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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1867-11-05 · Heft 45 (5.11.1867) · p. Seite 891

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
31 (1867)
Issue
Heft 45 (5.11.1867)
Date
1867-11-05
Page
Seite 891 (sequence 3)
Language
German
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feit, die jüdischen Gemeinden mit den christlichen zu vereinen, nothwendig ist, genaue Erkundigungen einzuziehen, — bitte ich Sie, mir einen Bericht zu erstatten: 1) Ueber die Zahl der Bevölkerung jeder Stadt und jedes Fleckens, sowohl von der christlichen wie von der jüdischen Bevölkerung, und dies für jede Stadt und jeden Flecken besonders. 2) Ueber die Zahl der Häuser, welche den Christen, und der, welche den Juden gehören in jeder Stadt und jedem Flecken, sowie über die Zahl der Grundbesitzer, welche jede dieser Bevölkerungen zählt. NB. Die Nachforschungen über die Flecken müssen Nachweisen, ob die Flecken zu diesem Namen gesetzlich berechtigt find. 3) Ueber alle Wohlthätigkeitsanstalten der Juden, wie die Talmudthora, die Hospitäler, die Hospicen rc. mit Specifikation des Ortes, wo sie liegen, und der Fonds, mit denen sie erhalten werden. 4) Ueber alle beweglichen und unbeweglichen Güter, die den Juden gehören, und über die Einkünfte, welche aus ihnen erzielt werden. 5) Ueber den Stand der Steuern, welche Corobotchin genannt werden (Steuern, die durch die Kahals den Israeliten auferlegt werden), und über die Reservefonds dieser Steuern, wozu die Copie der gegenwärtigen Budgets hinzugefügt werden soll. Und tz) Ueber die Schulden und die rückständigen Zinsen der israel. Gemeinden, die rückständigen Zinsen für die Rekrutirung mit einbegriffen." — Jeder Unbefangene, der dieses Cirkulair eines Generalgouverneurs liest, wird sich von Zwiefachem betroffen fühlen, von dem Tone, in welchem es abgefaßt, und von dem Mangel an logischem Zusammenhang, dessen es sich schuldig macht. Wir wollen hier die ostensibel vvrgeschlagene Maßregel, die besondere Verwaltung für die Besteuerung und Rekrutirung der Juden zu beseitigen, gar nicht besprechen. Solche Einrichtungen bestehen seit Jahrhunderten in Europa außerhalb Rußlands nicht mehr, die Juden unterliegen denselben Gesetzen und denselben Behörden hinsichtlich der Besteuerung und des Militärdienstes. Die Motive, welche in Rußland diese Trennung trotz der Aufhebung der eigentlichen Kahals bestehen oder einführen ließen, sind uns nicht bekannt; wir wollen sie auch nicht vertheidigen. Die Gründe der Abschaffung können aus politischen und ökonomischen Gesichtspunkten entscheidend sein, und wenn diese also einsichtlich und klar dargelegt worden wären, würden wir sie von unserem Standpunkte aus, die wir alle Ausnahmsgesetze für die Juden beseitigt haben wollen, nur mit Dank begrüßen. Aber welchen Ton schlägt der Herr Generalgouverneur an, welche Beschuldigungen häuft er auf die ganze Masse der Juden! Sie sollen, die polnischen und russischen Juden, die Herren spielen, sie sollen aller Moral, alles Sittlichkeitsgefühls baar sein 1 Sie sollen nur darauf ausgehen, die Christen und ihre Arbeiten auszubeuten, ohne ein Aequivalent an Thätigkeit und Nutzen zu geben u. s. w.! Wenn eine Behörde, wenn ein Mann, der an der Spitze von Provinzen steht, sich so ausläßt, welchen Character, welche Absichten und Zwecke kann man seinen legislatorischen Maßnahmen zutrauen, und welche Antworten und Berichte kann man von seinen Untergebenen erwarten! . . . Ein gleiches Gefühl überkömmt Einen, wenn man die Behauptung liest, daß durch die jetzigen Einrichtungen jeder Jude, der sich vergeht, straflos bleibe. Dies könnte doch nur hinsichtlich der Besteuerung und der Rekrutirung der Fall sein, da nichts Anderes in den Händen der Juden ist. Aber das heißt doch die Menschen wenig kennen. Gerade, was Steuern und Rekruten betrifft, ist eine Corporation, die beide aus ihrer Mitte beschaffen muß, viel unerbittlicher, viel strenger gegen ihre einzelnen Glieder, als eine GesammtLehörde, weil jede Erleichterung, Umgehung oder Defraude, die sich der Einzelne zu Schulden kommen läßt, den übrigen Gliedern der Corporation zur Last fällt, die daher um so wachsamer auf ihr Recht sind. Wahrscheinlich war dies gerade ein Hauptmotiv für die bestehende Einrichtung. Der Herr Generalgouverneur will aber die Juden als Herren, Faullenzer, Wucherer und straflose Verbrecher darstellen. — Und welche Logik besteht nun darin, daß die Juden, welchen alle Sittlichkeit fehle, durch die gemeinsame Besteuerung und Rekrutirung auf ein Mal ganz andere Menschenwerden sollen, ihre Herrschsucht, ihre Trägheit, ihre Geldgier sammt der Straflosigkeit verlieren sollen! — Zu ganz anderen Voraussetzungen wird man aber geführt, wenn der Herr Generalgouverneur genaueste Berichte nicht blos über die Bevölkerungszahlen, sondern auch über alle Besitzthümer, Einkünfte und Schulden der Synagogen und wohlthätigen Anstalten der Juden, ja noch mehr, über alle Grundstücke, Häuser, Einkünfte und Erwerbsmittel aller einzelnen Juden verlangt. Bei den bekannten Voraussetzungen, daß die Juden große Reichthümer besitzen, ja, daß alle Juden, auch die Betteljuden reich seien, kann man sich nicht enthalten, dieser plötzlich ange- 45*

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