Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 31 (1867)
- Issue
- Heft 41 (8.10.1867)
- Date
- 1867-10-08
- Page
- Seite 813 (sequence 5)
- Language
- German
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813 mögen und Breisig, die kath. Geistlichkeit von hier und den benachbarten Ortschaften angeschlossen hatten, setzte sich in Bewegung und durchzog die Straßen der Stadt, welche nach Verordnung des Bürgermeisters geschmückt waren, bis zur neuen Synagoge. Im Vorhofe angekommen, wurde dem Herrn Bürgermeister von hier der Schlüssel unter passenden Worten überreicht. Nachdem er denselben empfangen, hielt er vor der im Hofe versammelten Menge eine treffliche Rede. Aus derselben führe ich hier an. Er sprach den Wunsch aus, daß die Eintracht und Liebe unter den verschiedenen Confessionen eine immer befestigtere werde. Denn der Friede des Glaubens stehe höher und sei wichtiger als der Friede in der Politik, und hob dann noch besonders die Verdienste des hiesigen Vorstehers hervor, die er durch die Leitung des Synagogenbaues und des Gemeindewesens habe. Darauf öffnete er die Thüre und hinein strömte eine Menschenmenge, welche die Synagoge kaum zu fassen vermochte. In derselben geschahen die üblichen Ceremonien und die üblichen Gesänge wurden vom Cantor und Chor feierlich vorgetragen. Alsdann hielt der Rabbiner Herr Ben Israel eine Weihepredigt, welche bei der Geistlichkeit, die auch dem zweistündigen Gottesdienste ganz beiwohnte, wie bei der ganzen Versammlung, allgemeinen Beifall fand, worüber der hiesige Pastor dem Rabbiner noch besonders seine Anerkennung durch ein Gemeindemitglied aussprechen ließ. Hannover, 27. Sept. (Privatmitth.i Wie seiner Zeit auch in diesen Blättern berichtet worden, sind im vorigen Jahre zwei jüdische Soldaten der vormaligen Hannoverschen Armee in dem Lazarethe zu Langensalza an ihren Wunden verstorben, und weil daselbst keine jüdische Gemeinde ist, auf dem christlichen Friedhofe begraben worden. Auf Veranlassung des hiesigen Landrabbiners Dr. Meyer ist denselben nunmehr auch ein Leichenstein mit hebräischer und deutscher Zuschrift gesetzt worden, welche lautet: 2p?' b'n wr mab Tos pns-1 p 'ass iiani 'ibn '"ms: p NltbKtPMNb bup!Tl® b? Ö5PSO aab?:i 1?2 aas: naisbn p£'b '■c-in bibor 'a ovi 8 ov ormana mm Hier ruhen die hannoverschen Soldaten Jacob Driels aus Emden und Herrmann Herzfeld aus Mühlenhausen gestorben den Heldentod für König und Vaterland in Folge ihrer Wunden in der Schlacht bei Langensalza. Das vor einiger Zeit gesetzte Monument ist sehr schön gearbeitet und hat die Anerkennung der Laugensalzaer Behörden als eine Zierde des Friedhofes erhalten. Die Kosten hat der leider bald Hannover verlassende Obercommerzrath Simon Hierselbst mit gewohnter Liberalität bestritten und um die ganze Angelegenheit hat sich Herr Stattrath O pps in Mühlhausen namhafte Verdienste erworben. Dem Dr. med. Esberg Hierselbst wurde kürzlich von Seiten des General - Gouvernements zum Behufe einer Reise zum Congreß der Augenärzte nach Paris die in ähnlichen Fällen seitens der vormaligen hannoverschen Regierung übliche Unterstützung gewährt. Unter den dem gegenwärtig hier versammelten Provinziallandtage zugegangenen Regierungsvorlagen betrifft eine die Civilstandsregister für Dissidenten, bei deren Motivirung dem Landtage zugleich anheim gegeben wurde, unter Anderem auch zu erwägen, ob nicht in Rücksicht darauf, daß in der Provinz Hannover die Eheschließungen der Juden, soweit bekannt, ausreichend geregelt sind, Veranlassung gegeben ist, die Anwendbarkeit der in Betreff der sogenannten Noch-Civil-Ehe zu erlassenden Vorschriften auf die Juden ausdrücklich auszuschließen. Auf Antrag des Bürgermeisters Miquöl wurde die Prüfung dieser Vorlage einem sechsgliedrigen Ausschüsse überwiesen, welcher beschloß, daß es gerathen sei, die Anwendbarkeit der zu erlassenden Vorschriften auf die Juden, da deren in Betracht kommenden Verhältnisse ausreichend geregelt seien, ausdrücklich auszuschließen. Im Plenum jedoch gab der die Ehe der Juden betreffende Paragraph zu einer kurzen Debatte Anlaß. Augenblicklich, wurde hervorgehoben, seien die Trauscheine bei den Juden ein Erforderniß für die Giltigkeit der Ehe, während bei den Christen der Mangel eines Trauscheins die Giltigkeit der Ehe nicht bedinge. Eine Veränderung hinsichtlich der im Gesetze von 1842 betreffend die Verhältnisse der Juden dieserhalb enthaltenen Bestimmungen würde deren Verhältnisse auf diesem Gebiete völlig ändern. Es wurde hierauf ein Berbesserungsantrag des Grafen Borries mit großer Majorität angenommen, über den wir uns, da dessen Fassung uns noch nicht genau vorliegt, nächstens zu referiren Vorbehalten. Mit lebhafter Freude wurde ein auf demselben Landtage von Herrn Rudolph v. Bennigsen gestellter Urantrag begrüßt, welcher dahin ging, die königliche Staatsregierung zu ersuchen, daß das Vermögen des