Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1867-11-12 · Heft 46 (12.11.1867) · p. Seite 911

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
31 (1867)
Issue
Heft 46 (12.11.1867)
Date
1867-11-12
Page
Seite 911 (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/3224737-3226581-3226628--25500-3261006
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

911 ohne einen Vorstands aber durch verschiedene Interessen in feindliche Parteien zerrissen wurde; ihr ist jede Disposition über ihr bedeutendes Gemeindevermögen entzogen; sich zu zeitgemäßen Einrichtungen zu entwickeln ist ihr genommen; selbst das Reinigungsbad ist als Revenue der Synagoge vom Stadtmagistrate eröffnet und das Pachtgeld wird von diesem eingezogen; die große Synagoge steht in Ruinen, die Wintersynagoge ist niedergerissen, vergebens petitionirt man seit anderthalb Jahren, um zu deren Wiederherstellung die erforderliche Summe aus den Geldern der Gemeinde zu erhalten. Wir aber werden noch lange warten müssen, während die übrigen kurländischen Gemeinden ihr Vermögen haben ausgezahlt erhalten. Die kurländische „Gouvernementszeitung," das offizielle Organ, beeilte sich, den Aufsatz des Herrn v. Z. in weitläufigem Auszuge wiederzugeben, schweigt aber geflissentlich über Thatsachen, welche ein ganz anderes Licht auf die besprochenen Dinge werfen. Warum verschweigt die G. Z., daß die angeklagte fehlerhafte Armenpflege eine rein örtliche, der christlichen Gemeinde nie zur Last fallende Angelegenheit ist, welche sehr leicht durch eine, von der Gouvernementsregierung aus achtbaren Juden zu ernennende Commission geregelt werden könnte? Warum berichtet die G. Z. nicht, daß der Kaufmanns- und Gelehrtenstand, in welchem die Jutelligenz der Juden nicht in Zweifel gezogen werden kann, durch den von der Gouvernementszeitung angeordneten Modus stimmunfähig gemacht worden ist und zu diesem Rechte kommen müßte? Sie spricht es auch nicht aus, daß die Mitau'sche Gemeinde der hohen Krone gegenüber nicht allein schuldenfrei ist, sondern auch eine Baarschaft von 28,000 Silberrubeln besitzt, ohne daß sie weiß, wie und wo ihr Geld angelegt ist und verzinst wird, und daß trotzdem der Magistrat ein Preßcommission, und zwar, ohne einen Juden zuzuziehen, eingesetzt hat, um jüdische Gemeindeausstände, die seit Jahren dadurch entstanden sind, daß mehr als der Bedarf ausgeschrieben und aus Unkenntniß der Verhältnisse übermäßig taxirt wurde, ohne Rücksicht und Erbarmen einzuziehen, so daß nicht wenige durch die an ihnen verübte Auspfändung zu Proletariern wurden. Die G. Z. erzählt uns nicht, daß es dem Landpolizeihauptmann Baron von Stempel gefallen hat, anzuordnen, daß jede jüdische Leiche nach dem Mitauer Gottesacker von seinem Ministerial dahin begleitet werde, und einen S. Rubel und eine freie Equipage erhalten muß, was die Gouv. Regierung nur dahin modificirte, daß der Rubel nachgelassen, der Ministerial aber jedesmal (selbst bei Armen, wo Todtenkleider von der Wohlthätigkeit gegeben werdenjede Leiche, also in einer demselben zu stellenden anständigen Equipage zu begleiten hat, wenn der Vorstand sich nicht über eine Entschädigung dafür einigt, was bei keiner andern Confession und keiner andern Stadt existirt, doch nur um einen: Diener eine -Einnahmequelle von Judenleichen zu verschaffen? Die G. Z. schweigt darüber, daß in den letzten drei Deeennien grobe Vergehungen in der Rentei, bei dem Mitauer Stadtmagistrat, in der Paßverwaltnng und Polizei vorgekommen sind, bei welchen Behörden doch keine Juden angestellt sind. Schließlich fragen wir, warum die G. Z. nicht aufmerksam macht, daß mit diesem Jahre die Pacht- -- zeit der Fürstin Lieven mit der gestellten Bedingung keine Juden im Flecken Frauenburg ansiedeln zu lassen, erloschen ist, und es Zeit wäre, die Intoleranz nicht wieder walten zu lassen, die Juden in ihrem Gouvernement nicht als Parias nach Willkühr zu behandeln. Aber das Prädicat „.Kurländisch" sagt uns, daß die G. Z. vom Segen der freien Presse und Aufklärung, wofür die Rigaer Blatter so sehr kämpfen, nichts wissen will, weil sie nur den: Mitauer Beamtenthum dient, und der Redakteur sich zu diesen: bekennt. Die Signatur, die der Verfasser jenes Artikels dem Verhältnisse der Mitauer jüdischen Gemeinde, als Einwand gegen die Emancipation aufzudrücken bemüht ist, trägt daher nicht den Stempel der Gerechtigkeit, gegen welche ganz Andere, ohne auf Staatsökonomie, freie Entwickelung und Menschlichkeit Rücksicht zu nehmen, gesündigt haben. Das jüngste russische Handelsgesetz hat durch die ausgesprochene Gewerbefreiheit den Znnftzopf mit seinen empörenden Menschenhetzjagden auf Juden, die mit einem Gewerks-Gehilfen gearbeitet, abgeschnitten; ebenso hat Rußland jedes Herbe in: Provinzialrecht der Ostsee-Gouvernements successiv durch weisere Staatsgesetze zu lindern gesucht, daher das sich überlebte Provinzialrecht, die Quelle des Separatismus, gegenwärtig nicht mehr ausführbar, der mannichfach durchlöcherte Boden durch die bald eintretende Trennung der Justiz von der Administration und damit verbundene öffentliche Schwurgerichte gänzlich durchgeschlagen zu sehen, in Aussicht steht. I So ist es natürlich, daß die Juden in Kurland ihre wesentliche Hoffnung auf das von unserm großsinnigen Monarchen in Riga gesprochene Wort setzen: „daß die Ostseeprovinzen zu Rußland als eine Familie gehören" 4h*

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.