Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 31 (1867)
- Issue
- Heft 30 (23.7.1867)
- Date
- 1867-07-23
- Page
- Seite 600 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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jüdischen Mitbürger werden nicht unruhig werden, sondern noch eben so viele Wochen auf die Gerechtigkeit warten können, als durch wie viele Jahrhunderte sie sich vergebens nach ihr sehnten. Doch dieses Verfahren deutet auf einen Geist, welcher, falls er bei der Regierung auch auf anderem Felde zur Herrschaft gelangt, unglückverheißende Consequenzen nach sich ziehen kann. Es ist dies die läblabirü-Politik, die durch das Jahr 1848 begraben wurde, die Politik des Schmerling'schen: „Wir können warten," die Politik des römischen: „No» possumiis.“ Ruft das Journal „1848" der Regierung ernste, mahnende Worte zu, so taucht dagegen das „Pester Journal" seine Feder in die atzende Lauge der Satire, wohl von der Ansicht ausgehend, daß es — abgesehen davon, was die ungarischen Israeliten bereits für das Land geleistet — bei einer so lange andauernden Verletzung des Menschenrechtes, seitens einer auf ihre Rechte so eifersüchtigen Nation — difficile est satyram non scribere. — Es ist übrigens gegenwärtig die gegründetste Aussicht vorhanden, daß die noch andauernde Misstimmung der ungarischen Israeliten baldigst wieder schwinden werde. In der Sitzung der Deputirtentafel vom 23. d. M. richtete nämlich Sigmund Bernäth, der Nestor der Landesvertreter an das Ministerium die Aufforderung, während der bevorstehenden Unterbrechung der Sitzungen einen Gesetzentwurf über die politische Gleichstellung der Israeliten auszuarbeiten, und in der Sitzung vom 26. interpellirte Franz Denk das Ministerium dahin, ob dasselbe beabsichtige, während der bevorstehenden Reichstagsferien einen Gesetzentwurf über die Gleichstellung der Israeliten auszuarbeiten, damit die Landesvertretung gleich nach ihrem Wiederzusammentritte (itt ungefähr 4 Wochen, Corresp.) über denselben verhandeln könne, sowie auch über das mit jenem Gesetzentwurf denn doch in Verbindung stehende Jncolatsgesetz. Cultusminister Baron Eötvös erwiederte sofort im Namen der Regierung folgendes: Das Ministerium würdige die Wichtigkeit dieser Frage in ihrer vollen Ausdehnung und sehe deren Unaufschiebbarkeit ein, deshalb werde das Ministerium, sogleich, nach Wiederaufnahme der Verhandlungen den betreffenden Gesetzentwurf in Verbindung mit dem Jncolatsgesetze vorlegen. Was die beharrlich angekündigte Verbindung der Gleichberechtigungsfrage mit einem Jncolatsgesetze zu bedeuten habe, ist man allgemein begierig zu wissen.*, Sowohl die jüd. Zeitschriften, als auch die unabhängigen polit. Journale polemisiren dagegen. Auch voriges Jahr erwähnte Deäk, in seiner bei den Inder die größten Hoffnungen angeregt habenden Landtagsrede das Jncolatsgesetz, bemerkte aber, daß ein solches nicht bloß für die Juden, sondern für alle Coufefsionen ohne Unterschied erforderlich sei, und jetzt steht, wie der verehrte Patriot sich ausdrückt, das Jncolat mit der Judensrage denn doch in Verbindung. Nun — qui vivra verra.**) S. Blum. Großbritannien. London, 10. Juli. Dem vorjährigen Lord Mayor Phillips haben seine Glaubensgenossen zwei massive, mit großer Kunst gearbeitete Kandelaber zum Geschenk gemacht, als Anerkennung für die würdige Art, mit der er die City und mittelbar seine Glaubensgenossen vertrat. An der Spitze der Deputation, die ihm das Ehrengeschenk überreichte, stand der greise Sir Moses Montefiore. — *) Das Wiener Witzblatt „Reibeisenmann" läßt einen Juden den andern fragen: Jncolat? wos is dos fei e Lad? (Leid.) Corresp. **) Daß die ungarischen Gesetzgeber so viel Embarras von dem Gesetze über die Gleichberechtigung machen, erweist, daß sie widerwillig daran gehen, und durchaus über dessen Fassung noch nicht sehr einig sind; sonst könnte es einfach lauten: „Das religiöse Bekenntniß macht in allen bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechten - und Pflichten keinen Unterschied. Alle dem mtgegenstehenden Specialgesetze sind aufgehoben." Wer es anders macht, macht ein Judengesetz, und das wollen wir nicht: wir wollen ein Gesetz der Gewiffens- und Glaubensfreiheit! Darum sagen wir auch „wir". Denn ein solches Gesetz auch von den Magyaren zu fordern, hat die gesummte civilisirte Welt das Anrecht, und die Magyaren, nachdem ihrer Nationalität so viel Genüge geschehen, haben jetzt zu beweisen, daß sie außer dieser auch noch das Recht der Civilisation kennen. Thun sie dies nicht, so erweisen sie, daß sie der Civilisation noch nicht angehören. Uebrigens das Räthsel jener Verbindung des Jncolatsgesetzes mit dem Gleichberechtigungsgesetze ist wohl Jedermann leicht zu lösen: durch das Jncolatsgesetz will man den Zuzug ausländischer Juden behindern. Red.