Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 31 (1867)
- Issue
- Heft 46 (12.11.1867)
- Date
- 1867-11-12
- Page
- Seite 926 (sequence 18)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3224737-3226581-3226628--25515-3261021- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
926 gesetze nothwendig hervortretenden Vortheile mit solcher Klarheit und Wärme, daß man sich des Gefühls nicht erwehren kann, für den Redner existire keine persönliche Animosität, keine grundsätzliche Abneigung gegen die Anordnungen der Minister, daß er sie vielmehr unterstütze, ihre Bestrebungen fördere, sobald er sie in Uebereinstimmung mit den großen Gedanken findet, die dem politischen und ökonomischen Fortschritt im Vaterlande dienen. Ja, als diese Bankvorlage am 3 l. März wiederholt zur Berathung kommt, spricht Reichenheim — incredibile die tu — unter dem Beifall der rechten Seite des Hauses und gegen die Ausführungen der hervorragendsten Mitglieder der linken Seite für die unbeschränkte Ausdehnung der Bankfilialen auf alle deutsche Handelsplätze; und während er noch vor zwei Tagen, am 29. März, gegen den Staatsvertrag mit der Rheinischen Eisenbahngesellschaft sich ausläßt, „weil er das Interesse des Staats für verletzt hält", plaidirt er in dem vorliegenden Falle für die Regierungsvorlage mit den Worten: „Ich sehe in der Vorlage das Interesse des Landes nach allen Richtungen hin gewahrt, und bitte Sie, im Interesse des Landes, nicht im Interesse der Regierung, das vorliegende Gesetz pure anzunehmen." Der Gesetzentwurf indeß, sowohl in der Fassung, in welcher ihn die Regierung vorlegte, wie in der Form, welche ihm die Commission geben wollte, wurde am 1. April unter „Aufregung des Hauses" abgelehnt. Mitten durch alle Fragen jedoch, die im Abgeordnetenhause verhandelt wurden, ging die Militärfrage und in ihrem Gefolge der Budgetstreit immer wieder als der rothe Faden hindurch, der Landesvertretung und Staatsregierung immer weiter von einander entfernte. Die Debatten nahmen häufig einen aufgeregten Charakter an, und Reichenheim, der so genau Alles zusammenzufassen verstand, was nicht den Verfassungsstreit tangirte, und sich nicht scheute, Dem seine Unterstützung zu leihen, was er im Interesse des Landes förderlich erachtete, selbst wenn es von der Regierung ausging: gewann, so oft es sich um Verfassungsüberschreitungen Seitens der Regierung handelte, immer von Neuem seine Energie gegen dieselbe und legte ihr alle möglichen Schwierigkeiten zur Fortsetzung ihres Regiments in den Weg. In diesem Sinne tadelt er am 6. Mai als Berichterstatter nachdrücklichst, daß die Regierung die Grundsteuer-Regulirungskosten aus dem Staatsschätze entnommen habe, und für ebenso unberechtigt erklärt er, den Staatsschatz als Gläubiger dieser Activforderung anzusehen und dieselbe daher dem Staatsschatz wieder zu überweisen. — Am 13. Mai fordert er die Regierung auf, mehr für die Postdampfschifffahrtsverbindung zu thun, was nöthig sei, wenn man eine tüchtige Marine schaffen wolle, und gleichzeitig argumentirt er für den niedrigen Portosatz, weil das im Interesse des Publikums liege und den indirekten Vortheil des Staats erzeuge. Am 23. ejd. wiederum steht er auf Seiten der Regierung und befürwortet den Zoll- und Handelsvertrag zwischen dem deutschen Zollverein und Oesterreich, weil er die Bedenken, welche der §. 25. einflöße, nicht theile, da sich zu keiner Zeit eine preußische Regierung finden werde, welche die Hand dazu bieten möchte, Oesterreich in den Zollverein eintreten zu lassen. Im Uebrigen sei für ihn der Vertrag nur in seiner Totalität entscheidend, da es sich um große allgemeine Interessen handle, wobei einzelne persönliche Interessen nicht in Betracht kommen dürfen. Als es sich hingegen am 7. Juni um die Mehransätze der Gehaltserhöhungen für die Räche im Finanzministerium handelt, bekämpft er dieselben, weil sie nicht in der Weise verwendet würden, wie die Landesvertretung es beschließe, sondern Gunst oder Ungunst dabei maßgebend sei. Er ergreift am 10. Juni das Wort für den Antrag Wagner und Genossen, betreffend die Unzulässigkeit, beziehungsweise Beschränkung der gerichtlichen und administrativen Beschlagnahme der Arbeits- und Dienstlöhne und widerlegt mit großer Sachkenntniß ein entgegenstehendes Amendement. Mittlerweile wurde die Berathung über den Staatshaushaltsetat pro 1865 in der Commission vollendet und die Debatte darüber vor dem Plenum am 12. Juni durch Reichenheim als Berichterstatter eröffnet. Es ist, als ob das Gemüth des Redners an dem eindringlichen Referat einen besonderen Antheil genommen hätte; jede Deduction über das Recht des Hauses in der geschehenen Art der Etatabstriche ist vermieden; es wird daran erinnert, daß das Haus sich von der Idee habe leiten laffen, eine gesetzliche Regelung der Militärreorganisation herbeizuführen, wenn nur annähernd die Regierung die Absicht gehabt hätte, den gerechten Wünschen des Landes entgegenzukommen, daß hingegen an den kategorischen Erklärungen des Kriegs- und Finanzministers diese Absichten gescheitert seien. „Nicht dieses Haus, bemerkt der Redner, ist daran Schuld, wenn der Militäretat in dieser Form hervorgegangen ist, sondern einzig und allein muß die Schuld auf die Schultern der königlichen Staatsregierung gewälzt werden. Wenn dermaleinst, und ich glaube, es wird geschehen, in wahrheitsgetreuer Darstellung die Geschichte dieser Session in die Annalen Preußens eingetragen werden wird, dann wird mit Sicherheit sich verzeichnet finden, daß die Majorität des Hauses sich in ihrem vollen Recht befunden hat und daß sie nicht anders hat handeln können, als sie gehandelt hat." Er beantragt im Namen der Commission, den Etat, wie er aus ihren Berathungen hervorgegangen, zu genehmigen, und schließt: „Die Regierung will, wie aus den Erklärungen des Herrn Kriegs- und Finanzministers hervorgeht, auf den Etat, wie er aus Beobachtungen dieses Hauses hervorgegangen ist, keine Rücksicht nehmen. Gut, meine Herren, wir tragen die Schuld nicht, daß die Staatsregierung Stein auf Stein auf sich sammelt; die Stunde wird kommen, wo sie dereinst Verantwortung geben muß über die Lage des Landes, in der es sich leider Gottes befindet. Richtig ist, daß die Macht das Recht auf Zeiten unterdrücken kann, das ist wahr, das