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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1867-11-05 · Heft 45 (5.11.1867) · p. Seite 893

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
31 (1867)
Issue
Heft 45 (5.11.1867)
Date
1867-11-05
Page
Seite 893 (sequence 5)
Language
German
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883 rückzukehren, befragen ließ. Das diesfällige Protocoll < ausgenommen vom Polizei-Director unter Mitwirkung eines Bezirkscommiffärs) liegt bei. Sarah Chaje Radamski erklärte, daß sie den Entschluß gefaßt habe, zum Christenthum zu übertreten und daß sie deßhalb das elterliche Haus verließ; hierbei bringt dieselbe gegen ihren Vater die Klage vor, daß er sie schlecht behandelt, für sie gar nicht gesorgt, daß er ihr vor einigen Monaten einen Messerstich versetzt (Bewegung und Unruhe), ihr oftmals eine Hacke nachgeworfen, und daß sie bei seinem bekannten Jähzorn nur Insulten und Mißhandlungen ausgesetzt sei, und daß sie deßhalb ihren Vater auch nicht einmal zu sehen wünsche, außer in Gegenwart eines Beamten. Hienach habe ich über Ansuchen des Vaters Einleitung getroffen, daß heute unter Intervention eines Beamten Radainski seine Tochter sprechen könne. Ueber die Zusammenkunft werde ich telegraphisch berichten." Der Statthalter theilt mir ferner mit, daß er beim Landesgerichts-Präsidium die Anzeige gemacht habe, mit dem Ersuchen, die Angelegenheit schleunigst zum Abschlüsse zu bringen und daß er das bischöfliche Ordinariat ersucht habe, mit der Taufe innezuhalten.. Der angekündigte telegraphische Bericht über die Unterredung zwischen Vater und Tochter ist heute Nacht eingelaufen und lautet: „Die Besprechung der Chaje Sarah Radamski mit ihrem Vater hat gestern im Beisein eines Beamten stattgefunden, weil sie nur unter dieser Bedingung in eine solche einwilligte, und weil der Vater bei seiner polizeilichen Vernehmung die Drohung aussprach, er werde sich und die Tochter erschieß en, wenn sie nicht zu ihm zurückkehre. (Greuter ruft: Aha! Hört! Bewegung und Lachen links. Präsident ruft zur Ordnung.) Sarah Radamski ließ sich durch die Bestürmungen des Vaters nicht bestimmen, von ihrem Entschlüsse abzugehen; sie überhäufte den Vater mit bitteren Vorwürfen über lieblose unmenschliche Behandlung, über Beschimpfung und Mißhandlung, und es gehört daher die ganze Angelegenheit der strafgerichtlichen Competenz an. Im Zuge der strafgerichtlichen Verhandlung brachte sie dieselbe Klage vor, mit dem, daß sie, ihrer angebvrnen Religion abgeneigt, seit lange den Entschluß gefaßt habe, zum Christenthume zu übertreten. Das Landesgericht in Strafsachen hat die Untersuchung wegen Mangel des Thatbestandes, sowohl was das Verbrechen der Entführung, als was das Verbrechen des Diebstahls anlaugt, eingestellt, und nur wegen Uebertretung des Diebstahls dem städtisch delegirten Bezirksgerichte abgetreten. Radamski hat bisher ein Begehren wegen Verletzung der väterlichen Gewalt und Rückstellung der Tochter nicht gestellt; gerichtliches Einschreiten von amtswegen war nicht an der Zeit; das Landesgericht hat Einleitungen getrosten, zu erheben, ob das Mädchen nicht an einem dritten Orte zu bewahren wäre. In den Geburtsmatrikeln kommt das Mädchen nicht vor, nach ihren Schulzeugnissen, eigenen Angaben und dem Volkszählungsbuche ist sie neunzehn Jahre alt. Die Statthalterei ist mit Rücksicht auf die obwaltenden Recriminationen zu selbständigem Einschreiten nicht berechtigt; es wird dem Vater kein Hinderniß entgegengestellt, mit der Tochter Rücksprache zu Pflegen. Die Beschuldigung, daß das Kloster dem Befehle des Bezirksvorstehers nicht Folge geleistet habe, ist nicht wahr!!" Soviel über die Lemberger Affaire. Ein anderes Telegramm des Herrn Statthalters betrifft jenes Judenmädchen, eigentlich Judenfrau, von dem ebenfalls schon die Rede war, wobei ich jedoch vorausschicke, daß der Fall sich nicht, wie ich selbst irrthümlich glaubte, in Biala, sondern in Brody zutrug. Der Justizminister verließt ferner zwei auf den heute von Mühlfeld vorgebrachten Fall bezügliche Telegramme. Dieselben constatiren, daß der Mann der Chaje Lea seine Gattin nicht reclamirt habe, daß eine Entführung nicht stattgefunden, und daß bereits ein Cominissär zur Erhebung des Thatbestandes nach Salosche entsendet worden. Die junge Frau soll achtzehn Jahre alt sei. Präs.: Es ist neuerlich von v>. Mühlfeld ein Schreiben von Radamski als Petition überreicht worden. Ich werde dasselbe dem Petitions-Ausschüsse übergeben. (Einverstanden.) Am Abend desselben Tages hielt der Petitionsausschuß aus Anlaß der in der eben beschriebenen Sitzung des Hauses auf telegraphischem Wege eingedruckten Petition eine Berathung, welcher auch der Justizminister, sowie vr. Mühlfeld als Antragsteller beiwohnten. Man einigte sich einstimmig dahin, daß das Ministerium in ähnlicher Weise, wie es letzthin geschah, einzuladen sei, dafür zu sorgen, daß Kinder überhaupt nicht in Klöstern, abgeschnitten von dem Verkehre mit ihren Angehörigen und ohne deren bestimmte Einwilligung zurückgehalten werden dürfen, und ließ sich der

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