Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 31 (1867)
- Issue
- Heft 47 (19.11.1867)
- Date
- 1867-11-19
- Page
- Seite 940 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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940 Es wurde beschlossen die Anzahl der Lehrstunden in den jüdischen Volksschulen mit 32 wöchentlich festzusetzen, und auch die Errichtung eines Proseminars bei der Regierung zu befürworten. Ferner wurde beschlossen, daß der Pentateuch von n’icsna bis ■’S’yb Vsnirp Vd ohne Auslassung der für die Jugend nicht passenden Stellen gelehrt werde. Unter 20 der anwesenden Rabbinen waren nur 3 (Dr. Schmied! in Proßnitz, Dr. Oppenheim in Eibenschütz, und Dr. Brüll in Leipzig), welche diesem, der Pädagogik und Didacrik hohnsprechenden Beschluß nicht beistimmten. In meiner letzten Correspondenz in Nr. 44 befinden sich mehrere Druckfehler, ich will jedoch bloß zwei hervorheben. — Wo ich von Geiger spreche, heißt es in dem persönlichen Bedauern „daß er so ist, aber er ist leider so." Bei beiden aber ist statt er, es zu lesen.*) DeutschKreuz, im Oct. Der Preßburger-Zeitung wird geschrieben: Verflossenen Montag, 14. d. Nachts, nach dem ersten israelitischen Laubhüttenfeste, rotteten sich in Deutsch-Kreuz im Oedenburger Comitat mehrere Bauernburschc zusammen und machten in der dortigen Judengasse argen Lärm und Spectakel, der so weit ausartete, daß sie Fenster einwarfen, Jalousien herausrissen, mehrere Israeliten, die dem Unfuge steuern wollten, thätlich und schwer mißhandelten, und gefährliche Drohungen gegen mehrere bemittelte Familien und namentlich gegen den in der Gemeinde allgemein geschätzten alten Rabbiner laut werden ließen. Der erste Excreß begann schon um 11 Uhr, worauf die Excedenten sich zerstreuten, dann aber wieder gegen 2 Uhr Nachts aufs Neue ihren vandalischen Umzug hielten und dabei alle Fenster des alten Rabbiners einschlugen. Erst nach dem zweiten Ansuchen mehrerer Israeliten, ihren Vorstand an der Spitze, beliebte es dem Richter, mit mehreren Männern die Excedenten, welche mit starken Prügeln bewaffnet waren, zu verfolgen, worauf sie sich entfernten, keiner derselben wurde eingefangcn oder verrathen. Ueber die am folgenden Tage an die competente Stelle gemachte Anzeige ist bis Heutigen (18.) nichts Gerichtliches veranlaßt, und der alte Rabbiner, der auch an seinem *) Zur Vermeidung solcher Fehler bitten wir für künftig den Herrn Verf. obiger Correspondenz, so wie alle anderen Mitarbeiter d. Bl. um deutlich geschriebenes Manuscript. vr. Lotze. Leben bedroht wurde, fand sich genöthigt, mit mehreren Beglaubigten und Geschwornen der Gemeinde bei der löblichen Comitats-Behörde Klage eiuzulcgen und um Abhilfe zu bitten. D o n au für st e n th ümer. Bukarest, 6. Nov. (Privatmstch.) Leider steht uns der Wiedereintritt des Herrn Bratiano in das Ministerium bevor, was die Hoffnungen weder des ganzen Landes noch der rumänischen Israeliten zu beleben im Stande ist. — Der Erlaß des Bürgermeisters von Jassy macht noch immer großes Aufsehen, und die Zeitungen von Jassy polemisiren heftig gegen denselben. Man frägt, was aus den Paragraphen der beschwornen Constitution wird, wenn jeder Bürgermeister eigenmächtig längst abgeschaffte Gesetze des Mittelalters wiederherstellen darf, wenn die persönliche Freiheit dermaßen beschränkt wird, daß Christen wie Juden bei dem Bürgermeister von Jassy erst fragen sollen, wo sie arbeiten, wo sie Dienste nehmen dürften? Hierbei kann doch Fürst Carl nicht abermals sagen, daß man sich Uebertreibungen schuldig mache, denn er kann es ja gedruckt lesen, sobald er rumänisch versteht. — Die Juden warnen in den hies. Blättern vor einem Individuum, Namens Mayer Schor, das sich in mehreren Gemeinden bereits der böswilligsten Handlungen schuldig gemacht habe, und jetzt vom Ministerium nach Bukarest mit freier Post und Reisekosten berufen worden — wozu? fragt man sich betroffen. Schweiz. Zürich, den 17. Octobcr. «Privatmitth.) Die isr. Gemeinde Lengnau hat für die von der Cholera betroffenen Familien eine ansehnliche Gabe dem Stadtrarhe übermittelt, unter besonderer Bezugnahme darauf, daß Zürichs Bürgerschaft in erster Linie den Grundsatz der Gleichberechtigung der Israeliten durch die That verwirklicht habe. Diese Gabe wird von dem Stadtrath durch Zuschrift verdankt, mit dem Wunsche, daß sie mit dazu beitragen möge, die Bande, welche alle Angehörigen unseres schweizerischen Vaterlandes vereinigen, noch enger zu knüpfen, und über den Verhältnissen, welche sie zu trennen scheinen, das Gefühl der Zusammengehörigkeit zu einem kräftigeren Bewußtsein zu bringen.