Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 31 (1867)
- Issue
- Heft 47 (19.11.1867)
- Date
- 1867-11-19
- Page
- Seite 941 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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941 Italien. Aus Mittelitalien, 6. November. (Privatmitth.) Das soeben im Kirchenstaate mit so vielem Pompe aufgeführte Schauspiel ist im Begriff, zum Schluß zu kommen, und wird wohl, wenn Sie diese Zeilen in Händen haben, bereits von der Weltbühne abgetreten sein. Sie erwarten von mir nicht, in diese Vorgänge näher einzugehen. Es ist da keine Partei, die sich in rühmenswerther Weise benommen hat, aber nach dem Ausgange zu urtheilen, sind die Urheber des ganzen Putsches, der Italien in seiner ganzen Schwäche blosgestellt und seine finanzielle und industrielle Entwicklung wieder zurückgeworfen hat, ohne ihm dem geringsten Nutzen zu schaffen, am meisten anzuklagen. Der Kaiser von Frankreich hat also die weltliche Herrschaft des Papstes noch ein Mal aufrecht erhalten. Wir sind nicht berufen, an diesem Orte sein Recht dazu zu untersuchen. Jedenfalls aber hatte er dann auch die Pflicht dem päpstlichen Stuhle die Bedingungen zu stellen, unter welchen dem römischen Volke gegenüber diese Intervention berechtigt sein konnte, d. h. unter der Forderung solcher Reformen, welche den Römern ihre staatliche Sonderexistenz erträglich machen können, und die daher auch allein diese weltliche Herrschaft des Papstes für die Dauer lebensfähig zu machen im Stande sind, ohne eine beständige bewaffnete Intervention, das ist die Unterdrückung seitens Fremder zu erheischen. Man vernimmt aber Nichts davon, daß er dieses gethan. Man intervenirt nur nach der einen Seite, wodurch man freilich nach der andern umsomehr Unrecht übt und daher auch Haß erntet. — Der Oberrabbiner M. Mortara giebt sich große Mühe, einen Rabbinercongreß für Italien zusammen zu bringen, so jedoch, daß die Gemeinden sich im Voraus verpflichten sollen, die auf den öffentlichen Gottesdienst bezüglichen durch die Mehrheit des Congresses gefaßten Beschlüsse auszusühren. Er hat hierüber soeben wieder eine Broschüre: „<lella convenienza e competenza di un Cougresso Rabbinico“ veröffentlicht. Wir geben hier sein Programm in wörtlicher Uebersetzung: a) Da die Fortdauer des bestehenden Zustandes unsres Gottesdienstes nicht mit der hohen Bedeutung der Glaubens- und Sittenlehre des jüdischen Gesetzes in Einklang steht, und die vollkommene Beibehaltung der Glaubenslehre selbst in Betreff der jüdischen Familie in Gefahr bringt und vielleicht auch die Moralität der Heranwachsenden Generation, indem sie den fortwährenden Widerspruch zwischen der Lehre und der Praxis erhält; d) Da es hierdurch äußerst wünschenswerth wäre, wenn ein Rabbinercongreß zu Stande käme, welcher die Israeliten der ganzen Erde verträte, was aber unter den augenblicklichen Umständen unmöglich sein würde; c) Da jedoch die Wiederherstellung des öffentlichen und Privat-Gottesdienstes, nach dem Vorbilde des mosaischen Gesetzbuches und der traditionellen Gesetze, welche aus den ehrwürdigen Ueberlieferungen, bte der Talmud abschließt, entspringen, wenn dieselbe in einer gewissen Gegend verwirklicht würde und in den gesetzlichen Formen, so können sie mit Hülfe der Oeffentlichkeit leicht überall angenommen werden, und wenn das auch noch nicht bald einträfe, so könnte doch nie eine Spaltung in der großen israelitischen Familie Vorkommen. Die Vertreter der israelitischen italienischen Gemeinden laden ihre Rabbinen zu einem Congresse ein, der den Zweck hat den öffentlichen und Privat-Gottesdienst wieder in den Stand seiner alten Lebensfähigkeit zu setzen, nach den Vorbildern des mosaischen Gesetzes und der traditionellen Vorschriften, und geben daher in den bestimmten Grenzen den abgeordneten Rabbinen die Vollmacht zu stimmen und zu discutiren, und diejenigen Institutionen anzunehmen, welche zu diesem hohen Zwecke führen können. Die Beschlüsse werden sich, dem alten Gebrauche gemäß, nach der Stimmenmehrheit richten, indem man trotzdem die Abweichungen der Minorität bemerkt, damit die Meinungen der letzteren in späteren Beschlüssen der zukünftigen Autorität beitreten können. Die Entschlüsse der Majorität treten in Kraft, indem es feierlichst proclamirt wird, daß die Gemeinden oder die Individuen, die sie annehmen, nicht im geringsten von der größten Treue gegen den israelitischen Ritus abweichen. — Keine Gemeinde wird irgend einer Aendrrung der bestehenden Gebräuche beistimmen, welche nicht durch einen Mehrheitsbeschluß des Congresses bestätigt ist." Ob dies zu irgend einer Ausführung kommt, ist freilich sehr fraglich.