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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1867-07-30 · Heft 31 (30.7.1867) · p. Seite 615

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
31 (1867)
Issue
Heft 31 (30.7.1867)
Date
1867-07-30
Page
Seite 615 (sequence 7)
Language
German
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615 dem Abgeordneten Dr. Mühlfeld Gelegenheit, im Reichstage darüber Bemerkungen zu machen. Er meinte, der letztere könne in Sachen der Gleichberechtigung dem ungarischen Reichstage noch das Prävenire spielen. Wir glauben dies nun nicht, denn mit dem beantragten Religionsedikte wird es auch nicht schnell gehen - Im Vorgefühl dessen hat in der Commission der Antrag auf Trennung der einzelnen Fragen, z. B. der Ehesachen, gegen das Votum des Dr. Mühlfeld die Mehrheit gewonnen. An jenem Vorgänge in Pest fanit man übrigens sehen, wie viel auf den Wind ankommt, der von oben her weht. Die schwankende und zögernde Haltung des ungarischen Ministeriums in der Gleichberechtigungsfrage hat die Mittelbehörde, d.i. die Commission, welche die Liste der Geschwornen aufzustellen hat, ermuthigt, die Juden zu streichen; die abgedrungene Instruction des Ministeriums verbesserte den Fehler. Mit solcher Nebulirung ist aber keinem Staate zu helfen, und wehe dem Lande, das die Miinsterialwillkür regiert. Wir brauchen klare Gesetze — die unklaren haben uns Verderben genug gebracht. Wien, 21. Juli. (Privatmitth.) Bon den Verhandlungen des Abgeordnetenhauses über das Mühlfeld'sche Religionsedikt läßt sich vorerst nichts Erfreuliches erwarten, nachdem man es im Ausschüsse durch die Dreitheilung in ein Gesetz über Eherecht, über das Schulwesen und über die confessionelle Gleichberechtigung bereits ziemlich beseitigt hat. Nach den Verhandlungen in der vorgestrigen und gestrigen Sil'itng hat das Abgeordnetenhaus dem betreffenden Ausschuß aufgegeben, nach dieser Dreitheilung Gesetzentwürfe auszuarbeiten. Dagegen hatte Prof. Dr. ^äger von der klerikalen Partei den Antrag gestellt,! den Ausschuß zu beantragen, diejenigen Punkte zu prä- .llsiren, über welche mit der päpstlichen Curie zur Modisizirung des Concordats unterhandelt werden soll. Wenn nun auch dieser Antrag verworfen wurde, so wird er doch in Wirklichkeit derjenige sein, welcher bcschritten wird, denn in der gestrigen Sitzung des j Unterhauses erklärte der Cultusminister, die Regierung | erkenne zwar die Nothwendigkeit einer Regelung der Religionsverhältnisse an, sie sei jedoch bemüht, vorerst auf dem Wege konziliatorischer Verhandlungen mit der Kirche eine derartige Lösung einzuleiten, daß selbst der Schein einer Mißachtung der bestehenden Vertrags-! Verhältnisse vermieden werde. Die Regierung hoffe eine baldige und befriedigende Lösung aller hierauf bezüglichen Fragen. Die hiesigen liberalen Journale siud jedoch darüber einig, daß dieser Weg zu Nichts führen werde, wie es schon einmal der Fall war, denn Rom wird freiwillig nicht nachgeben. Pest, 19. Juli. Trotz der Hochhaltung Per Gleichberechtigung haben die hiesigen Liberalen bei der Zusämmenstellung der Geschwornenlisten die Juden merkwürdigerweise ganz übersehen. Die öffentliche Meinung ergriff bekanntlich entschieden für die so ungerecht Uebergangenen Partei, doch nützte das wenig, da man auch dann nur etliche Juden in die Listen aufnahm, wahrscheinlich darum, weil die Ungarn vorerst die Gleichberechtigung nur im — Principe anerkennen wollen. Um der unangenehmen Bewegung wenigstens einigermaßen Einhalt zu thun, hat der Justiz-Minister sich in die Sache mengen müssen. In einem Erlasse an den Oberbürgermeister wirft Herr Horvath in feinster und weichster Form den Verfassern der Geschwornenlisten vor, daß sie i» diesem Punkte gerade nicht auf der Höhe der Zeit stünden. „Ich kann," heißt es in dem Erlasse, „das Vorgehen der Zusammenschreibungs-Commission, demzufolge sie die Israeliten aus der Zusammenschreibung der Geschwornen weglassen, nicht als ein solches anerkennen, welches den Principien des Gesetzvorschlags vom Jahre 1847/48, oder denjenigen meines auf Grund dessen den 17. Mai d. I. ausgegebenen Erlasses, oder endlich der gesetzlichen Basis und der Richtung unserer Zeit entsprechend wäre. Da aber die Annuüirung der Zusammenschreibung das Jnslebentreten der Institution der Geschwornengerichte verzögern würde, und mit Rücksicht darauf, daß der eben erwähnte Fehler der Zusammenschreibung bei der Verification einigermaßen gutgemacht wurde, verordne ich, zufolge der Uebereinstimmung des Ministerraths, mich blos auf die Ergänzung der Geschworenenlisten beschränkend : 1. Für die zu Geschwornengerichten befähigten israelitischen Einwohner ist eine besondere Zusammenschreibung vorzunehmen, nach denselben Regeln, welche bezüglich dessen in meinem Erlasse vom 17. Mai enthalten sind, und mit dieser im Sinne des §. 10 zu verificirenden Zusammenschreibung sind die bis jetzt angefertigten Geschwornenlisten zu ergänzen.

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