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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1867-09-10 · Heft 37 (10.9.1867) · p. Seite 734

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
31 (1867)
Issue
Heft 37 (10.9.1867)
Date
1867-09-10
Page
Seite 734 (sequence 6)
Language
German
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m Gewissen beschwert fühlen und von der Wahl zurückhalten lassen könnten. Die Regierung zog daher Erkundigungen bei den jüdischen Autoritäten ein, um sich zu vergewissern, ob jene Bedenken begründet seien, damit nöthigenfalls eine entsprechende Abhülfe angeordnet werden könne. Auf die betreffenden Anfragen ist jedoch von den in jüdischen Religions-Angelegenheiten kompetenten Stellen die Erklärung erfolgt, daß die bloße Abgabe von Wahlzettelu am Sabbath in keiner Weise gegen die Ritualvorschriften des Judenthums verstoße. Es ist daher zu der in Aussicht gestellten Anordnung eine Veranlassung nicht vorhanden. (Es ist dies in der Ordnung; Bedenken hätte die Sache nur dann, wenn die Abstimmung an einem entfernten Orte geschehen müßte.) Berlin, l. Sept. Der „Staats-Anzeiger" enthält folgenden Erlaß: „Auf den Bericht vom 6. Juni d. I. will Ich in Abänderung der Bestimmungen des K. 11 des Gesetzes über die Verhältnisse der Juden im Herzogthum Holstein und des §, 16. der Verordnung vom 8. Februar 1854 über die Verhältnisse der Juden im Herzogthum Schleswig hierdurch die Befugniß zur Ernennung der jüdischen Geistlichen in den Herzogthümern Schleswig und Holstein, sowie zur Festsetzung der denselben aus Gemeindemitteln beizulegenden Einnahmen den betreffenden Regierungen übertragen. Berlin, den 24. Juni 1867. Wilhelm. v. Wühler. Gr. zu Eulenburg. An die Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten und des Innern." (An dem sonderbaren Gesetze, daß die Juden sich ihre Geistlichen von oben herab ernennen und deren Gehalt bestimmen lassen müssen, ist hiermit Nichts geändert. Wenn auch der die jüdischen Gemeinden betreffende Theil des Judengesetzes vom 23. Juli 1847 seine sehr großen Mängel und Schwächen hat, so wäre er doch einem solchen Verhältnisse vorzuziehen.) Samoczyn, den 26. August. (Privatmitth.) Oft schon sind die Uebelstände im israelitischen Schulwesen besprochen worden. Während die Einen das radikale Heilmittel für ihre Beschwerden in der definitiven Anstellung der Lehrer finden wollen, wissen die Lehrer in der Provinz Posen, die sich dieses „bescheidenen Theils" bereits zu erfreuen haben, daß dadurch noch nicht Alles für die Schule erreicht, daß da der Lehrerstand noch mit großen Schwierigkeiten zu kämpfen hat. — Welche Anforderungen werden nicht an den an die Stunde gebundenen Schulmeister — „dem Glücklichen schlägt keine Stunde" — gestellt! Die meisten Lehrer unserer Provinz müssen täglich sechs, ja sogar mitunter sieben Stunden öffentlichen Unterricht ertheilen, ohne müde sein zu dürfen, indem ihrer noch Beschäftigung von zwei bis drei Stunden Privatunterricht wartet. Dazu kommt noch das Korrigiren der Arbeiten der Schüler außer der Schule und — das Vorbereiten für die Lektionen. Trotz dieser Anstrengung haben die meisten Lehrer noch mit Sorgen und Roth zü kämpfen, besonders wenn sie sich des Segens einer zahlreichen Familie zu erfreuen haben. Jst's da nicht ein Wunder, daß es noch so geht, wie es geht, daß noch hin und wieder frisches Blut vorhanden? Wahrlich nicht ein- oder zweimal darf das Alles wiederholt werden, sondern so lange bis es von Jedermann gehört. ,,vixi et — salvavi animam.“ Es verdient daher lobend hervorgehoben zu werden, wenn eine Gemeinde sichOie Hebung ihrer Schule, der doch der schwierigste Theil der Elternpflichten: Pflege der Seele, des Gemüths und des Geistes zufällt, durch Besserstellung ihrer Lehrer angelegen sein läßt. Der hiesige Schulvorstand hat im Laufe von zwanzig Jahren — so lange existirt hier eine zweitklassige Elementarschule — nicht nur die ursprünglich kleinen Gehälter der beiden Lehrer nach und nach auf 300 resp. 240 Thlr. jährlich erhöht, sondern noch den 16. d. M. in Folge eines vom Synagogenvorsteher Herrn Julius Seligsohn gestellten Antrages beschlossen, den Lehrern eine Theurnngszulage zu bewilligen. Dieses die Lehrer und die Gemeinde gleich ehrende Beispiel, das die Gabe mit Milde zu paaren, die Hülfe in das Gewand der Liebe zu kleiden weiß, erinert an den Ausspruch “pan» "om nmio zniin Vo •mma vom wiana rmmni noi3 ««2 Durch mehrere Wohlthätigkeits-Bereine, die sich in der hiesigen etwa 70 jüdische Familien zählenden Gemeinde gebildet, ist für alle derartigen Bedürfnisse genügend gesorgt. Außer der nvmp man mit ihren bekannten Ten-

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