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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1867-07-16 · Heft 29 (16.7.1867) · p. Seite 573

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
31 (1867)
Issue
Heft 29 (16.7.1867)
Date
1867-07-16
Page
Seite 573 (sequence 5)
Language
German
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573 Erklärung zu unterzeichnen, die dahin ging: daß das Ablesen der Rechte des Menschen und Bürgers in der Synagoge gegen die Vorschriften der heiligen Lehre streitet. Bald war diese Erklärung durch mehr als 600 Unterschriften illustrirt. Der Verein Felix libertate trat diesem Benehmen in einer energischen Ansprache an die Gemeinde entgegen, welche Ansprache in der Synagoge angeheftet, aber auf Befehl der Parnasfim abgeriffen wurde. Hiermit war das Feuer der Zwietracht angezüudet*). Auch dieser Vorgang hat seine Analogien in der jüdischen Geschichte. Die Geistesverdumpfung und Beschränktheit hat es niemals glauben wollen und glaubt es noch nicht, daß die Religion sich nicht nur mit dem socialen Leben verträgt, sondern daß es ihre Bestimmung ist, das sociale Leben zu durchdringen. Die verstandlose Frömmigkeit gefällt sich in den abgenutzten Gewohnheitsverhältnissen; von allgemeinen Menschenrechten und Freiheit ahnt sie Nichts; ja, sie hält diese höchsten Güter, die das Judenthum zuerst verkündet hat, dem religiösen Leben für nachtheilig. Auch scheint das Neue schon deshalb verdächtig, weil es von denen anempfohlen wird, mit deren religiöser Anschauung man sich nicht vereinigen kann, obwohl die fragliche Sache der Religion ganz fern liegt. Endlich fühlte man wohl in dem in Rede stehenden Falle, daß die Rechte des Menschen und Parnassim-Absolutismus zwei nicht ganz homogene Größen sind. — Der Kampf im Innern der Gemeinde nahm eine immer ernstere Gestalt an. Die Verfechter der politischen Gleichberechtigung der Juden waren mit größter Energie thätig, während die Parnasfim im Vereine mit den Rabbinen in ihrem Widerstande verharrten, besonders die Bestrebungen der jüdischen Mitglieder von Felix libertate in der Weise mißbilligten, daß sie gegen dieselben synagogale Zwangsmaaßregeln in's Werk stellen wollten. Man vergaß aber, daß die Zeiten, wo dergleichen Waffen Sieg und Triumph erringen konnten, bereits der Vergangenheit anheimgefallen waren und nicht mehr die gewünschte Wirkung da hervor bringen konnten, wo die Prinzipien der französischen Revolution die gesellschaftlichen Kreise durchdrangen. Wir übergehen hier die Details jener Streitigkeiten, deren Folge war, daß die Getadelten und Bedrohten sich im Jahre 1796 von der Synagoge trenn- *) Wagenaar, Verfolg op de Beschrijving van Amsterdam XXII, S. 171—175 (Koenen S. 364). ten, in eigenem Kreise ihren Gottesdienst ausübten und sich als eine selbstständige Gemeinde constituirten unter dem Namen Adath Jeschurun. Zu dieser neuen Gemeinde gehörten mehrere sehr gelehrte Männer, die als Juristen und Aerzte sich bedeutende Verdienste erwarben und in allgemeiner Achtung standen. Von ihren Gegnern wurde diese Gemeinde als abgefallen von dem Glauben der Väter erklärt*). Das ist die Gemeinde, die wir bereits beiläufig. (Sk. III) genannt haben. Die nächste Veranlassung zu diesem Schisma war freilich eine politische; jedoch waren die Ursachen längst theilweise vorbereitet und zwar in dem Bedürsniffe nach einem mehr geregelten Gottesdienste, den die Adath Jeschurun nun einführte. Daß dies religiöse Bedürfniß aber wohl nicht in der Weise hervorgetreten wäre ohne den politischen Impuls und nicht stark genug war, um eine Scheidung von der Hauptgemeinde zu bewirken, kann man mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit annehmen, da nach nicht langer Zeit, wie wir bald sehen werden, wiederum aus politischen Rücksichten, die Vereinigung der Adaili Jeschurun mit der Gemeinde zu Stande gebracht wird. Und so war das kurze Leben dieses abgetrennten, politisch-religiösen Vereines für die gottesdienstliche Entwickelung der Niederländischen, oder auch nur der Amsterdamer Juden von durchaus gar keiner Bedeutung, wohl aber für die sociale Stellung derselben. Die einflußreichen Mitglieder der Ad. Jesehur. wirkten kräftig dahin, daß die Nationalversammlung im August des Jahres 1796 den Beschluß faßte, daß das Batavische Bürgerrecht unabhängig von einem religiösen Bekenntniffe ist, und die Juden in den Niederlanden in allen Rechten und Pflichten den übrigen Bürgern des Staates gleichgestellt sind**). Die Gährung und Spannung zwischen der alten und neuen Gemeinde dauerte nach dieser Trennung noch fort. Die erstere konnte es natürlich nicht gleichgültig ertragen, daß eine geringe Anzahl von Gemeindemitgliedern durch einen so offenen Bruch den Sieg davon tra- *) van llamelsveld, Geschiedenis der Joden. S. 356. Dieser Geschichtsschreiber übersetzt Adath Jeschurun mit „de echte, wäre gemeenle.“ Er leitet also Jeschurun ab von: “nr\ Wir glauben nicht, daß die Begründer der Gemeinde an diese sehr zweifelhafte Ableitung gedacht haben, llamelsveld schreibt Adad für Adath und Koenen (S. 374 schreibt es ihm nach. **) Wagenaar vaderlandsche Historie XXXV S. 145 (Koenen S. 372).

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