Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 31 (1867)
- Issue
- Heft 46 (12.11.1867)
- Date
- 1867-11-12
- Page
- Seite 913 (sequence 5)
- Language
- German
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813 gehalten oder dort vom Verkehr mit ihren Angehörigen abgeschnitten werden. 2. Es sei, soweit es sich um-Anwendung des Hofkanzlei-Decrctes vom 19. Mai 1838 handle, diese Petition dem confeffionellen Ausschüsse zur Berichterstattung und Antragstellung zuzuweisen. Justizminister Ritter v. Hye: „Was den ersten Punkt dieses Antrages betrifft, so kann die Regierung, da ja in keiner Weise der Executive ein Abbruch geschieht, denselben um so bereitwilliger entgegennehmen, als bisher von den Regierungs-Organen in den drei bisher zur Kenntniß gekommenen Fällen das vom Ausschüsse Beantragte ohnedies vorgekehrt wurde; die Regierung kann auch nicht dem zweiten Punkt des Antrags eutgegentreten, weil dieses Gesetz wirklich ein reformbedürftiges ist. Allein die Wahrheit fordert in Beziehung auf diesen Fall das Thatsächliche mitzutheilen." Der Justizminister macht nun die Mittheilung, daß er sofort, nachdem er von dem Vorfälle betreffs Jonas Freund in Kenntniß gesetzt worden, an die Behörde die strenge Weisung ergehen ließ, ihr Amt zu handhaben. Der Bezirksvorsteher von Przemysl hat auch sogleich telegraphisch berichtet: Das Telegramm von Przemysl könne nicht von Jonas Freund selbst herrühren, da dieser zur Zeit der Absendung des Telegramms nicht in Przemysl war. Jonas Freund habe wohl mit seiner Tochter eine Besprechung gehabt, letztere weigere sich jedoch, zu ihrem Vater zurückzukehren. Dem Verlangen des Vaters, seine Tochter aus dem Kloster freizulassen, konnte aus dem Grunde nicht stattgelassen werden, da die schon sechzehn Jahre alte Tochter ihren Willen zur Taufe erklärt hat, also die gerichtliche Competenz eintrete. Zum Falle Radamski übergehend, bestätigt der Justizminister die von den Journalen gemachten Mittheilungen; das Mädchen sei wegen Uebertretung des Diebstahl zu 10 Tagen Arrests verurtheilt, der Vater der väterlichen Gewalt verlustig erklärt und für dieselbe ein Med. Doctor jüdischer Confeffion zum Curator bestellt worden. Den Fall Mirl Margulisz betreffend, machte der Justizminister die Mittheilung, habe dieselbe nach den gerichtlichen Erhebungen das 18. Jahr bereits überschritten; sie habe zu wiederholtenmalen erklärt, aus freiem Willen zur katholischen Kirche überzutreten und wolle zu ihren Eltern oder ihrem Vater nicht zurückkehren, indem sie Mißhandlungen befürchte. Sie stellte deßhalb die Bitte, bei einer von ihr benannten Gräfin untergebracht zu werden, welcher Bitte auch entsprochen wurde; zugleich aber wurde das competente Gericht beauftragt, zu entscheiden, ob Mirl Margulisz dem Vater zurückzugeben und allenfalls ein Curator für dieselbe zu bestellen sei. Die Entscheidung ist noch nicht erflossen. Abg. vr. Zyblikiewicz: Was mich anbelangt, so kann ich unmöglich für die Ausschußanträge stimmen. Ich glaube, wir haben mit diesen Geschichten genug Zeit verloren (Bravo! rechts), als daß diese Frage nochmals an den Ausschuß gewiesen werden sollte. Ich stelle deßhalb den Antrag, über die Ausschußanträge zur Tagesordnung überzugehen. (Lebhafter Beifall rechts.) Abg. Dr. Landesberger erklärt, daß es sich für ihn, wenn er die vorliegende Sache sine irr et stmlio betrachte, nicht um den speciellen Fall, sondern um das Princip der Gerechtigkeit handle, und nachdem der JustiMnister selbst erklärt, mit beiden vom Geiste der Gerechtigkeit getragenen Anträgen einverstanden zu sein, so sollte wohl auch das Haus seine Zustimmung denselbeil nicht versagen. Die Sache stellt sich keinesweg so dar, wie sie vom Vorredner dargestellt wurde. Das Haus wird nicht wegen der Taufe eines Judenmädchens belästigt, sondern es wird die Frage aufgeworfen, ob in Oesterreich überhaupt die väterliche Gewalt von irgend Jemand beeinträchtigt, ob die Staats- und bürgerliche Gewalt gehemmt werden darf von Corporationen, die ich zwar achte, denen ich aber ein solches Recht nicht zusprechen kann. Wenn ich auch keinen Anstand nehme, der Regierung, sowie dem Statthalter Galiziens meine volle Anerkenung auszusprechen für die Energie, mit der sie Radamski in Schutz nehmen, so ist doch soviel unzweifelhaft , daß Radamski damals seine noch unbestrittene Gewalt besaß und ihm die Tochter trotzdem durch zehn Tage zur Rücksprache vorenthalten wurde. Es leben in Galizien 5—600,000 Juden, und ich frage, ob die Sicherheit und Rühe der Familien nicht dadurch gefährdet werde, wenn Fälle, wie der vorliegende, möglich sind. Wollen Sie, meine Herren, also die Bevölkerung Galiziens beruhigen, so nehmen Sie die Ausschußanträge an. Redner erklärt ferner, er müsse die Bemerkung des Vorredners, man möge das Haus mit solchen Geschichten nicht weiter behelligen, entschieden zurückweisen. Die Volksvertretung habe nicht nur die Mission der Legislative, sondern auch noch eine andere Mission, die ihm