Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 31 (1867)
- Issue
- Heft 39 (24.9.1867)
- Date
- 1867-09-24
- Page
- Seite 776 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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derselben Zeit wird in Wien eine Petition um Abschaffung des Concordats und eine Dankadresse an den Wiener Gemcindcrath für seine Eingabe gegen das Concordat mit tausenden von Unterschriften versehen, während eine Petition zu Gunsten des Concordats kaum hundert Unterschriften erhält. — Und zn derselben Zeit trägt Garibaldi bei dem Friedenskongreß zu Genf auf die Erklärung an, daß das Papstthum verlebt, veraltet und zur völligen Beseitigung bestimmt sei; — so existiren die schroffen Gegensätze dicht neben einander in dem alten Europa, und das Gewicht des geschichtlich Bestehenden ist so groß, daß selbst die ungeheure Mehrheit seiner Gegner noch lange nichts gegen dasselbe auszurichten vermag. Wien, 26 August. Zu welchen Auskunftsmitteln eine beschränkende Gesetzgebung namentlich auf religigiösem Gebiete zwängt, dafür hatten wir in diesen Tagen hier ein recht schlagendes Beispiel. Eine Katholikin, eine geborne Oesterreicherin, war in dem Geschäfte eines Israeliten lange Zeit bedicnstct und zeichnete sich durch Fleiß, Treue und Anhänglichkeit derart aus, daß er ihr versprach, sie zu heirathen, wenn ihm dies ohne Glaubcnswechsel von seiner Seite möglich gemacht werden könne. Das Mädchen beschloß, um eine Verbindung möglich zu machen, zum Jndenthume überzutreten, nahm ihre Entlassung aus dem österreichischen Unterthansverbande, ging nach Preußen, ließ sich in den Gesetzen des Judenthums unterrichten, wurde in Breslau nach den vorgeschriebenen Ermahnungen, und nachdem sie königlich preuß. Unterthanin geworden, in das Judenthum ausgenommen und kehrte sodann nach Wien zurück, wo sie auch die Heirath bewilligt erhielt. In diesen Tagen fand die Trauung im Tempel der Leopoldstadt statt. — Aus Talacz, einem ungarischen Städtchen ist ein furchtbarer Raubmord gemeldet worden, indem in dem Dorfe Tökes eine aus 6 Personen bestehende jüdische Familie, die ein Wirthshaus hielt und in bestem Ansehn stand, in der Nacht des 23. August ermordet wurde. Die Raubmörder müssen im Hause gut Bescheid gewußt haben und plünderten Alles aus. So schrecklich dieses Ereigniß ist, so hat es doch noch einen besonderen Hintergrund in der Art und Weise, wie cs von den dortigen Behörden und der Bevölkerung ausgenommen wurde — denn Mord und Raub gehören in einigen Theilen Ungarns überhaubt nicht' zu den merkwürdigen Seltenheiten und werden an Personen jedes Glaubens und Standes verübt. Man schreibt aber der Presse: Als man den Stuhlrichter in Szerdahelh Morgens die furchtbare That anzeigte, soll er nicht besonderen Eifer gezeigt haben, „er könne jetzt die Geschichte nicht aufnehmen, weil er eine Execution vorzunehmen habe"; der zweite Stuhlrichter, an welchen man sich dann wendete, erklärte, das Dorf Tökes gehöre nicht in seinen Bezirk, auch habe er Tagsatzungen vorzunehmen. Erft Nachmittags entschloß sich der erste Stuhlrichter, nachdem er den Vorsteher der Judengemeinde um einen Wagen ersucht hatte, auf den Ort des Verbrechens sich zu begeben. Daß bei dieser gemächlichen Justiz die Mörder noch nicht in den Händen der Behörde sich befinden, ist nur zu begreiflich. In Szerdahely selbst ist die Stimmung gegen die Juden ohnedies keine derartige, welche erwarten lassen könne, daß die Bevölkerung auch ohne Energie der Behörden sich von Gewaltthaten zurückhalten lassen werde. In diesem Orte circulirt in Beziehung auf den furchtbaren Mord unter den Bauern blos das herzlose Wort: „blost T<skessen tiz kraiczämi mörnek a Zsiilo Iiüsl“, „Jetzt wiegt man in Tökes um zehn Kreuzer das Judenfleisch"!! Wien, 15. September. Der confesstonelle Ausschuß des Reichstages beräth den Gesetzentwurf des Dr. Herrmann über die Trennung -der Schule von der Kirche, und wird denselben dahin modificiren, daß die Schule für Stgatsanstalt erklärt werde. Der zweite beabsichtigte Gesetzentwurf, .das Eherecht betreffend, ist von Dr. Mühlfeld übergeben und veröffentlicht worden. Derselbe will die geistliche Gerichtsbarkeit in Ehesachen aufheben, die Eheschließung von der Civilehe abhängig machen, die Ehe zwischen den Bekennern aller Religionen zulässig erklären u. s. w. Als Detail heben wir noch hervor: Die Verfügung des Hofkriegsrathes, daß jüdischen Soldaten die Bewilligung zu heirathen nur im Einverständnisse mit der betreffenden politischen Behörde ertheilt werden soll, hat keine Anwendung mehr. — Wir brauchen kaum zu bemerken, daß dieser Gesetzentwurf, so sehr er auch den Forderungen der Jetztzeit entspricht, keine Aussicht hat, bei dem Durchgang durch den Ausschuß, die beiden Kammern des Reichstages und das Staatsministerium, endlich durch das Cabinet des Kaisers angenommen zu werden.