Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1867-10-22 · Heft 43 (22.10.1867) · p. Seite 856

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
31 (1867)
Issue
Heft 43 (22.10.1867)
Date
1867-10-22
Page
Seite 856 (sequence 8)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3224737-3226581-3226625--25442-3260945
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

856 und Jahresbeiträgen den Zweck verfolgt, betagten hiesigen Lehrern — nicht blos jüdischen nöthige Unterstützung;n gewähren. Kley >varttelnbrillanter Geist, aber Gott gebe uns nur eine Zahl solcher Geister; wie gern könnten wir dafür eine gute Zahl unserer brillanten und starken Geister entbehren! Die Beerdigung fand Dienstag 7. October statt und der Prediger Di-. Jonas hielt eine Leichenrede am Grabe- Der Leichenzug war sehr groß. Einen eben so großen Leichenzug hatten wir etwa 8 Tage vorher, bei der Beerdigung des Dr. Heilbutt, eines unserer, namentlich für die Chirurgie anerkanntesten Aerzte, welcher dem israel. Krankenhause fast 30 Jahre lang vorgestanden hat. — Die vorzüglichsten Schriften Kley's sind „die Morgenstunden," die er mit Ginsburg zusammen herausgab, Predigten, die er theils mit Salomon, theils selbstständig veröffentlichte, besonders Predigtentwürfe, deren Werth nicht genug anerkannt wurde, und ein Katechismus der mosaischen Religionslehre, welcher mehrere Auflagen erlebte. Seine Predigten zeichnen sich durch Klarheit, logische Strenge, und sorgfältige Disposition aus und verfolgen allerdings mehr die Berstandesrichtung, als sie dem Schwünge der Phantasie und der Innigkeit des Gefühls sich hingeben. Gerade aus diesen Gründen sollten sie von der jüngeren Generation studirt werden. Wir fügen noch einige Notizen aus dem hier erscheinenden „Freischütz" hinzu: „Der langjährige Prediger am israelitischen Tempel und Director der israel. Freischule, Dr. Eduard Israel Kley, ist gestern Morgen nach 8tägigem leichten Unwohlsein verschieden. — Der Verstorbene war am 10. Juni lnach einer früheren Angabe am 16. März) 1789 zu Breslau geboren, wurde in der königlichen Wilhelmsschule unter Professor A. Wolfsohn, später unter Manso und Professor Kannegießer im Maria-Magdalcnen-Gymnasium daselbst ausgebildet. Im Jahre 1809 kam er als Hauslehrer nach Berlin bei dem Banquier Jacob Hertz Beer, dessen Sohn, Michel Beer, der berühmt gewordene Dichter des „Struensee" und Bruder des Componisten Meyerbeer, durch Kley ausgebildet wurde. — Nach einem längeren Aufenthalt an der Berliner Universität ward er 1817 nach Hamburg berufen als Director der seit 1815 unter Hanno <später Professor in Heidelberg) bestandenen israel. Freischule, und bereitete durch freie Religionsvorträge die Errichtung des am 18. October 1818 eröffneten Tempels, an welchem er als Prediger angestellt wurde, ein Amt, von welchem er am 9. Mai 1840 resignirte. Gesundheitsverhältnisse nöthigten ihn spater, im Jahre 1856, auch seine Stellung als Lehrer aufzugeben. Aus Mecklenburg, 4. October. Wie der Magistrat zu Rostock hat sich auch der von Wismar auf Anfrage des Ministeriums des Innern zu Schwerin für eine Gleichstellung der Juden bezüglich der staatsbürgerlichen Rechte erklärt. (Ganz brav, ist aber für die Gesammtheit gleichgültig, welcher nur ein Gesetz genügen kann.) Aus Württemberg, im Oct. (Privatmitth.) Beifolgend ein Erlaß des König!. Oberamts Eßlingen, der von großer Tragweite für die Israeliten Württembergs ist. Das K. Oberamt Eßlingen an das israel. Kirchenvorsteheramt daselbst. Die hiesige israel. Gemeinde besitzt am Ende der mittleren Bertaustraße einen besonderen Kirchhof, die Verlegung desselben ist jedoch, da er ganz in der Nähe der Stadt und einiger neugebauten Häuser liegt, in Folge der im Sommer v. I. stattgehabten Medicinalvisitation angeordnet worden und es hat daher das isr. Kirchenvorsteheramt den hiesigen Gemeinderath um Ueberlassung eines abgesonderten Platzes auf dem hiesigen allgemeinen Kirchhof gebeten, wurde aber mit seinem Gesuch wiederholt abgewiesen und den Israeliten die Benutzung des allgemeinen Friedhofs eingeräumt. — Der Gemeinderath bestreitet nicht, daß die Schaffung eines allgemeinen Begräbnißplatzes Sache der politischen Gemeinde sei, glaubt jedoch, daß es bei den Todten keinen Glaubensunterschied gebe, daß der vorgeschützte Ritus kein kirchliches Gebot, sondern ein altes Herkommen, sowie daß auf religiöse Sonderbarkeit keine Rücksicht zu nehmen sei, und stellt Gleichberechtigung und Gleichbehandlung aller hiesigen Einwohner als obersten Grundsatz auf, während das israel. Kirchenvorsteheramt bedauert von dem Anerbieten der Benutzung des allgemeinen Begräbnißplatzes keinen Gebrauch machen zu können, da ihm dies seine Ritualgesetze nicht gestatten. Trotzdem daß das isr. Kirchenvorsteheramt sich bereit erklärte zu Schaffung eines abgesonderten Platzes auf dem Kirchhof einen angemessenen Beitrag zu liefern, kam eine Verständigung

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.