Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 31 (1867)
- Issue
- Heft 33 (13.8.1867)
- Date
- 1867-08-13
- Page
- Seite 655 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3224737-3226581-3226615--25231-3260724- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
655 ewig nnern | l) der zliches aeli-1 t und i nicht csasser , festmmt; erkläte relvandt Tal- Was - Es chriftnhedr. haben w.! Ges UNd a Gez beagoge >igers lieber im Der nan, mit :s zu ziösen inden edlen, dem tehen, mit Liebe und Ausdauer ihre heiligen Menschenpflichten üben und ihren Mitbrüdern und Schwestern ohne Unterschied des Standes und der Confession mit Kraft und Vermögen beistehen. Unter diesen frommen Wohlthäterinnen verdient wohl die Frau Julie ,Friedländer einer besondern Erwähnung, welche trotz ihrer vorgerückten Jahre mit jugendlicher Frische und Behändigkeit dem Hülfsdedürftigen beispringt, ihn stützt und pflegt. Ihre rastlose Thätigkeit in der Pflege der verwundeten Soldaten während des letzten Krieges wurde von unserer erlauchten Königin mit der hohen Auszeichnung des Louisenordens prämiirt. Eine zweite gleich edle, fromme Menschenfreundin Fanni Pringsheim hat diese Woche der Tod in ihrem besten Lebensalter von 53 Jahren leider uns entrissen. Sie war groß im Wohlthun, stark im Leiden. Von Juden und Christen gleich geschätzt und verehrt, hat ihr Tod überall das tiefste Mitgefühl wach gerufen, welches sich auch in dem Leichenbegängniß bekundete, an welchem sich die ganze Gemeinde, Verehrer aus der Umgegend, die Spitzen sämmtlicher Behörden und Verwaltungen, wie eine Anzahl von christlichen Bürgern und Bürgerinnen aus allen Schichten der Bevölkerung betheiligten. Ihre vielen Verdienste um das Glück der Menschen, ihr segensreiches Wirken im Innern des Hauses, wie im Aeußern der Welt wußte unser Rabbiner Herr Dr. Wiener in ergreifenden Worten der Trauerversammlung vorzuführen. — Was die Leichenbegängnisse betrifft, will ich. noch hervorheben, wie geordnet und feierlich diese hier von Statten gehen. Alle Begleitende in streng geordnetem Zuge feierlichst gekleidet. Die Leiche wird in einem geschlossenen Sarge in die Erde gesenkt. Auch wird dieselbe erst am 3. Tage nach erfolgtem Ableben beerdigt. Wie anders sicht es noch fast überall in der benachbarten Provinz Posen aus, wo nach alter Unsitte die Leiche ein paar Stunden nach dem Tode aus dem Hause geschafft, wo der Leichenwagen nicht durch die Hauptstraßen, sondern durch enge schmutzige Straßen, sogenannte Todtengassen, geführt wird, wo die Todtenbegleitung in wilder Unordnung in Werktagskleidung dem Conducte sich anschließt, und der Verstorbene in unanständiger Weise in die Erde geworfen wird. Möge Israel auch in der Trauer seine Würde bewahren, damit es seinen christlichen Mitbürgern immer mehr Achtung abgewinne! — ll. Oesterreichischer Kaiserstaat. Wien, 1. August (Privatmitth.) Wenn Sie mich über die allgemeine Stimmung befragen, welche die Vorgänge betreffs des sogenannten Religionsedicteshier geweckt haben: so kann ich Ihnen leider nicht viel Tröstliches mittheilen. Man sieht die Sache wiederum völlig gescheitert an. Die Frage enthält zwei Momente: den Bestand des Concordats und die gesetzliche Gleichstellung ohne confessionelle Berücksichtigung. Die Beseitigung des Concordats ist mit der Gleichstellung der Culte gleichbedeutend; in Wirklichkeit aber berührt sie die österreichischen Israeliten nur mittelbar, die Protestanten aber unmittelbar. Dagegen ist es überaus wünschenswerth, daß die Gleichheit der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Pflichten und Rechte endlich verfassungsmäßig ausgesprochen werde, während sie bis jetzt mehr durch den Usus als durch den Wortlaut des Gesetzes garantirt ist, und man höchstens ein Recht aus dem Nichtvorhandensein einer Ausnahmebestimmung deducirt. Was nun den Antrag des Abgeordneten Di-. Mühlfeld betrifft, so konnte dem,offiziell nur eine Fraktion des Reichstages entgegentreten. Officiell durfte sich weder die Regierung noch die Mehrheit des Abgeordnetenhauses dagegen erklären. Dies verbietet die allgemeine Stimmung in den civilisirten Staaten, und offen gegen die Gleichberechtigung aufzutreten, wäre in den Augen der civilisirten Welt eine Schande. Aber der Wirklichkeit nach hat die Regierung wie der Reichstag den Antrag zum Fall gebracht. Indem das Ministerium betreffs des Concordats den Weg der Verhandlung mit Rom einzuschlagen erklärte, hat es von vorn herein eigentlich ausgesprochen, daß es mit dem ganzen Religionsgesetze nichts zu thun haben wolle. Die Tragweite dieser Erklärung geht natürlich über den Gegenstand noch hinaus: denn es war eine vielleicht nicht unwillkommene Veranlassung, dem Reichstage und dadurch der gesammten Bevölkerung anzudeuten, daß die Regierung nicht gewillt sei, dem Liberalismus selbst nur auf seinen Hauptwegen zu folgen, und daß sie da, wo es den practischen Kern betrifft, von dem früheren Standpunkte nicht zu weichen gedenke. Dies hat denn auch alle Welt begriffen, und eine allgemeine Entmuthigung folgte schnell auf die freudigen Hoffnungen, die man soeben noch gehegt. Es ist nun einmal so,