Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1867-07-23 · Heft 30 (23.7.1867) · p. Seite 601

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
31 (1867)
Issue
Heft 30 (23.7.1867)
Date
1867-07-23
Page
Seite 601 (sequence 13)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/3224737-3226581-3226612--25174-3260664
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

601 London, 5. Juli. (Jew. Chron.) In der Namensliste derjenigen, welche am letzten Montag Preise erhielten, bemerkenwir zwei englische jüdische Firmen. Gold- und Silbergeschirr, 21. Clasfe: Von den zehn silbernen Medaillen wurde eine England zugetheilt, in der Person des Herrn Harry Emanuel. Juwelen- und Schmucksachen, 36. Classe: Von den 38 silberen Medaillen' wurden sechs England zuerkannt, von denen eine der Firma „Emanuel" gegeben. Es mögen auch noch anderen englisch-jüdischen Ausstellern Preise zuertheilt worden sein, aber wir haben ihre Namen nicht heraus erkennen können. — Während Obiges unter der Presse war, wurde unsere Aufmerksamkeit noch auf folgende englisch-jüdische Namen in der Liste der Prämiirten gelenkt. — 9. Classe: Photographische Bilder und Apparate: die silberne Medaille — Solomon. 24. Classe: Apparate für Heizung und Beleuchtung: bronzene Medaille — Solomon; Defries. 30. Classe: Gedrehte Wolle und wollene Garne und Fabrikate: Bronzene Medaille — Vickerman. 53. Classe: Maschinen und Apparate: Bronzene Medaille — N. Defries. Ostindien. Amsterdam, im Juli. Ein Hamburger sandte jüngst aus Delhi dem „Weekblad“ in Amsterdam einen Bericht über die Juden in Ostindien. Er berichtet, daß in Delhi, Meirut, Agra, Lahore, Benares, Patna, Dinjapore, Cabul, Candahar, Poona, Bangalore, Mysore, Calcutta, Bombay, Madras und in anderen großen Städten jüdische Gemeinden sind. In den drei letzt erwähnten Städten befinden «sich eine große Anzahl europäischer Israeliten, während an den anderen Plätzen es meist eingeborene sind, die durch ihre Sitten und Kleidung von den Mohammedanern nicht unterschieden werden können, da ihr einziger Unterschied in ihrer Religion besteht. zeichneten Lehranstalt Gleichstellung mit denjenigen preußischer Schulen zu erlangen, welche Zeugnisse auszustellen berechtigt sind, auf deren Grund die Zulassung zum einjährigen Militärdienste erfolgt. Der Cultusminister hat, wie wir vernehmen, in einem Schreiben diese Befugniß eingeräumt, jedoch daran die Bedingung geknüpft, daß die Schule, welche auch von einer beträchtlichen Anzahl Schüler anderer Confessionen be-, sucht wird, sich fernerhin der Aufnahme christlicher Zöglinge enthalte. So geschehen im Monat Juli des Jahres Ein Tausend acht Hundert Sieben und Sechzig, im ersten Jahre der preußischen Regierung in Frankfurt a M. Es steht zu erwarten, daß der Schulvorstand dieses Ansinnen einfach zurückweisen wird. «Ob ihm dies was helfen wird?) Pest, 13. Juli. Ein heutiger Erlaß des Justiz - Ministers forderte die Conscriptions-Comm issio n und den Reclamations - Ausschuß auf, sich über ihr Verfahren bei Anfertigung der Geschwornenlisten binnen 24 Stunden zu rechtfertigen. Die Betreffenden hielten in Folge dessen heute Nachmittag eine Sitzung und vereinbarten eine im Wege des Bürgermeisters an den Justizminister zu richtende Antwort, in welcher es in Betreff der Israeliten heißt, daß die Conscriptions-Commissäre sich nicht berechtigt fühlen konnten, Israeliten in die Listen einzutragen (N, da die bestehenden Gesetze hinsichtlich der Confessionen Unterschiede machen, und der Landtag selbst die Ertheilung der Bürgerrechte an die Israeliten erst der nächsten Session Vorbehalten bat. Der Reclamamations-Ausschuß hat indeß, wohl wissend, daß er die Gesetze überschreitet, die Israeliten, welche reclamirten, in die Conscriptionsliste, ja vier davon auch inderReiheder Schwurgerichts-Mi tglieder eingetragen, hoffend, daß sein Verfahren durch die diesbezügliche wünschenswerthe Verfügung der nächsten Landtags-Session gerechtfertigt werden wird. Nachträge. Frankfurt a/M., 15. Juli. Ein hiesiges Blatt enthält folgendes: Der Schulvorstand der hiesigen israelitischen Realschule hat sich an das Cultusministerium gewendet, um für die Zöglinge dieser ausge-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.