Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 31 (1867)
- Issue
- Heft 42 (15.10.1867)
- Date
- 1867-10-15
- Page
- Seite 847 (sequence 19)
- Language
- German
- Belongs to
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847 füllte sich die Atmosphäre mit dünnem, feinem Sande, daß die Luft wie zu bläulichem Dunste wurde; die Sonne blieb kaum sichtbar, und ihre Scheibe hatte nur einen trüben und matten Schein. Aber die Hitze wurde darum doch nur immer stärker, die Gluth des Windes wehete den Pilgern in's Gesicht wie aus einem Gluthofen; sie konnten kam dreißig Schritte weit um sich sehen, und ihre Augen, Ohren, Mund und Kleider wurden voll Sandes. Mühsam schleppten sich die Thiere zwischen den Sandhaufen weiter. Plötzlich schrieen die Araber: „Der Samum, der Samum! auf den Boden!" Sie warfen sich platt auf die Erde nieder, und nachdem sie auch ihre Rosse zu Boden gerissen, zogen sie ihren Burnus über Kopf und Gesicht. Gottheil und Amalie folgten ihrem Beispiel; Schrecken des Todes hatte sich ihrer bemächtigt; aber so ermattet waren ihre Geister, daß sie kaum die Bitterkeit desselben empfanden und sich willig dem Geschicke ergaben, das über sie hereinzubrechen drohete. (Schluß folgt.) Aus der Zeit der Reaktion. „ In den trüben Tagen schweren Druckes der Fremdherrschaft fingen einzelne deutsche Staaten an, die Juden als Bürger anzuerkennen und ihnen den Genuß bürgerlicher Freiheiten zu gewähren. Preußen gab sein bekanntes Edikt vom 11. März 1812 und erklärte seine jüdischen Unterthanen für Staatsbürger, das ehemalige Kurfürstenthum Hessen änderte seine Verfassung und nahm die Juden als Bürger auf; unter dem Einflüsse Preußens entstand in Mecklenburg-Schwerin ein dem preußischen homogenes Gesetz; Baiern ertheilte den Juden durch Edikt vom 10. Juni 1813 das Ändigenat; ähnliche Veränderungen traten für die Juden in den kleinen Herzog- und Fürstenthümern, in Hildburghausen, Braunschweig u. s. w. ein. Auch die alten freien Reichsstädte Frankfurt, Hamburg, Lübeck mußten sich hon gre mal gre den Bestrebungen der Zeit anschließen. Lübeck geriet!) 1810 unter französische Herrschaft und konnte dem Befehle des Usurpators nicht widerstehen; es mußte den Juden seine Thore öffnen; Frankfurt wurde Großherzogthum und schon am 28. December 1811 wurde die bürgerliche Rechtsgleichheit der dortigen Juden ausgesprochen. Was die Juden unter dem Einflüsse der Fremdherrschaft erreicht hatten, ging sehr schnell wieder verloren; mit Ausnahme Preußens nahmen die meisten deutschen Staaten nach wiedererlangter Selbstständigkeit das den Juden eingeräumte Bürgerrecht wieder zurück oder machten ernste Versuche zur Rücknahme. Der deutsche Bund eröffnete seine Thätigkeit in Frankfurt, indem er an den Juden sündigte; er beschränkte das politische Bürgerrecht auf die christliche Bevölkerung, als ob sich nicht deutlich gezeigt hatte, daß auch Juden staatsbürgerliche Bedingungen erfüllen. In der freien Reichsstadt Lübeck nahmen die unerhörten Rechtsverletzungen ihren Anfang. Lübeck, das bis zur französischen Occupatiou keine Juden duldete, hatte 18 14 schon 00 jüdische Familien, von denen 10 aus früheren Zeiten sich hier aufhielteu, 14 aus der Fremde und 4 2 aus Moisling, einem in der Nähe gelegenen Dorfe, in die Stadt gezogen waren. Was Niemand erwartete und erwarten konnte, geschah. Bereits am 6. März 1810 wurde der Raths- und Bürgerschluß gefaßt, daß die Juden spätestens 4 Wochen nach Ostern die Stadt verlassen und entweder nach Moisling zurückziehen oder sich ins Ausland begeben müßten, widrigenfalls sie als Fremde angesehen und behandelt würden. Die Bedrängten wandten sich hoffnungsvoll an den Congreß, Hardenberg und Metternich richteten Noten an den Senat, es war Alles vergebens: die Juden mußten aus der Stadt weichen. Bitter wurde dieses mittelalterliche Verfahren des hochweisen lübeckischen Senates von der ausländischen Presse getadelt. Der englische Curier vom 18. Juni 1816 meinte, Lübeck müsse wegen der Juden des Titels und der Privilegien einer freien und unabhängigen Stadt beraubt werden, ähnlich äußerte sich der österreichische Beobachter vom 8. August 1816 (Die Juden in Lübeck, Frankfurt a. M. 1816). Es trat in ganz Deutschland eine Zeit der Reaction ein, welche lebhaft an das Mittelalter erinnerte. „Der Judenhaß, der auf einmal durch ganz Deutschland aufkommt und in wirklicher Verfolgung enden wird, nähert uns immer mehr dem säubern Mittelalter, in das die Empfindsamkeit unseres Zeitalters so zärtlich verliebt ist," schreibt der Legationssekretär Oelsner am 11. November 1816 an Barnhagen von Ense. „Wir können es noch erleben, daß Juden, Hexen und Freigeister an einem Spieß gebraten werden. Welch schöne Beleuchtung für unsere Kultur!" (Briefwechsel zwischen Varnhagen von Ense und Oelsner, Stuttgart 1865, 33). In einer andern etwas gemäßigtern Form trat der aristokratische Judenhaß in Frankfurt a. M. auf. Dort wurde schon zu Ausgang des Jahres 1S14 die großherzogliche Gesetzgebung vernichtet und den Juden das Bürgerrecht wieder genommen. Die Juden beschwerten sich beim weiland deutschen Bund; was war von ihm zu hoffen? Es kam zu einem mehrjährigen Kampfe, der von Seiten der Stadt mit Erbitterung, von Seiten der Juden mit vieler Würde geführt wurde und der in seinen Einzelnheiten manches Ergötzliche liefert. Lächerlich war es, daß der Senat nach Aufhebung aller Rechte die Juden einlud iOctober 1810), dein Himmel in ihrer Synagoge für eine Constitution zu danken, die sie mit keinem Rechte bedachte. Man ließ von Seiten des Bundes Frankfurt gewähren, Preußen allein machte Versuche, die Juden der freien Reichsstadt in ihren Rechten zu schützen, trotzdem es selbst sein durch das Edikt vom 11. März! 812 gegebenes Versprechen schlecht hielt und den Juden die gewährten Rechte verkürzte. Die preußische Gesandtschaft erhielt in dieser Angelegenheit mehrere dringende Aufträge und der Herr v. Küpfer betrieb in der