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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1867-10-29 · Heft 44 (29.10.1867) · p. Seite 875

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
31 (1867)
Issue
Heft 44 (29.10.1867)
Date
1867-10-29
Page
Seite 875 (sequence 7)
Language
German
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875 Petition mit der Aufforderung an die Regierung zu überweisen, unverweilt und energisch der Beschwerde Abhilfe zu schaffen unter Beseitigung und Ahndung jeder vorgefallenen Ungesetzlichkeit oder Saumseligkeit. Der Antrag wird im Centrum und auf der Rechten unterstützt. Abg. Mühlfeld: Ich erkläre im Voraus, daß ich den Antrag des Petitions-Ausschusses auf das Entschiedenste unterstütze. Die Sache ist eine so klare und einfache, und ich möchte das Haus vor allem bitten, sich durch die angezogene Allerhöchste Entschließung vom Jahre l S38 durchaus nicht trügen zu lassen. Die Allerhöchste Entschließung sprach von der Taufe eines jüdischen Kindes, inwiefern dieses mit Genehmigung der Behörde oder selbst des Landesfürsten statthaben dürfe oder nicht. Die Frage steht aber so: Ein Kind befindet sich nicht bei seinen Eltern, es befindet sich im Benedictinerkloster zu Lemberg. Ich frage nun, gehört das Kind ohne alle Rücksicht auf die Taufe, ohne alle Rücksicht auf die Allerhöchste Entschließung vom.Jahre 1838, in das Nonnenkloster, oder gehört es den Eltern? (Lebhafter Beifall im Hause und auf der Galerie.) Hat die Allerhöchste Entschließung vom Jahre 1838 das bürgerliche Gesetzbuch aufgehoben, welches den Eltern das Recht einräumt, ein entwichenes Kind mit Hilfe der Behörde zurückzuschaffen? (Beifall links.) Nie und nimmer. Der Petitionsausschuß hat nur dieses Verhältniß zwischen Vater und Kind, die Entweichung des Kindes aus dem elterlichen Hause und die Unterbringung, ja Gefangenhaltung im Kloster, insofern als man dem Vater eine Einflußnahme auf das Kind entzieht, im Auge gehabt. Das sind Handlungen, die sich unter allen Umständen als widerrechtlich darstellen und durch die Behörden beseitigt werden müssen. Hier kann es auf nichts anderes ankommen, als ob es feststeht, daß Markus Radamski Vater zu dem Kinde Sarah ist. Besteht dieses Verhältniß, so wie das Telegramm es besagt, dann glaube ich, ist nichts entscheidend, als das Unrecht, welches in der Handlung des Nonnenklosters liegt. Selbst in dem Falle, daß man Anstand nehmen würde, das Kind dem Vater auszufolgen, weil man vielleicht besorgt, daß dem Kinde vom Vater etwas angethan würde, so hat der Petitionsausschuß auch diese Eventualität nicht außer Acht gelassen, sondern den Beisatz beigefügt, daß wenigstens das Kind aus dem Kloster entfernt werde. Aber dafür wird der Justizminister und Cultusminister so wenig wie der Minister des Innern irgend einen Grund anzugeben vermögen, daß das Kind auch nur eine Viertelstunde im Kloster zu bleiben habe. (Lebhafter Beifall links und auf der Galerie.) Ich verlasse den sachlichen Theil der Angelegenheit und wende mich der Person des Statthalters von Galizien zu. Ich glaube, daß dieser Persönlichkeit, insoweit als heute zu ihrem Schutz gesprochen wurde, in sehr mißlicher Weise gedient wurde, denn ich kann in dem, was ich hörte, irgend eine Entschuldigung für den Saumsal, der Thatsache ist, nicht erkennen. Es mag Se. Excellenz der Herr Statthalter auf Amtsreisen sich befinden, aber das wird man mir doch nicht weiß machen, daß darum, weil der Statthalter im Lande herumreist, ihm nichts mehr mitgetheilt werden kann, das wird man mir nicht weiß machen, daß das Präsidium nicht im Stande ist, den Statthalter zu finden. (Große Heiterkeit.) Wenn heute politische Unruhe in einem Winkel Galiziens ausgebrochen wäre, dann würde man Se. Excellenz gewiß gefunden haben (große Heiterkeit), darauf können Sie sich verlassen; warum findet man ihn da nicht? (Lebhafte Zustimmung.) In diesem Falle, meine Herren, bekümmern Sie sich nicht um jene Allerhöchste Entschließung, sie hat keine Anwendung; bekümmern Sie sich nicht um das Concordat, es hat auch keine Anwendung; bekümmern Sie sich um die bürgerliche Gesetzgebung und die Hilfe, welche danach von Seite der Behörden einem Vater zu gewähren ist. Ich fordere Sie, meine Herren, auf, stimmen Sie ja gewiß dem Antrag des Petitions-Ausschusses zu und nicht jenem Sr. Excellenz des Freiherrn v. Pratobevera. Kraft und Muth liegt in jenem Antrag des Petitions-Ausschusses. (LebhafterBeifallu. Händeklatschen links, stürmisches Bravo von der Galerie.) Präsident: Ich bitte, auf der Galerie sich solcher Beifallszeichen zu enthalten. Abg. Kuranda: Die Vorgänge, welche uns gestern bekannt wurden, haben nur einzelne Thatsachen, die in Galizien vorgekommen, beleuchtet. Allein, meine Herren, diese Vorfälle sind nicht neu in Galizien, diese Zustände sind dort chronisch. Es scheint in Galizien ein gewisser Geist der Seelenfängerei zu existiren, der sich in die heiligsten und intimsten Angelegenheiten der Familie ungestraft mischen kann. Gestatten Sie mir, meine Herren, zum Belege dessen

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