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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1867-11-12 · Heft 46 (12.11.1867) · p. Seite 925

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
31 (1867)
Issue
Heft 46 (12.11.1867)
Date
1867-11-12
Page
Seite 925 (sequence 17)
Language
German
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Allgcmciur Zeitung -es Zudenthums. FemUeton-Leilllge M tlr. 46. Leipzig, den 12. November 1867. Gallerie von Abgeordneten jüdischen Glaubens. 13. Leonor Neichenheim. lSchluß.) Die königliche Eröffnungsrede führt die glorreichen Siege, welche errungen worden, auf die neue Organisation des Heeres zurück, welche der eigentliche Streitpunkt zwischen Regierung und Parlament war, und hofft, daß die bedeutungsvollen Ereignisse der jüngsten Vergangenheit dazu werden beigetragen haben, die Meinungen über das Bedürfniß der verbesserten Organisation des Heeres aufzuklären. Der Gegensatz indeß, der so tief zwischen den beiden gesetzgebenden Gewalten Wurzel gefaßt hatte, fand nicht seinen Ausgleich; er fand vielmehr immer neue Nahrung in den Maßregeln, welche die Regierung gegen die freisinnigen Richtungen im Lande einschlug. Je mehr sich unter solchen Umständen das Volk um seine Abgeordneten schaarte und ihnen die mächtige Stütze gab, deren die Regierung in ihrem Widerstande zu entbehren schien, desto mehr war auch sie bemüht, durch gewisse liberale Gesetzesanträge sich im Volke einen Hintergrund für ihren Kampf zu schaffen. In diesem Sinne wohl ist der Antrag Wagner und Genossen von der Regierungspartei im Abgeordnetenhause aufzufassen, der, im Gegensätze zu dem von Schultze-Delitzsch, Dr. Faucher und Genossen von der liberalen Seite, eingebracht wurde und den Entwurf eines Gesetzes zum Gegenstände hatte, der das Coalitionsrecht der Arbeitgeber und Arbeiter betraf. In dieser Materie zeigt sich R. vollkommen heimisch; beherrschte er in den verschiedenartigsten Fragen, die auf dem Gebiet der Gesetzgebung zur Sprache kamen, seinen Stoff, so bekundete er in der Arbeiterfrage eine Herrschaft und Kenntniß, die den Arbeiter unter den Arbeitern verräth, den Arbeitgeber, der von warmer Theilnahme für seine zahlreichen Arbeitnehmer durchdrungen ist, ihre moralische Hebung, ihre staatliche Freiheit, ihren materiellen Wohlstand, ihre volle Selbstständigkeit mit unermüdlicher Hingabe anstrebte. Als stände er auf seinem eigensten Felde, spricht er am 14. und 15. Februar weit über die gewöhnliche Zeitdauer hinaus, die er sonst auf der Tribüne braucht, wiewohl er „durch vieles Arbeiten nervös angegriffen ist." Er zieht scharf und bestimmt die Unterscheidungslinien zwischen dem Gesetzantrag der liberalen und conservativen Seite, charakterisirt den letzteren als einen Köder, den man der Ärbeiterbevölkerung hinwirft, damit sie darauf eingehe auf Kosten ihrer politischen Selbstständigkeit, während der erstere ein reines ungetrübtes Hebungsmittel für die Arbeiterbevölkerung sei, die in Preußen in Gesittung und Bildung hinter denen anderer Völker nicht zurückgeblieben ist. Wohl gewähre der Gesetzentwurf das volle unbeschränkte Coalitionsrecht der Arbeiter, von dem man zugeben müsse, daß es besonders in der ersten Zeit zu Mißbrauch und vielem Elend durch übertriebene Forderungen fübren könne; allein der Arbeiter würde auch bald zu der Einsicht gelangen, die ihm gewährte Freiheit nur mit größter Vorsicht in seinem persönlichen Interesse anzuwenden. R. vindicirt der Arbeiterbevölkerung das Coalitionsrecht, — dessen ja die Arbeitgeber ungeachtet der auch ihnen auferlegten Beschränkungen immerhin genießen — und erwartet, daß dann Freizügigkeit und Gewerbefreiheit von selbst Nachfolgen werden. Diese mit immer wiederkehrendem Beifall und dauernder Spannung gehaltene Rede nimmt in ihrem zweiten Theile den Charakter pro domo an. Sie lehnt an die Arbeiterbewegung der schlesischen Fabrikarbeiter an, die unter der Führung des Ministerpräsidenten ungerechte Beschwerden vor den Thron des Königs gebracht hatten; und wahrlich, wenn irgend jemals Reichenheim nach außen hin eine Anerkennung seines Wohlwollens gegen seine Arbeiter suchte, so wurde sie ihm diesmal zu Theil, als der Ministerpräsident die Ungerechtigkeit der Beschwerden, soweit sie das Haus Reichenheim betrafen, rückhaltslos anerkannte. Einen wahrhaft wohlthuenden Eindruck macht es nun aber, denselben Mann, der eben in so energischer Weise gegen Anordnungen und Tendenzen der Regierung protestirt, drei Tage später, am 18. Februar, als Referent für einen von der Regierung eingebrachten Gesetzentwurf, betreffend die Ermächtigung der Bank, ihre Filiale auf deutsche Handelsplätze auszudehnen, eintreten zu sehen. Er erkennt in diesen Instituten einen Hebel zur Einheit auf dem politischen Gebiete, nicht minder wie im Zollverein, und beleuchtet die aus diesem beantragten Bank-

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