Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 31 (1867)
- Issue
- Heft 42 (15.10.1867)
- Date
- 1867-10-15
- Page
- Seite 836 (sequence 8)
- Language
- German
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836 die jetzige Strömung, namentlich in den gebildeteren Ländern, geht mit eben so vieler Berechtigung auf das Abtragen der hohen Wälle, und immer war es nur der Geist allein, nach dem Satze lu bekoach velo bechajil ki im berucbi, und nirgends ist ein Machtsvruch dazwischen getreten. Weder die talmudische Tradition noch die 13 Glaubensartikel, noch die Auslegungen der Geheimlehre wurden je durch ein kirchliches Dekret oder Plebiscit anerkannt; der Geist fand und die Gemeinde adoptirte das, was ihr einleuchtend erschien. Lasset uns von diesem so bewährten historischen Wege nicht abweichen, und keiner Versammlung, weder von „Laien" noch von „Rabbinen" die Zügel in die Hand geben. In unserem Deutschland gilt ein Rabbiner genau so viel, als er durch Thatkraft, Fleiß, Aufrichtigkeit, Wissenschaft, Leutseligkeit und allenfalls auch durch Rednergabe werth ist, in England huldigt man dem Stuhl und dem Rock, gleichviel wer sie inne hat, in Frankreich, welches uns das verderbliche System der Staatssubvention gab, steht der Rabbiner seinem Publicum so fern als der Mönch oder Seminarist dem seinigen. Was nun eine Synode allenfalls als Beschluß von sich geben könnte, das betrifft Nebensachen: Gemeinde- und Kirchenordnungen, Dinge, die niemals in der Diaspora Israels eine wichtige Rolle gespielt haben und die da, wo etwas dergleichen existirt, von Außen her, etwa durch die Staatsgewalt octroyirt sind. Beiläufig gesagt, ist dieser Punkt unseren christlichen Freunden am schwersten begreiflich zu machen, was Jeder erfahren haben wird, der sich in Religionsgespräche einließ. Während in der christlichen Welt die heftigsten Streitigkeiten, ja Religionskriege oder Schismen und ewige Feindschaften, weniger um Dogmen als um Kirchenverfassungen (wir denken an die Geschichte Englands und Schottlands) entstanden sind, während selbst der wüthende Haß zwischen Sunniten und Schiiten nur in der Chalifenfolge wurzelt, ist es im Judenthum fast ganz gleichgültig, wer das Commando hat, wenn nur das alte Gesetz dem Volke erhalten wird, und die alte Verbindung zwischen demokratischem und theokratischem Geiste fortdauert. Der ächte Künstler fragt ja auch weniger nach dem Material, aus dem er seine Formen bildet, als nach der Idee, die er in sie hinein arbeitet. Dennoch könnte es nur nützen, wenn eine, durch Ansehen, Gelehrsamkeit und Character befähigte Versammlung gewisse Resolutionen faßte, die mit der Länge der Zeit sich Geltung verschaffen würden, d. h. mit Ausnahme der Partei der Vergangenheit, welche jede abweichende Bestimmung ungchört verdammt. So beispielsweise: Ehesachen, Chaliza, Scheidung, bei letzterer, den Franzosen vermöge ihrer Unterordnung unter römisch-katholische Gesetze fast ganz unbekannten Proccdur, könnte das kindische, durch Schicaniren des Schreibers eines chaldäisch-syrischen Dokuments versuchte Zögern einigen reelleren Sühnungsversuchen Platz machen und ein Contumacialverfahren bei Des crtionsfällen eingeführt werden. Auch könnte vielleicht, nachdem im ächt jüdischen Sinne die Civiltrauung den Obrigkeiten anheim gegeben ist, die Assistenz bei Copulationen den Gemeinde-Aeltesten übertragen werden, wie das bei mehreren christlichen Neben-Sekten der Fall ist. Auch müßten bei den Trauungen alle Formen wegfallen, die einem Kauf ähnlich sehen. Zweitens Proselytcnsachen. Der Eintritt der Kinder aus Mischehen namentlich, welche Ehen sich fortwährend vermehren, ohne auf das Kopfschütteln der Tadler Rücksicht zu nehmen, muß erleichtert werden. Es wären überhaupt vielleicht manche Statuten des Eben-Ha Eser auf dem Jntrepertationswege zu ändern, namentlich solche, die dem socialen Verkehr im Wege stehen. Die Speisegesetze freilich sind ein uoli me tangere, deren Untergrabung die Zeit mit sich bringt; aber es giebt auch andere, z. B. das Verbot des Fahrens am Sabbath, welches jetzt völlig unmotivirt ist.*) Hier würde jedoch eine Erklärung wenig wirken: es müßte ein eclatantes praktisches Beispiel gegeben werden, das anfänglich wohl wenig, allmählig aber immer mehr Wirkung üben würde. *) Schon vor mehr als 70 Jahren hatten wir hier einen recht religiös lebenden Mann, den außerordentlichen Marokkanischen Gesandten am Hofe von Kopenhagen. Dieser, Don Samuel Sumbel, in dessen Vaterlande den Juden noch heute der Gebrauch von Pferden und Wagen untersagt ist, fuhr in seiner Kutsche am Sonnabend und rechtfertigte dies mit dem Wortspiel, daß geschrieben stehe we-Kaross le-Sabbaih Onög. Doch hat die Sache auch eine wirthschaftliche Seite. Dürften die Juden am Sabbath fahren, so würde es sich einmal nicht für einen honnetten Hausvater schicken, zu Fuß die „Schul" zu besuchen. Und wo es etwas zu gratuliren gäbe, bei Barmizwah, Verlobungen, Wöchnerinnen rc., da müßten in den Städten die Straßen verbreitert werden. Corresp.