Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 31 (1867)
- Issue
- Heft 32 (6.8.1867)
- Date
- 1867-08-06
- Page
- Seite 639 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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639 führte Kampf wegen Gründung einer jüdischen Volksschule in Wien. Die Staatsregierung dringt immer wiederholt auf die Errichtung einer solchen und der Gemeindevorstand lehnt diese Anforderung immer wieder ab aus Furcht vor „Separatismus," eine Befürchtung, die, wenn sie überhaupt als bloße Negation einen Werth hat, bekanntlich von den Gemeinden in Berlin, Hamburg, Dresden, Cöln und unzähligen anderen nicht getheilt wird. Der Unterricht, welcher der israelitischen Jugend Seitens der Cultusgemeinde besorgt wird, ist daher nur der Religionsunterricht. In der Religionsschule werden unterrichtet Schüler und Schülerinnen der vier Volksschulklassen, Schüler der Unter- und Oberrealschulen, der Unter- und Obergymnasien und des Realgymnasiums. Jede dieser Classen hat wöchentlich 3 Stunden, die Schüler der 1. und 2. Lolksschulclasse haben 5 Stunden und die der 5., 6., 7. und 8. Gymnasialclasse 2 Stunden wöchentlich Unterricht. Die Lehramtscandidaten und die Lehramtscandidatinnen erhalten wöchentlich ebenfalls 2 Stunden Unterricht. Außerdem wird wöchentlich 1 Stunde den Handlungsschülern Unterricht ertheilt und für die Handlverkslehrlinge besteht ein Gottesdienst verbunden mit einer Exhorte im alten Tempel an jedem Sonntag Nachmittags. Das Lehrpersonal besteht jetzt aus dem Herrn Prediger vr. Güdemann und den Religionslehrern Herren Hammerschlag, Jon. Jellinek und vr. G. Wolf. Vom Jahre 1858 bis zum Jahre 1865 unterrichtete Herr Prediger vr. Adolf Jellinek die Schüler der 7. und 8. Gymnasialclasse. Im eben ablaufenden Schuljahre besuchten die Religionsschule 257 Schüler und 264 Schülerinnen der Volksschulen. 184 Gymnasial-, 228 Real- und 61 Real-Gymnasialschüler, ferner 7 Präparanden, 12 Präparandinnen und 32 Handlungsschüler. Im Ganzen daher 711 Schüler und 277 Schülerinnen, außer den Handwerkslehrlingen. Daß hiermit doch nur ein Bruchtheil der vorhandenen Jugend die Religionsschule besucht, geht aus der in dem Berichte gegebenen Notiz hervor, daß schon im Jahre 1862 die Wiener Volksschulen von 911 israelitischen Schülerinnen besucht werden, so daß also ca. ein Drittel der die Volksschulen besuchenden Jugend den Unterricht in der Religionsschule benutzt. Pest , 26. Juli. Bekanntlich ist der gegenwärtig e Oberbürgermeister von PestHr. SzeutkirÄyi ein Judenfeind; und man wird sich erinnern, daß man, um seine Wahl zum Oberbürgermeister zu sichern, da man die Abstimmung der Juden gegen seine Wahl fürchtete, das Wahlrecht der Juden selbst bei Munizipalwahlen bis auf spätere Zeit verneint hat. Die Folgen geben sich denn nun auch genügend zu erkennen. Der „Presse" schreibt man von Pest: Während die oppositionellen Comitate sich hüten, einen Conflict mit der Regierung heraufzubeschwören, scheint die Stadt Pest um jeden Preis einen solchen haben zu wollen, anders nämlich können wir uns ihr Verhalten in der Wannten Geschwornen-Angelegenheit nicht erklären. Sie wissen, daß die Regierung die Stadt aufgefordert hat, bezüglich der Juden eine neue Liste zu verfertigen, bei welchem Anlasse sie die Zulässigkeit der Juden zum Geschwornenamte auf das Evidenteste nachgewiesen. Das bezügliche Schriftstück floß aus der Feder unseres Justizministers, und ist eine der scharfsinnigsten Arbeiten dieses hervorragenden Juristen. Hierüber ist alle Welt einer Meinung — mit Ausnahme unseres constitutionellen Ober-Bürgermeisters. Herr v. Szentkirälyi, der sich mit Vorliebe einen liberalen Mann nennt, ist nämlich trotz alledem der Ueberzeugung, daß die Juden in Ungarn zum Geschwornendienst nicht zugelaffen werden können. Dieser Ueberzeugung hat er auch in einer gestern abgehaltenen Vorbesprechung der Pester Repräsentanz mit wahrhaft bewunderungswürdiger Ruhe Ausdruck gegeben und dabei die Anwesenden aufgefordert, sich darüber zu äußern, was in dieser Angelegenheit seitens der Stadt Pest zu thun sei. Seiner Ansicht nach müsse man entweder eine Remonstration an die Regierung oder ein Gravamen an den Landtag richten. Wenn wir diese Mittheilung nicht von einem Gewährsmann hätten, dessen Charakter jeden Zweifel an seine Glaubwürdigkeit ausschließt, wir würden wahrhaft Anstand nehmen, dieselbe zu veröffentlichen. Wir haben Szentkirälyi immer für einen querköpfigen Sonderling gehalten; daß er aber im Stande sein wird, die Reputation der Hauptstadt auf eine so bedauernswürdige Weise zu compromittiren, hätten wir doch nicht gedacht. Die Conferenz beschloß, die Angelegenheit der betreffenden Jnscriptions-Commission zuzuweisen. Bei derselben Gelegenheit kam auch der Antrag 32*