Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 31 (1867)
- Issue
- Heft 37 (10.9.1867)
- Date
- 1867-09-10
- Page
- Seite 735 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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735 denzen existirt hier noch eine o'-ivn npnn deren Hauptzweck es ist, unverzinsliche kleine Anleihen zu machen, die in wöchentlichen Abschlagszahlungen zurückerstattet werden. Dieser Verein, dem sich nur wenige Mitglieder angeschlossen, will nicht recht gedeihen. Hingegen wirkt die cr'bn. a n^nn, welchem Vereine sich die meisten Gemeinde-Mitglieder angeschlossen, recht segensreich. Durch diesen Verein wird für unentgeltliche ärztliche Hülfe und Verabreichung von Arzeneien an Arme gesorgt. Hauptsächlich aber sorgt dieser „Krankenverpflegungs - Verein" durch wirkliche Krankenpflege. Es müssen nämlich je zwei Mitglieder die ganze Nacht bei einem Kranken selbst wachen, da Stellvertreter laut Statut nicht gestattet sind. — Bei Todesfällen müssen die bestellten Mitglieder in anständiger Kleidung, namentlich in schwarzseidenen Hüten, dem Kondukt folgen. Rostock, (Mecklemb.) 28. Aug. Durch ein Ministerialreskript vom 15. d. M. ist der hiesige Magistrat aufgefordert binnen drei Wochen sich berichtlich darüber zu äußern, auf welche gesetzliche Bestimmungen sich die hier bestehende gänzliche Ausschließung der Juden stützt, und ob und welche Bedenken gegen die Zulassung der Juden zum Aufenthalte und zur Niederlassung überhaupt und zum bürgerlichen Nahrungsbetriebe, so wie zur Erwerbung von Grundbesitz in hiesiger Stadt insbesondere zur Zeit noch vorhanden sind. — Der Magistrat hält das Recht Rostocks zur Ausschließung der Juden für unbestreitbar, beabsichtigt aber, da diese Abwehr nach den veränderten Zeitumständen und Ansichten sich doch nicht langer halten lasse, das Reskript dahin zu beantworten, daß bei Berathung eines Landesgesetzes über die Ertheilung von bürgerlichen Rechten an Juden, sowie deren Zulassung zum Erwerbe von Grundeigenthum Rostock keine Sonderstellung begehren, vielmehr die erwähnte Ertheilung von bürgerlichen Rechten an die Juden den Zeitumständen und Verhältnissen angemessen erachte. — Das zweite aus Vertretern der Zünfte bestehende Quartier der Bürgerschaft hat zufolge dieser Mittheilung den Rath aufgefordert, schon jetzt mit dem Quartier auf jenes Recht zu verzichten und nach zu Stande gekommenem Rath- und Bürgerschlusse den Juden, und zwar ohne das künftige Landesgesetz abzuwarten, die Aufnahme in den hiesigen Gemeindeverband zu gestatten. — Das erste Quartier, aus Vertretern der Kaufmannschaft bestehend, konnte wegen Unvollzähligkeit keinen Beschluß fassen, doch ist kaum zu erwarten, daß es seinen früheren Widerstand gegen die Zulassung der Juden noch' ferner aufrecht erhalten wird. Wenn auch nicht die veränderten öffentlichen Ansichten dies Nachgeben verlangten, so würde doch die jedenfalls nähe bevorstehende Aufhebung jenes Privilegs durch die Bundesgesetzgebung jenen Widerstand sehr eitel erscheinen lassen. Schnaittach (Bayern), 19. August. (Privatmitth.) Unser bisheriger Rabbiner Herr Neckarsulmer, hat nach 42jähriger Amtirung das Rabbinat quittirt und sich nach Fürth zurückgezogen. Hatte sein Temperament auch manches Kantige, so besaß er doch eine hohe allgemeine Bildung, einen scharfen Verstand und eine anerkannte talmudische Gelehrsamkeit. Wir rufen ihm mit aufrichtiger Dankbarkeit ein herzliches Lebewohl nach. Es handelt sich nun um Wiederbesetzung der Bacanz, und eine gewisse Partei, die bereits ihre stabil-orthodoxen Candidaten in der Tasche hat, sucht Alles zu hintertreiben, was die Aufmerksamkeit anderer Bewerber auf diese Stelle lenken könnte; und dennoch ist es wohl ein simpler Akt der Gerechtigkeit gegen Alle, die Wahl nicht hinter Schloß und Riegel vorzunehmen. Mögen daher diese Zeilen dazu dienen, der Vacanz mehr Oeffentlichkeit zu verschaffen.*) Oesterreichischer Kaiserstaat. Wien, 21. August. Ein hiesiger Israelit, der Zündwaaren-Fabrikant Herr A. M. Pollak, hat eine höchst gemeinnützige Stiftung gemacht, welche er zu Ehren des Kronprinzen Rudolphinum nennt. Er beschloß ein Haus zu bauen, worin 64 braven unbemittelten Studirenden ohne Unterschied der Confessioncn bequeme Wohnung und Mittel geboten würden, für ihre Ausbildung zu sorgen. Hierbei wurden besonders ihre Arbeiten in der Chemie und Physik ins Auge gefaßt. Für die Studirenden ist in diesem Stiftungshause außer der Wohnung eine zweckentsprechende Bibliothek, ein chemisches Laborato- *) Dies können die Herren doch leicht erreichen, wenn sie die Jnsertionsgebühren nicht scheuen und die Concurrenz in mehreren Blättern veröffentlichen.