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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1867-07-16 · Heft 29 (16.7.1867) · p. Seite 572

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
31 (1867)
Issue
Heft 29 (16.7.1867)
Date
1867-07-16
Page
Seite 572 (sequence 4)
Language
German
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dem uns vorliegenden Berichte nur mit diesen Initialen bezeichnet), der nicht allein seine ultraliberalen Grundsätze mit aller Macht und Gewalt durchzutreiben suchte, sondern sich nicht scheute, die ungerechtesten Mittel zur Erreichung seines Zieles anzuweuden. Als Präsident des Parnassim-Collegii war er es besonders, der den gelehrten und gottesfürchtigen Oberrabbiner, seinen entschiedenen Gegner, verletzte und mißhandele. Sonntag den 29. Mai 1712 schickte er vom Sessionssaale aus die beiden Synagogendiener und den Gemeindesecretär zum Chacham, die dem ehrwürdigen Geistlichen Namens des Synagogen-Vorstands(Kerkbesiuunlersj in diesen Worten den ihnen gewordenen Auftrag überbrachten: „Rabbiner, „die Parnassim und die Kassirer lasten Euch wissen, damit „Ihr Euch bei Zeiten danach einrichten könnet, daß Eure „Rabbinerschaft mit dem 8. Adar März) k. I. zu Ende „ist, und daß sie Euch nicht länger halten wollen". Der Oberrabbiner antwortete hierauf: „Sagt Ihr den „Parnassim, sie hätten ihren Muthwillen wohl zurückhal- „ten können; ich nehme nicht an" (die widerrechtliche Kündigung). Als jedoch später ein richterliches Urtheil sich zu seinem Nachtheile erklärt hatte, und er, trotz des ihm aufgelegten Hausarrests, sich doch zu seinen Freunden begeben und sogar geistliche Functionen bei ihnen ausführen wollte, that ihm der genannte Parnaß, im Jahre 1713, kund: er möchte sich in seinem Hause halten und sich nicht unterfangen, irgendwo zu erscheinen, da er ihn sonst würde in's Gefängniß bringen lassen. Der entrüstete Oberrabbiner antwortete hierauf: „Saget Eurem Parnaß: ich soll sofort diese Stadt „verlassen und meine Freiheit erlangen; aber er wird „in's Gefängniß kommen, und nachdem die größte Schande „über ihn gekommen sein wird, daselbst elendiglich um- „ kommen!" P. spottete dieser Prophezeiung und lachte sich nicht wenig in's Fäustchen, als der von ihm Verfolgte auf Anrathen und mit Hülfe eines treuen Freundes sich von Amsterdam nach London begab. Noch 5 bis 6 Jahre saß A. A. P. auf dem Parnaß- Seffel, und während eines Zeitraumes von 25 Jahren genoß er alle Achtung, die dem Reichthume und den ausgebreiteten Handelsunternehmungen gewöhnlich zu Theil werden. Auch seine Söhne und Töchter standen in Ansehen und nahmen mit ihrem Vater an den Festlichkeiten Theil, die bei der Installation R. Eleasar's (des oben genannten Oberrabbiners) veranstaltet wurden. Wahrscheinlich dachte er damals nicht mehr an den durch Chacham Zebi über ihn ausgesprochenen Fluch. Aber zwei Jahre nach dieser Installation, im Jahre 1737, — P. war damals 69 Jahre alt, — wurde er durch denselben Oberrichter der Stadt Amsterdam (Schout, Schultheiß i, der gerade wieder in sein Amt eingetreten war und in derselben Eigenschaft die Anklage gegen Chacham Zebi, auf Antrieb der Parnassim, eingebracht und im Prozesse eine bedeutende Rolle gespielt hatte, gefänglich eingezogen. Es war Mr. Ferdinand van Collen, Herr van Guntersteijn en Tienhoven. P. wurde der, vorgeblich vor langer Zeit getriebenen, Escroquerie beschuldigt und nach einem langwierigen Prozesse zu einer infamirenden Strafe verurtheilt. In Folge dieses Urtheils wurde er, zu Amsterdam, auf dem Schaffot gegeißelt und gebrandmarkt, und starb als ein Elender im Zuchthause (rasphuis), Montag den 10. August 1739 (ae* '-> h ar usn). Auch von seinen zahlreichen Nachkommen ist keine Spur mehr zu finden. Wir wenden uns nun einer späteren, für das ganze Niederländische Volk ernsten Zeit zu, worin wir ebenfalls das jüdische Gemeindewesen zu Amsterdam in Beziehungen zu machthabenden Behörden finden. Im Beginn des Jahres 1795 wurden, in Folge des Einzuges der Franzosen in Amsterdam, „die Rechte des Menschen und Bürgers" im Namen der Staaten von Holland proklamirt. Der etwa zwei Jahre ftüher zu Amsterdam errichtete Klub Felix, über täte, der die Verbrüderung aller Bürger ohne Unterschied der Religion bezweckte und mehrere tüchtige jüdische Mitglieder, unter ihnen die beiden Asser, zählte, ließ diese Proklamation in die jüdisch-deutsche Mundart übertragen, um sie in der Synagoge ablesen zu lassen*). Ob diese Uebersetzung aus Fürsorge geschah, daß die Proklamation allgemein verstanden werde, oder damit durch den damals noch unbeschränkt herrschenden und Vielen, besonders in der Synagoge, zutraulicher klingenden Jargon die Sache mehr Anklang finden sollte, läßt sich nicht mit Bestimmtheit entscheiden. Indessen scheint es, daß Beides für diese Uebersetzung bestimmend war. Die Parnassim aber, sowohl der deutschen als der portugiesischen Gemeinde, hielten diese neue Gestaltung der Dinge dem religiösen Leben höchst verderblich und forderten deshalb die Gemeindemitglieder auf, „aus Liebe zu Gott" eine *) Koenen, Geschiedenes der Joden in Nederland S. 363.

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