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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1867-07-16 · Heft 29 (16.7.1867) · p. Seite 574

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
31 (1867)
Issue
Heft 29 (16.7.1867)
Date
1867-07-16
Page
Seite 574 (sequence 6)
Language
German
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574 gen sollte, und das Machtgebot, das ihr drohend von den Vertretern der Hauptgemeinde entgegen gedonnert wurde, unbeachtet ließ. Die letztere war, wenn auch gering an Zahl, doch im Besitz einer größeren Macht, da ihre Mitglieder von der Regierung als die treuen Anhänger der Prinzipien der Batavischen Republik betrachtet wurden, während man in ihren Feinden die Gegner dieser Prinzipien sah. Daher kam es denn, daß am Freitag den 16. März des Jahres 1788 die Parnassim und Ex-Parnassim der deutschen Gemeinde durch die ausführende Macht der Republik „die Herrschsüchtigen in Folge ihres aristokratischen Despotismus von ihrem Kirchenthron geworfen wurden." Statt ihrer wurden mehrere freisinnige Juden angestellt*). Noch auf eine sehr bedeutsame Errungenschaft müssen wir Hinweisen, die ebenfalls durch die gebildeten und hervorragenden jüd. Mitglieder bewirkt, wurde. JmJ. 1789 nämlich beschloß die Nationalversammlung, auf Antrag des Vorstandes der Adaih Jeschurun, daß fortan die deutschen und portugiesischen Israeliten in den Niederlanden gleich den christlichen kirchlichen Gemeinden Geldsubvention vorn Staate genießen sollten. Ein sehr wichtiger Schritt, womit die Ausnahmestellung der Juden in ihrem Verhältniß zum Staat auch in confessioneller Hinsicht für immer verschwunden ist. So war die Frucht der inneren Reibungen und Kämpfe und das Eingreifen der Staatsbehörden in die jüdischen Gemeindeverhältnisse eine segensreiche und heilbringende. Die Beziehungen zum Staate gestalteten sich ganz anders als in früheren Zeiten, die Gemeindeverhältnisse wurden nicht mehr betrachtet als die der geduldeten „jüdischen Nation", sondern als die der gleichberechtigten Niederländischen Bürger. Auch war die Adaih Jescliurun die einzige der holländischen Gemeinden, die im Jahre 1867 Deputirte zur Versammlung des großen Sanhedrin nach Paris sandte. Diese Deputirten waren der Advokat Carl Asser, der Arzt H. De Lemon und der Mathematiker I. Littwak (nicht Litwall, wie er bei Jost, allgemeine Geschichte des israelitischen Volkes II S. 504 genannt wird) **). *) Koenen S. 374. **) Pifeccs concernant la däpulation de la communaulc Israölile sous le nom d’Adalli Jescliurun d’Ainstcrdam au grand Sanhedrin de Paris. Paris 1807. — Van Harn elsveld S. 358. Sehr interessante und detaillirte Berichte über die Beziehungen der Ad. Jeseh. zum Sanhedrin finden sich Ehe wir weiter gehen, wollen wir noch mit einem Worte berühren, wie der menschenfreundliche, fromme Koenen in „Bijdragen betrekkelijk de verbelering van den maatsehappelijken slaat der Joden, Haag 1806—1807.“ Wir verweisen hauptsächlich auf Folgendes: Dekret des Königs Ludwig Napoleon vom 17. Januar 1807, in Folge dessen die Gemeinde Ad. Jeseh. ermächtigt wird, das Sanhedrin zu beschicken. Bijdragen etc. Th. I. Nr. 33 S.' 296 f. — Abschiedsrede des Deputationsmitglieds I. Littwak vor der Abreise der Deputirten nach Paris, gehalten Sonntag den 1. Februar 1807 in der Synagoge der Ad. Jeseh. ib. Nr. 32 S. 282 ff. — Reden der drei Deputirten in den Sitzungen gehalten, ib. dir. 51 S. 468 ff. und Nr. 55 S. 511 ff. Todtenfeier für den, während der Verhandlungen des Sanhedrin, zu Amsterdam verstorbenen Rabbiner der Ad. Jeseh. Jsaac Abraham (gewöhnlich R. Jizchak Ger genannt), veranstaltet durch das Sanhedrin und die Gemeinde zu Paris und abgehalten in der Synagoge daselbst, am 30. März 1807, wobei der Oberrabbiner die Trauerrede hielt und nach ihm noch drei Rabbiner sprachen, das ganze Sanhedrin und die Synode gegenwärtig waren, worunter mehr als dreißig angesehene Rabbinen. Ganz besonders bei dieser Gelegenheit zeigte sich die allgemeine Hochachtung, die die Abgeordneten von Amsterdam in Paris genossen, ib. Nr. 46 S. 426 f. — Das Urtheil Jost's (Gesch. d. Judenth. u. s. Sekten III, S. 324) über diesen Proselyt-Rabbiner, als wäre er „ein unwissender Christensohn" gewesen, ist sehr voreilig. Es ist hier der Ort nicht über diesen Mann zu sprechen, jedoch behalten wir uns vor, an einem anderen Orte in diesen Skizzen auf ihn zurückzukommen. Wohl aber müssen wir hier bemerken, daß Jost (das.) das ganze Verhältniß der Gemeinde Ad. Jeseh. und die Beweggründe zu ihrer Entstehung verkannt hat. Jost meint, es handelte sich hauptsächlich „um den Sturz der gesetzlich den Gemeindevorständen seit zwei Jahrhunderten eingeräumten Macht;" dies müssen wir durchaus bestreiten. Daß diese Macht längst in den liberal denkenden Gemeindemitgliedern Unwillen erregt hat, ist nicht zu leugnen, ebenso wie <f. ob.) das Bedürfnis; nach zeitgemäßer Gestaltung des Gottesdienstes erwacht war. Aber beide Momente waren nur begünstigend für das Entstehen der neuen Gemeinde; jedoch nicht stark genug, diese Scheidung ohne andere Kräfte zu bewirken. Ja, wer die damaligen Verhältnisse und Menschen gründlich erforscht und unparteiisch beurtheilt, wird überzeugt werden müssen, daß weder die Unzufriedenheit mit der bestehenden Verfassung des Gottesdienstes, noch mit der Gemeindeverwaltung, eine solche Trennung hervorgerufen hätte, wenn nicht das Widerstreben gegen die Gleichstellung der Juden und gegen die Bekanntmachung der oben erwähnten Proklamation von Seiten der Rabbinen und Parnassim so schroff hervorgetreten wäre. Also die Antipathie gegen die Emancipation von der einen Seite,

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