Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 31 (1867)
- Issue
- Heft 46 (12.11.1867)
- Date
- 1867-11-12
- Page
- Seite 927 (sequence 19)
- Language
- German
- Belongs to
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927 ist in der Geschichte aller Völker zu lesen; allein eine Wahrheit bleibt, und das ist mein Rettungsanker, und ich denke der Rettungsanker unseres gesammten Volkes: Recht wird doch Recht bleiben und das wird sein, und hoffentlich in nicht langer Zeit." Je weniger indeß die Staatsregierung sich in der Lage glaubte, mit dem ihr bewilligten Etat auszukommen, desto weniger trug sie Bedenken, die ihr fehlenden Mittel aus dem Staatsschätze zu entnehmen, ohne daß sie dazu vorher die Genehmigung der Landesvertretung eingeholt hätte. Die Letztere verlangte Nachweisung des Vermögens des Staatsschatzes in den Jahren 1863 und 61 und der Rendantur des Staatsschatzes pro 1860 bis 62; sie wurde von der Regierung abgelehnt. Das führte zu dem Commissionsantrag: „Die geschehene Entnahme von Geldmitteln aus dem Staatsschätze und die fortgesetzt verweigerte Vorlegung der speciellen Nachweisung der Activbestände bei der Rendantur des Staatsschatzes ist verfassungswidrig." Für beide Anträge wurde Reichenheim zum Referenten bestellt, und dieses Amtes entledigte er sich am 13. Juni in zwei Vorträgen mit der ihm eigentümlichen Klarheit und Präciston. Er bemängelt das Entgegenkommen der Regierung, von dem Befund des Staatsschatzes privatim Kenntniß zu nehmen, ohne der Commission davon Mittheilung machen zu dürfen, und erwidert einem seiner Vorredner von der rechten Seite des Hauses: „Der wirkliche Staatsschatz, den eine Staatsregierung haben müsse, fehlt ihr vollständig, die Zustimmung der Majorität des Landes. Das ist meiner Meinung nach der nachhaltigste Staatsschatz. Das Geld und nur das Geld hält den Staat nicht. Das hat keinen Werth." Am 17. Juni endlich, nachdem das Herrenhaus auch den Staatshaushaltsetat pro 1865 in der aus den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses hervorgegangenen Form abgelehnt, beantragt R. als Berichterstatter, die Decharge pro 1863 zu verweigern, und noch am Nachmittag desselben Tages wird der Landtag durch den Ministerpräsidenten geschlossen „statt mit der ersehnten Verständigung abermals unter dem Eindruck gegenseitiger Entfremdung der zum Zusammenwirken berufenen Kräfte." Als der Landtag am 5. August 1 8 6 6 wiederum zusammentrat, fand er Thatsachen vor, die ewig in der Geschichte Preußens glänzen werden. Ein mit Widerstreben begonnener, aber mit Begeisterung durchgeführter siegreicher Krieg mit Oesterreich hat das Ansehen und die Macht des preußischen Staates in bewunderungswürdiger Weise erhöht, und die Bestrebungen nach einer nationalen Einheit des deutschen Volkes zu gutem Theile ihrer Verwirklichung entgegengeführt. Die Regierung feierte dieses große Werk in wahrhaft patriotischer Art, indem sie die Versöhnung mit dem Volke und seinen Vertretern anstrebte und die Differenzen zu beseitigen bemüht war, die in jahrelangem Widerstand sich ausgebildet hatten. Dieser erhabenen Auffassung gab der König in der Eröffnungsrede des Landtags Ausdruck, und ewig denkwürdig werden die königlichen Worte der Thronrede bleiben : „Die Staatsausgaben, welche in dieser Zeit geleistet sind, entbehren daher der gesetzlichen Unterlage, welche der Staatshaushalt, wie Ich wiederholt anerkenne, nur durch das nach Artikel 99 der Verfassungsurkunde alljährlich zwischen Meiner Regierung und den beiden Häusern des Landtages zu vereinbarende Gesetz erhält.. . Ich hege das Vertrauen, daß die jüngsten Ereignisse dazu beitragen werden, die unerläßliche Verständigung in soweit zu erzielen, daß Meine Regierung in Bezug auf die ohne Staatshaushaltsgesetz geführte Verwaltung die Indemnität, um welche die Landesvertretung angegangen werden soll, bereitwillig ertheilt und damit der bisherige Conflict für alle Zeit um so sicherer zum Abschluß gebracht werden wird, als erwartet werden darf, daß die politische Lage des Vaterlandes eine Erweiterung der Grenzen des Staats und die Einrichtung eines einheitlichen BundesheereS unter Preußens Führung gestatten werde, dessen Lasten von allen Genossen des Bundes gleichmäßig getragen werden." Gewiß nahm Niemand freudiger die königliche Verheißung auf, als Reichenheim; aber dennoch tritt er am 27. November bei Vorberathung des Staatshaushaltsetats pro 1 867 dem Anträge Bockum-Dolffs entgegen, welcher der Regierung ein Hauptextraordinarium von 300,000 Thalern bewilligen will. „Hat die königliche Regierung im Jahre 1867", bemerkt er, „nur ein Jahr den thatsächlichen Beweis geliefert, daß sie constitutionell regiert und weiter so zu regieren gedenkt, dann werde ich der Erste sein, der für einen solchen Fonds möglicherweise eintreten kann. Bisher habe ich nur Versprechungen, nichts Tatsächliches vor mir. Dergleichen Versprechungen haben für mich nach den Erfahrungen der letzten fünf Jahre keinen Werth. Thatsachen sind das Einzige, was ich verlange. Sind diese geliefert, dann will ich glauben, daß wir in einem constitutionellen Staate sind." Die Debatten fingen von Neuem an einen gereizten Charakter anzunehmen, und vollends schien der alte Streit über das Budgetrecht des Hauses wieder aufzuleben, als der Militäretat zur Berathung stand. Der Kriegsminister beantragte einen specialisirten Etat im Ordinarium und im Extraordinarium, die Majorität des Hauses wollte nur ein Pauschquantum bewilligen. Keiner der vielen im Hause gestellten Anträge war im Stande, die Gefahr des neuen Conflicts zu beschwören. Da war es Reichenheim, der am 10. December den Antrag stellte, das vom Kriegsminister geforderte Ordinarium als fortdauernde Ausgaben und das geforderte Extraordinarium als außerordentliche Ausgaben für das Jahr 1867 zu bewilligen, und erlangte zu beiden Anträgen die Zustimmung des Kriegsministers und der Majorität des Hanfes. Der Eindruck war bedeutend, der dadurch entstand, daß nun nach Jahren zum ersten Male der Militäretat rechtzeitig und verfassungsmäßig hervorgehe, wiewohl eine gesetzliche Feststellung der Organisation des Heeres immer noch nicht dadurch ausgesprochen war, und veranlaßte ein Mitglied der Linken zur Frage