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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1867-07-23 · Heft 30 (23.7.1867) · p. Seite 605

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
31 (1867)
Issue
Heft 30 (23.7.1867)
Date
1867-07-23
Page
Seite 605 (sequence 17)
Language
German
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Allgemeine Zeitung des Zu-cnthmns. Feuilleton-öeiillge M Ar. 3Ü. Leipzig, den 23. Juli 1867. Prozesse gegen jüdische Bücher und Gebete. (Schluß.) Weitere Denunziationen blieben nicht aus. Im Jahre 1706 trat ein gewisser Aaron Margalita damit auf. Die „Annalen" sagen über diesen: „Dieser Mensch war aus Polen gebürtig, wo er Rabbiner gewesen war. Er hatte sich zur christlichen Religion gewandt, die meisten Universitäten in Deutschland und den Niederlanden besucht, und besaß rühmliche Zeugnisie von den auf denselben zur damaligen Zeit lebenden und berühmtesten Professoren. Da er kein jüdisches Gewerbe betrieb, und ihn die Christen auch wenig unterstützen mochten, so suchte er in sich selbst Hülfsquellen auf, und beschäftigte sich damit, aus den dunkeln und verworrenen hebräischen Büchern die Stellen aufzusuchen und zu sammeln, die dem Christenthum zum Beweise dienen und den Unglauben der Juden anschaulicher machen sollten, übersetzte solche in lateinische Sprache, und theilte sie den Studenten zu Frankfurt an der Oder mit. Vorzüglich bemühete er sich, dadurch einen akademischen Charakter nebst einem damit verbundenen Gehalt zu erlangen, und da dies anfänglich nicht nach seinem Wunsch gehen wollte, so gab er an, daß die Juden zu Frankfurt an der Oder ein Buch, welches den Titel Rabbos oder Rabboth führte, hätten drucken lassen, in welchem, seiner Meinung nach, viele Lästerungen wider das Christenthum und seine Anhänger enthalten sein sollten." Er gab 22 Auszüge aus Rabboth in lateinischer Sprache und der bekannte 0?. Jablonsky bezeugte, daß sie richtig in's Lateinische übertragen seien. In Folge dessen wurde die neue Ausgabe mit Beschlag belegt und eine Untersuchung veranlaßt. Die Universität zu Frankfurt an der Oder und der Dr. Lichtscheid wurden zu Gutachten aufgefordert. Die erstere erklärte daß sie in den angeführten Stellen keine Blasphemien, Lästerungen oder Verläumdungen, die unstreitig gegen das Christenthum und dessen Stifter gerichtet seien, finden könnte, und wies dies ausführlich nach. Dr. Lichtscheid unterscheidet, ob die Blasphemien „aperte mit Hellen deutlichen Worten und applicationibus auf Christum Jesum geschehen, oder ob sie nur verdeckt, mit auf Schrauben gestellten Worten und mehr im verborgen gehaltenen Sinn begriffen werden." Er will -das Buch Rabboth von den ersteren freisprechen, nicht aber von den heimlichen; denn da die Inden voll grimmigen Haffes wären,- so genügten sie dem durch heimliche Stiche auf das Christenthum. Dennoch sollte man der letzteren wegen die Bücher der Juden nicht verbieten, oder Stellen daraus streichen, weil sonst die Christen keine Gelegenheit hätten, den Juden „die Bosheit ihrer jüdischen Lehrer zu zeigen und sie dadurch für das Christentum zu gewinnen." Diese überaus gescheidten Gründe wurden in dem königlichen Dekret ausgenommen, welches unter dem 5. März 1707 das Buch freigab. Es heißt darin : „Ob nun zwar in sothanem Buch eben keine öffentliche Blasphemien enthalten sein möchten; so tragen wir dennoch Bedenken, die darinnen vielleicht versteckte heimliche böse Absichten der Juden simpliciter zu rechtfertigen, und überlassen also solche gelahrten Männern herauszusuchen und denen Juden zu Ueberzeugung vorzustellen, wie denn Gott allein das Gericht darüber zukompt." Uebrigens war es auch erwiesen worden, daß der Margalita seine Denunciationen aus persönlichem Haß, weil er von dem jüdischen Drucker kein Geld erhielt, gemacht hatte. Die in Obigem enthaltene Aufforderung brachte in kurzer Zeit neue Anschuldigungen hervor. Die Juden' zu Friedeberg hatten ein Beth hamidrasch errichtet. Ein Jude, Joseph Jakob, der im Begriff stand sich taufen zu lassen, von dem aber die Juden wußten, daß er sich bereits schon einmal hatte taufen lassen und zum Judenthum wieder zurückgekehrt sei, denuncirte bei der neumärkischen Regierung, daß die Juden in dieser Schule - die abscheulichsten Blasphemien gegen das Christenthum und dessen Stifter aussprächen und lehrten, und die Bücher, die sie daselbst hätten, dergleichen Lästerungen enthielten. Die Regierung ließ ohne Weiteres die Schule schließen und die Bücher wegnehmen. Die Juden zu Friedeberg wandten sich an den König, und dieser befahl, den! 3. Februar 1708 die Bücher nach Berlin zu bringen. Die neumärkische Regierung gehorchte, ließ aber von den Predigern in Cüstrin zuvor ein Gutachten ausarbeiten, das sie dem Könige übersandte. Man kann sich denken, was wohl diese Prediger von den hebräischen und chaldäischen Büchern verstanden haben. Dafür je-

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