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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1867-10-15 · Heft 42 (15.10.1867) · p. Seite 837

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
31 (1867)
Issue
Heft 42 (15.10.1867)
Date
1867-10-15
Page
Seite 837 (sequence 9)
Language
German
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837 Dann aber könnte die Versammlung, allerdings durch bloße Institutionen, Vieles thun, um die bis jetzt in Westeuropa ziemlich begründete Eintracht zwischen den verschiedenen Richtungen im Judenthum mehr zu befestigen. Es wäre dahin zu sehen, daß die Partei der Vergangenheit, selig im Besitze, fürder nicht für sich allein die kirchliche Continuität in Anspruch nähme. Endlich müßten auch aller Einfluß des Sohars und anderer Geheimlehren streng ausgeschieden werden, welcher sich in dem Jdeenkreise von Neujahr bis Hosana Rabba, bei den Schofarstößen und Kohanimsegen, in Sühnhähnen und Alioth-Zahlen, bei Wöchnerinnen und Todesfällen eingenistet hat und nun dasteht wie ein Toragebet. Besonders bei den Todesfällen geht dies sehr weit, und alle die Chebra-Agenten strotzen von magischen Exercitien, von unjüdischen Eporcismen und Teufeleien, die für das jüdische Gottesbewußtsein unserer Vorfahren fast ein eben so schlechtes Zeugniß ablegen als die närrische, heute noch oft genug parodirende Benediktion beim Anblick eines Monarchen, wo unser Herrgott dem „Fleisch und Blut" von seinerMachtetwas abgetheilthabensoll. Es ist nicht der kleinste Vorwurf, den wir der neuorthodoxen Schule zu machen haben, daß sie jene un- und anti-jüdischen Superstitionen eher begünstigt als bekämpft hat. Auf diesem Gebiet hätten diese Herren ihren durch die Zwickscheere und das umgebnndene Schnupftuch erlangten Einfluß verwerthen können, zumal da sie für ihre Person ja über dergleichen Zeug erhaben sind. Mergentheim (Württemberg), im Sept. (Privatmitth.) Am 18. September d. I. reiste Herr Rabbiner vr. Sänger, um seinen neuen Posten am israel. Tempel in Hamburg anzutreten, von hier ab. Sein Abschied wurde nicht nur von seinen Glaubensgenossen gefeiert, sondern auch die hiesige Museumsgesellschaft, bei welcher nur wenige Israeliten bethciligt sind, feierte denselben auf eine sehr würdige Weise. Fast sämmtliche Honoratioren betheiligten sich hierbei auf eine Weise, daß sich daraus entnehmen ließ, in welcher Achtung derselbe bei uns stehe und wie ungern wir ihn von uns scheiden sehen. Der Vorstand der Gesellschaft, Herr vr. Bücher, Herr Stadtschuldheiß Bändel von hier, der Rechtsconsulent Herr Ettinger u. A. brachten dem Scheidenden die erhebendsten und feierndsten Festgrüße dar. Oesterreichischer Kaiserstaat. Wien, 30. August. (Privatmitth.) Es ist bereits in Ihrem Blatte erwähnt worden, daß die Regierung von mehren jüdischen Theologen ein Gutachten über die Reform des Judeneides abverlangt hat. Recht lichtvoll und überzeugend ist das Gutachten des vr. Kämpf in Prag, welches auch mit dem, von Rappaport emeudirten und von der israelitischen Repräsentanz acceptirten Guchtachten übereinstimmt. Das Schlußergebniß ist folgendermaßen formulirt: a) daß für die Juden die Eidesformel: Ich schwöre bei Gott, daß u. s. w., vollkommen genügt; b) daß ein Eid in jeder dem Schwörenden verständlichen Sprache bindend ist; c) daß der Jude, wenn er den Namen Gottes in einer nichthebräischen Mundart ausspricht, sein Haupt dabei nicht bedeckt zu haben braucht; cl) daß der Jude beim Schwören keinen heiligen Gegenstand in der Hand halten muß; endlich e ) daß die Anwesenheit eines Rabbiners oder sonstiger Glaubensgenossen bei der Eidesleistung eines Juden durchaus nicht nothwendig ist. Ueber den Punkt cl) wollen wir hier aus dem Gutachten Einiges anführen: „Das Erfassen eines heiligen Gegenstandes (Thora, Pentateuch und dergl.) beim Schwören ist für die Giltigkeit des Eides völlig gleichgültig; so hat bereits im vorigen Jahrhundert der berühmte Prager Ober-Rabbiner Ezechiel Landau in einem Gutachten entschieden." Professor vr. Kämpf übersetzt vie betreffende Stelle des Landau'schen Gutachtens ins Deutsche wie folgt: „Wir Juden sind religiös verwarnt, in keiner Weise einen falschen Eid zu schwören, gleichviel, ob man dabei die heilige Thora erfaßt oder nicht. Denn diese Erfassung ist nicht Hauptsache beim Eide; Hauptsache sind die Worte: „Ich schwöre, daß ich dies gethan oder thun werde!" Diese Formel genügt, dem Eide Kraft und Giltigkeit zu geben. Das findet seine Begründung in der Thora l Pentateuch), in den Propheten und in den Hagiographen." So weit Rabbiner Ezechiel Landau. Professor Kämpf fügt hinzu: „Die Mischna (redigirt zu Anfang des dritten Jahrhunderts) kennt kein Erfassen eines heiligen Gegenstandes beim Schwören." Der Verfasser fährt fort: „Die (von der hohen Behörde in der Zuschrift berührte) Rechtssicherheit 42

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