Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 31 (1867)
- Issue
- Heft 30 (23.7.1867)
- Date
- 1867-07-23
- Page
- Seite 607 (sequence 19)
- Language
- German
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607 Schriften Lästerungen gegen die christliche Religion enthalten seien, und auch diesmal wieder fiel die Denunäation auf fruchtbaren Boden. Alsbald trat unter dem Consistorialpräsidenten von Bobenhauseu eine Coinmission zusammen, welcher als Mitglieder der Fiscal Barabau, der Hohenlohe'sche Kaminerrath Christfels, auch ein Proselht, der vor achtzehn Jahren zum Christenthume übergetreten war, und der Orientalist und Pfarrer Raabe angehörten iSeptember >744). Sämmtliche hebräische Werke, die in den Zudenorten des Fürstenthums äufgetrieben werden konnten, wurden untersucht, und ein großer Theil derselben in Schwabach, Ansbach und besonders in Fürth (zumal aus den Bibliotheken des Barnoß Ullmann Käsbauer und Rabbiners Baruch Kohn) hinweggenommen. Achtunddreißig anstößige Stellen wurden aus den beschlagnahmten Werken ausgezogen und in mehrfachen Vernehmungen einer Reihe von Juden, besonders dem ebengenannten Rabbiner von Fürth und dem Landesrabbiner in Schwabach, Gumpertz vorgehalten. Die Verhörsprotokolle geben mehr den Anschein eines philologischen und theologischen Disputatoriums als den einer Criminaluntersuchung. Nachdem man ungefähr ein halb Jahr so fort verhört hatte, wurden im Januar 1745 sämmtliche Barnossen der Landjudenschaft, drei Abgeordnete der Hofmark Fürth, endlich Moses Frankel und sein Schwiegersohn, der Hoffactor Michel Simon vor die Untersuchungscommisfion geladen und ihnen der Strafbeschluß mitgetheilt, die Landjudenschaft habe 50,0 0 0 st., die Judenschaft von Fürth 16,000 fl., und Frankel und sein Schwiegersohn, die von der Landjudenschaft exempt waren, 6000 fl. zu bezahlen. Nun wurde, wie gewöhnlich, zwischen der Herrschaft und der Judenschaft wieder gemarktet und gehandelt, bis endlich der Strafbeitrag der Landjudenschaft dahin ermäßigt wurde, daß sie >0,000 fl. sofort, und dann jedes Jahr 1500 fl. zu zahlen habe; die Fürther kamen mit einem Beitrage von 10,000 fl. davon, und dem Frankel nebst Schwiegersohn scheint die Strafe ganz erlassen worden zu sein. Dem Benjamin mußte eine Gratisication von 400 fl. von derr Juden ausbezahlt werden, er selbst verlangte,1600 fl.; er unterlag übrigens wegen seiner „Hoffahrt" — wie der Markgraf sich ausdrückte — Projectenmacherei und Animosität gegen die Juden vielfachem Tadel. Eine weitere Folge der Untersuchung war der Befehl des Umdruckes und der Kastrirung der jüdischen Gebetbücher. Während noch die Verhandlungen darüber schwebten, war von einem Konvertiten aus Farrnbach, Lazarus, nun Christlieb, der in Fürth als Almvsensammler angestellt war, ein heftiges Buch gegen jüdische Bußgebete (selichoth) erschienen, dessen Verbot, zumal da es ohne Erlaubniß der Censur gedruckt worden, die Juden erwirkten. . Das Verbot führte in juristischer wie literarischer Beziehung zu anderen Weiterungen. In juristischer wurde festgestellt, daß Christlieb das Werk nicht geschrieben haben konnte, da er zugab, nicht deutsch schreiben zu können, und er mußte einräumen, daß ein Kaplan Götz dasselbe nach seinen, des Christlieb, Angaben verfaßt habe; in literarischer entspann sich über die in dem Christlieb'schen Werke ausgedehnten Behauptungen eine Polemik. Es erschienen zwei Gegenschriften, eine von Michelis, die andere von Baumgärtner, worauf wieder geantwortet wurde." — Korrespondenz. . Rotterdam, Juli 1867. Tonllrmation von Taubstummen. Jüngst 'c ra« hat hier folgende seltne und eigenthümliche Feier Statt gefunden, die in Ihrem gesch. Blatt wohl eine Meldung verdient. — Vier israelitische in der hiesigen Taubstummen-Anstalt herangereifte Zöglinge — 2 Knaben und 2 Mädchen — haben nämlich ihre Confirmation öffentlich gefeiert. Die Knaben hatten bereits einige Wochen früher in der Synagoge vor der Torah den üblichen Dank dem himmlischen Gesetzgeber gebracht, und an diesem Tage galt es, daß sie nebst zwei ihrer Mitschülerinnen die Kenntniß ihrer Religion bekunden sollten. In einem geräumigen Saal eines als Zufluchtsort für israelitische hilfsbedürftige Greise neu eingerichteten Gebäudes waren sämmtliche Vorstände der vielen Vereine und andere Notabelen unserer Gemeinde, so weiblichen als männlichen Geschlechts, festlich versammelt. Der Oberrabbiner Dr. Jsaakssohn, eröffnete die Feier mit einer zierlichen Rede, in welcher er besonders die Erklärung betonte: daß man hier an keine sogenannte Cynfirmation denken müsse, die doch in jeder Bedeutung, wie sie die verschiedenen Kirchen nehmen, dem Wesen des Judenthums fremd ist und bleiben muß. Allein ein alter Brauch ist es einmal unter uns, wenn ein Jüngling das Alter erreicht, das ihn von der religiösen Minderin Volljährigkeit bringt, diesen Uebergang feierlich in seiner Familie zu begehen, und in unserer Zeit, die so sehr der Mittel bedarf um den Religionssinn zu wecken, muß die Feierlichkeit bei solchem wichtigen Lebensmoment im Allgemeinen ohne Unterschied des Geschlechtes, dazu benutzt werden, durch Besprechung der heiligen Lehre unserer Religion, sowohl in uns als in der betreffenden Jngend, den Geist dafür nachhaltig zu beleben. In diesem Sinne nur und in dieser Absicht ist gegenwärtige Feierlichkeit veranstaltet*), wodurch wir aber auch zugleich überzeugt werden sollen, wie Menschenliebe und Fleiß solchen Kindern das zu ersetzen suchen, was die Natur ihnen stiefmütterlich vorenthalten hat, so daß diese Kinder beinahe als ebenbürtige Mitglieder der Religionsgenossenschaft wie der Gesellschaft jetzt austreten. Hierauf lasen diese Kinder abwechselnd deutlich und eorrekt einige Stücke vor aus unserm hebräischen Gebet- *) So muß man in Holland jede nützliche Einrichtung, welche nm ist, entschuldigen — aber zuletzt muß man sie doch annehmen! Redaction.