Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 31 (1867)
- Issue
- Heft 34 (20.8.1867)
- Date
- 1867-08-20
- Page
- Seite 671 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Fürst Carl gab dem Consul seine Versicherung, er sei entschlossen, diesem Treiben Einhalt zu thun und die Schuldigen streng zu bestrafen. Am 28. schreibt der Consul, die betheiligten Offiziere seien in Arrest und sähen ihrer Bestrafung entgegen. Zugleich theilt er mit, er habe dem Fürsten gegenüber seine Beforgniß ausgedrückt, daß nach seiner Abreise die Sache wieder ihren früheren Gang gehen werde; die Behörden seien schwach oder pflichtvergessen und das Volk keineswegs für eine importirte europäische Constitution geeignet. — Von Galacz aus kommt eine Darstellung des dortigen englischen Consuls über den vielbesprochenen schmählichen Auftritt daselbst: Am J2. Juli kam von Jassy eine Schaar von 10 Juden auf dem Schub dort an. Dieselben wurden als Vagabunden aus der Türkei bezeichnet und von den Soldaten in einem Boote über die Donau gesetzt, aber nicht am Ufer, sondern auf einer schlammigen Insel ausgesetzt. Man bedeutete ihnen, eine Furth gehe von dort an das türkische Ufer, was sich indessen als eine Unwahrheit auswies. Einer der Unglücklichen ertrank bei den Nachsuchungen nach der vermeintlichen seichten Stelle. Die Uebrigen wurden von der türkischen Wache in Zatoga bemerkt, in einem Boote abgeholt, gespeist und Tags darauf nach Galacz zurückgebracht; die Soldaten setzten sie von dort aus am selben Tage an einer andern Stelle der erwähnten Insel aus. Abermals erregten sie die Aufmerksamkeit einer andern türkischen Wache, die wie früher sie abholte und auf's Neue nach Galacz spedirte. Dieses Mal weigerte sich die moldau-walachische Wache sie aufzunehmen. Die Türken, aufgebracht darüber, trieben ihr Boot näher an's Land und nöthigten die Unglücklichen dasselbe zu verlassen. Von der einen Seite in's Wasser gestoßen, von der andern mit Bajonnetspitzen am Landen verhindert, fanden zwei, einer davon ein sehr bejahrter Mann, ihren Tod. Die Anderen wurden, als das türkische Boot in die Mitte des Stromes ruderte, an's Land gelasien und alsbald rn's Gefängniß geworfen. Später sandte man sie dann in einer beklagen swerthen Lage in das jüdische Hospital?') Diese Brutalität rief unter den fremden Consuln allgemeinen Unwillen hervor, sie vereinigten sich zu einem Proteste und der englische machte der jüdischen Bevölkerung bekannt, er werde allen denen, die dessen bedürftig seien, Schutz gewähren. Die Presse sucht den Türken die Schuld zuznschieben, doch war man nicht im Zweifel darüber, daß die Rumänen die Schuldigen seien. Der britische Consul in Bukarest erklärt sich fest überzeugt, daß Prinz Carl eher sein Leben hingeben, als zu solcher Niederträchtigkeit wissentlich seine Autorität leihen würde; indessen sei die Sache für die Unterbeamten so einträglich, daß sie sich so leicht keine Gelegenheit entgehen lassen würden, wo sie ungestraft sich Aehnliches erlauben könnten. — Wie alle gewalttätigen Handlungen auf den Urheber und Thäter zurückfallen, so auch die Verfahrungsweise der rumänischen Regierung gegen die Juden. Dies beweist die folgende Correspondenz aus Jassy vom 4. August. Einen sprechenden Beweis von der Unfähigkeit, mit der die Regierung an dem auseinanderfallenden Räverwerke der rumänischen Staatsmaschine herumlaborirt, liefert soeben wieder die Verpachtung der Staatsgüter. Mittelst seines berüchtigten Circulars hatte I. Bratiano den Juden unter Anderem auch den Pacht von Gütern untersagt; diese Maßregel begegnete zwar im Allgemeinen keinem Widerspruche, denn in der Moldau gibt es höchstens hundert Israeliten iund auch das sind zumeist Fremde), die sich mit Gutspachtungen befassen. Aber so klein ihre Zahl auch ist, so trugen dieselben bisher noch stets zur Erzielung guter Preise bei den Licitationen bei und der Finanzminister, der durch Ausschließung der Juden aus aller Concurrenz den Gnadenstoß für den an galoppirender Schwindsucht leidenden Staatssäckel befürchtete, erklärte im Einvernehmen mit dem Justizminister, mittelst eines andern Circulars, die Juden zu Güterpachtungen als berechtigt. Den Werkzeugen Bratiano's jedoch sagte das Circular desselben weit besser zu, als jenes seiner beiden Col- *) Man sieht hieraus, was von den einseitigen Erhebungen der rummänischen Commission, welche den Präfekten von Galacz aller Schuld freisprachen, zu halten ist. 34*