen, verkümmern will, zu sehr verdammt, als daß wir viel darüber zu sagen brauchten. Weiß denn der Herr Bürgermeister garnicht, daß die unvermeidliche Folge einer solchen Einschränkung nichts Anderes als die Vermehrung der unehelichen Kinder ist und in dem günstigeren Falle der heimlichen Ehen, was vor dem Gesetze gleichbedeutend ist — also nicht blos das doch anwachsende Proletariat, sondern auch dieses Proletariat in seiner häßlichsten, unsittlichsten Gestalt? — Der Herr Bürgermeister beruft sich auf die Gesetzgebung in einigen deutschen Staaten, vermengt aber hierbei in schlauer Weise das 25. Lebensjahr und den politischen Eheconsens, und verschweigt, daß die letztere Beschränkung in den meisten Staaten bereits aufgehoben ist, und nur noch eigentlich in Mecklenburg blüht. In Preußen existirt dergleichen nickt, in Oesterreich ist der Eheconsens von der politischen Behörde geradezu aufgehoben worden. Wir fügen daher nichts weiter hinzu, als daß wir die gegründete Hoffnung haben, Herr v. Z. falle mit diesen seinen Borschlägen wie mit seinem früheren Gutachten durch. — Daß wir mit der Beurtheilung, die wir in Nr. 4 5 dem Cirkulair des Herrn Generalgouverneurs der Ostseeprovinzen haben zukommen lassen, nicht Unrecht hatten, erweist die Aufmerksamkeit, welche die russische Presse diesem Cirkulair widmet. Wir geben hier die wörtliche Uebersetzung eines Artikels des Echo de la Presse ms.se mit der Unterschrift des Verfassers: „Die allgemeine Verbreitung, die dem Cirkulair des Generalgouverneurs der nordöstlichen Provinzen wurde, welches die Aufhebung der gegenwärtigen Consistorialverfassung der Israeliten betrifft und den alleinigen Zweck hat, Erkundigungen einzuziehen über das, was eigentlich aufgehoben oder verändert werden soll, läßt voraussetzen, daß die Regierung gern, ehe sie die Hauptpunkte der Aufhebung festsetzt, die Meinung der Presse kennen lernen möchte. Es scheint uns deßhalb von Nutzen ihr unsere Bemerkungen zu unterbreiten. Die gegenwärtige Organisation der israelitischen Consistorien, welche man beliebt „eine privilegirte Stellung" zu nennen, ist auf herzlich wenig beschränkt. Die Israeliten dürfen sich mit einer besonderen Erlaubniß der Ortsbehörde vereinigen und Gesellschaften zu gegenseitiger Unterstützung bilden. Nur die wohlhabenden Familienhäupter können an diesen Associationen theilnehmen, weil der Beitritt dazu sehr kostspielig ist. Die Ergebnisse der monatlichen Beiträge der Mitglieder sind zum Bau und zur Erhaltung des Tempels, zur Bildung von hebräischen Bibliotheken, zum Unterhalt von Waisen, zur Gründung und zur Erhaltung von Hospizen, zur Unterstützung armer Familien und zu anderen wohlthätigen Werken bestimmt, wie z. B. zur Ausstattung armer Bräute, zur Honorirung von Advokaten, die vor den Tribunalen die Sache von Angeklagten jüdischer Religion vertheidigen, rc. Wir wiederholen es, nur einige wohlhabende Familien genießen dieses Vorrecht, denn es ist in der That ein großes, ihren leidenden Glaubensgenossen zu Hülfe kommen zu dürfen. Neben diesen Familienhäuptern giebt es an jedem Orte eine Menge unglücklicher Israeliten, die von diesen Gesellschaften in Nichts abhängen, als durch die Unterstützungen, die sie von ihnen erhalten. Niemals hat sich ein des Mitgefühles würdiges Unglück vergeblich an die Großmuth dieser Gesellschaften gewendet; niemals hat es einem ausländischen Israeliten, welcher der Hülfsmittel entblößt, weder an der nöthigen Nahrung, noch an Schutz an einem Orte gefehlt, wo Glaubensgenossen von ihm wohnen, so daß in Hinsicht auf Wohlthätigkeit diese Gesellschaften bis jetzt fortwährend den Israeliten ungeheure Dienste leisten. Wenn die von ihren Gesellschaften unterstützten Israeliten ihre angenehme Lage mit der unglücklichen der jüngst emancipirteu Leibeigenen, gleichviel ob orthodox oder katholisch, vergleichen, müssen sie dem Christenthume ungünstige Schlüsse ziehen und alle Propaganda der orthodoxen Kirche unter ihnen illusorisch machen. Noch mehr, in der Furcht, daß man nach und nach in Rußland zu der Abschaffung ihrer Privilegien kommen werde, verabscheuen die Israeliten instinktmäßig jede Neuerung, die man in ihre Sitten und Gebräuche einführen möchte. Gab es doch sogar eine, wenn auch sehr kleine Zahl von Ultras, welche dies bis zum Fanatismus trieben und es für schädlich hielten, irgend eine andere lebende Sprache als ihren hebräisch-deutschen Jargon zu lernen oder lernen zu lassen. Diese Einzelheiten, welche wir soeben dargelegt, ha-

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