Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 31 (1867)
- Issue
- Heft 47 (19.11.1867)
- Date
- 1867-11-19
- Page
- Seite 942 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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942 Aufforderung. Bielefeld, im Nov. 1867. Die von einer Anzahl'jüdischer Lehrer im Jahre >862 dem Hause der Abgeordneten eingereichte Petition, betreffend die Gleichstellung der jüdischen Lehrer und ihrer Schulen mit den christlichen, rcsp. Oeffentlichkeitöerklärung der jüd. Schule, deren Wortlaut in diesen Blättern mitgetheilt wurde, und allseitige Zustimnmng fand, ist in der dermaligen Seffion nicht mehr zur Verhandlung gekommen. Der Unterzeichnete wird in Gemeinschaft mit mehreren Collegen dieselbe Petition und die dazu gehörige ausführliche Denkschrift, mit einigen nothwendigen Abänderungen, gleich nach dem diesmaligen Zusaminentritt des Hauses demselben von Neuem einreichen und hofft auf einen günstigen Erfolg. Um diesen um so gewisser zu erzielen, ist aber vielseitige, wo möglich allseitige Zustimmung aus der jüdischen Lehrerwelt erforderlich, und wir fordern daher die Collegen in Preußen auf — denn die Petition ist allgemein gehalten und bezieht sich durchaus nicht etwa ausschließlich auf Rheinland und Westphalen — sich in möglichst großer Anzahl an die resp. Vertreter ihrer Kreise, oder, wo dieses ungeeignet erscheint, au irgend ein anderes Mitglied des Abgeordnetenhauses zu wenden, ihre Zustimmung zu unserer Petition auszudrücken und um Befürwortung zu bitten. Selbstverständlich würden auch Zustimmungsadressen von Gemeinden und Privaten höchst nützlich und der Sache förderlich sein; ja wir halten hier ein thätiges Eingreifen eines Jeden, dem das Gedeihen der jüd. Schule am Herzen liegt, für Psiicht, und ein glücklicher Erfolg unserer Petition würde sicher auch den jüdischen Gemeinden und dem gesammten JudeMhum zu Heil und Segen gereichen. S. Biumenau. Anzeigen. In der hiesigen israel. Gemeinde ist zu Neujahr die Stelle eines Elementarlehrers, der auch zin sein muß, zu besetzen. Auf Verlangen kann auch demselben das Schächteramt übertragen werden. Reflectanten belieben sich in portofreien Briefen an den Unterzeichneten zu wenden. Bornheim b/Bonn R-Pr., den 4. Novbr. 1857. Jakob Koppel. Bekanntmachung in Betreff der Aufnahme von Waisenknaben in die Zaeobson'sche Waisenanstalt zu Seesen. Da die Zahl der aufzunehmenden Waisenknaben sich bis jetzt auf 18 beläuft und diese von ihrem 6. bis zum zurückgelegten 14. Lebensjahre regelmäßig in der Anstalt verbleiben können, so werden selbstverständlich alljährl. nur wenige Stellen zur Wiederbesetzung vacant. Zu diesen ist der Andrang jedoch immer so groß, daß der Unterzeichnete sich veranlaßt sieht, die betreffenden Bormünder und Verwandten armer Waisen hiermit zu ersuchen, ihre Pupillen so jung als möglich anzumelden, damit sie rechtzeitig berücksichtigt werden können; denn nach zurückgelegtem 8. Lebensjahre kann eine Aufnahme nicht mehr erfolgen. Gleichzeitig wird hiermit auch eine Bestimmung des edlen Stifters obbenannter Anstalt in Erinnerung gebracht, wonach einzelne Wohlthäter für sich und ihre späteste Nachkommenschaft gegen ein verhältnismäßig geringes Legat das Recht erwerben können, stets eine Waise in unserer Anstalt den statutenmäßigen Anforderungen gemäß erziehen zu lassen. Durch die Uebung solcher Wohlthat würde sich ein derartiger Menschenfreund ein dauerndes und lebendiges Denkmal setzen, und die Jacobson'sche Waisenanstalt dürfte um so geeigneter dafür erscheinen, als die Aufnahme von Waisenkindern nicht an ein bestimmtes Land gebunden ist. Die hieraus Reflectirenden wollen sich gefälligst wenden an I. Stern, Waisenhausinspector in Seesen a/Harz. Seesen, d. 23. Oct. 1867. Zu Ostern 1868 findet ein mit den nöthigen Kenntnissen ausgerüsteter Religionslehrer, der auch das Schächter- und Vorbeter amt zu übernehmen hat, bei einem fixen Gehalt von 190 Thlr. incl. Feuerung, freier Wohnung, Bedienung, Mittag- und Abendtisch, (kein Rundtisch aus dem Hause) ein Engagement. — Bevorzugt werden jüngere qualificirte Subjecte, welche die deutsche Sprache rein sprechen. Meldungen franco an den israelitischen Gemeinde-Vorstand. Neubuckow i/Mecklenburg Schwerin 1867. Zu Ostern 1868 wird bei der hiesigen israe-m ^litischen Gemeinde die Stelle eines unverheirateten uj ÄReligionslehrers, Vorbeters und Schächters vacant.!« ^Gehalt incl. Kostgeld 300 Thlr. Pr. Crt. nebst freier Ci Ä Wohnung und Schächtergebühren, welche ca. 40—50 K Ä Thlr. eintragen. Befähigte, militärfreie, und vom^ Großherzgl. Rabbinate approbirte Persönlichkeiten j“ m wollen sich dieserhalb baldmöglichst unter Anschluß jj] m ihrer Zeugnisse, mit dem Vorstande in Correspon-A m vence setzen. & Stavenhagen, Mecklenburg Schwerin, October 1867.