Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 31 (1867)
- Issue
- Heft 41 (8.10.1867)
- Date
- 1867-10-08
- Page
- Seite 814 (sequence 6)
- Language
- German
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814 sogen. Domanial-Ablösungs- und Veräußerungsfonds dem provinzialständischen Verbände der Provinz als ein demselben gehörendes und von ihm zu verwaltendes Vermögen überwiesen werde zur Verwendung näher angegebener Zwecke', unter denen auch das jiidische Schulwesen der Provinz besonders namhaft gemacht wurde. Dieser Antrag hat einstimmige Annahme und zugleich die Zustimmung unseres Oberpräfidenten, Grafen zu Stolberg, gefunden, welcher vor der Abstimmung erklärte, daß er zwar nicht in der Lage sei, mitzutheilen, wie weit die königliche Regierung auf die Wünsche des Landtages eingehen werde, jedoch keinen Anstand nehme, zu erklären, daß der Antrag auf einen bedeutenden Fonds gegen die Uebernahme der Verwaltung so wichtiger Gegenstände auf richtigen Grundlagen beruhe und seine Sympathien für sich habe. Er werde sich daher beeilen, den Beschluß des Landtages Sr. Maj. dem Könige sofort vorzulegen und sich freuen, wenn er Zustimmung erhalte. Das Schreiben des Landtages ist auch sofort nach erfolgter Annahme des Antrages ausgefertigt und mit Befürwortung des Herrn Oberpräsidenten von einem der aus Berlin gesandten Regierungscommissarien mitgenommen worden, und bei geeigneter Beschleunigung der Sache kann die königl. Verordnung gerade noch vor Ablauf des letzten Monats der königl. Diktatur genehmigt und verkündigt werden. Aus Mecklenburg, 25. Sept. Von den mecklenburgischen Juden, vertreten durch die Gemeinde- Vorstände, ist folgende Petition an den Reichstag gerichtet worden: Hoher deutscher Reichstag! Unterm 28. Februar d. I. haben sich die mecklenburgischen Judengemeinden erlaubt, beim hohen Reichstage zu beantragen: „daß der geheiligte Grundsatz der bürgerlichen Gleichstellung in Bezug auf die Mecklenburger jüdischen Glaubens, zu Ehren des deutschen Vaterlandes, zur Geltung komme und dem auf ihnen schwer lastenden Ausnahmezustände ein Ende mache." Nicht blos im Reichstage selbst, sondern auch in den geachtetsten Organen der Presse, im Inwie Auslande, hat diese Petition die lebhaftesten Sympathien getveckt. Wenn sie gleichwohl in Folge der Vorberathung, namentlich über Artikel 3 des Verfassungs-Entwurfes, vom hohen Reichstage für erledigt erachtet worden ist, so haben wir dies doch nur in dem Sinne aufzufassen vermocht, daß der Reichstag die baldige Durchführung und Feststellung der Verfassung als höchstes Ziel derzeitig erstrebte und es der nahen Folgezeit vorbehielt, sein für die Machtstellung und Entwickelung unseres deutschen Vaterlandes überaus segensreiches Werk von dem Flecken zu reinigen, daß noch ein Theil der zum Norddeutschen Bunde zählenden Staatsangehörigen um seines religiösen Bekenntnisses willen im Genüsse der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte auf eine unerhörte Weise gekränkt wird. Der hohe Reichstag tritt heute zusammen, um unter des Allvaters Segen mit dem Ausbaue der Norddeutschen Verfassung zu beginnen. Wie viele Tausende deutscher Brüder dem sich versammelnden Reichstage die schönsten Hoffnungen auf das immer herrlichere Emporblühen des Vaterlandes entgegentragen, so belebt auch insbesondere die mecklenburgischen Juden der Gedanke, daß dieser Reichstag dazu bestimmt sein werde, uns aus der Finsterniß zum Lichte zu führen und uns das höchste der irdischen Güter, volle Glaubens- und Gewissensfreiheit, zu gewähren. Wird diese unsere ehrerbietigste Bitte um solche Gewährung leer verhallen oder unserin brennenden Durste nach Gleichstellung der bloße Trost der Vertagung gereicht werden? oder ein so wesentliches Erforderniß der Zusammengehörigkeit, wie das Judigenat, ein frommer Wunsch vorläufig bleiben? Das Jahr 1867 wird, Dank sei es dem Reichstage, dem auf den Juden Mecklenburgs ruhenden Drucke ein Ende machen. In dieser Zuversicht verharren wir rc. Augsburg, im September. (Privatmitth.) Am 3. und 4. September fand hier in solenner und die öffentliche Theilnahme lebhaft in Anspruch nehmender Weise die 3. Hauptversammlung des bayer. Schullehrerveins und zwar im großen Saale des Rathhauses statt, welchen der Magistrat zur Verfügung gestellt hatte, wo bei auch die israel. Lehrer Bayerns würdig vertreten waren. Es bilden in Bayern die israel. Lehrer keine eigene Corporation, sondern einen integrirenden Theü des allgemeinen Lehrerstandes, und der Lehrerverein, der die Hebung des Schulwesens wie die Wahrneh mung der Interessen des Lehrerstandes zu seiner Aufgabe hat, ist überhaupt von einem Geiste des Liberalismus beseelt, der sich in den öffentlichen Vorträgen kund gab. Auch hatte ich Gelegenheit wahrzunehmcn, daß zwischen den christlichen und israelitischen Lehrern ein wahrhaft amtsbrüderliches Verhältniß herrscht.