Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 31 (1867)
- Issue
- Heft 28 (9.7.1867)
- Date
- 1867-07-09
- Page
- Seite 551 (sequence 3)
- Language
- German
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551 die Stützen „der Welt," daß sie insonders die Säulen des Judenthums sind. Unter 'tan Vm ist aber, wie alle Wohlthätigkeitsanstalten, so vorzüglich die Bestattung der Todten, also der gemeinsame Begräbnißplatz verstanden. Die Schule, die Synagoge und der Begräbnißplatz waren allerdings von jeher die wesentlichen Erhaltungsmittel des Judenthums. Das gemeinsame Bekenntniß im Gottesdienst, der gemeinsame Unterricht in der Religion und die Vereinigung der theuren Reste unsrer Lieben im Tode geben den geistigen und concreten Boden ab, auf welchem der Bestand der Religion gesichert, verbürgt, aber überhaupt auch nur möglich ist. Wer daher Hand an das eine derselben legt, wer eines dieser wesentlichen Mittel beseitigt — der spreche lieber gleich seine Absicht aus, die Zukunft dieser Religion, den Bestand des Judenthums preis zu geben — Jedermann weiß dann, woran er mit ihm ist. Nun ist der Lehrnnterricht des Judenthums noch lange nicht wieder erstarkt genug, der Gottesdienst hat seines Einflusses einen sehr großen Theil noch nicht wieder erlangt: wie wäre es da an uns, jenes dritte Existenzmittel aufzugeben, ohne ein tief gewurzeltes Element des Judenthums zu vernichten, dafür aber keinen Ersatz zu bieten? Einer derer, die in dieser Frage bis jetzt sich ausgesprochen, glaubte wahrscheinlich ein schlagendes Wort zu sagen, indem er aufstellte: „Religion ist für die Lebenden, nicht für die Todten!" Es will dies aber hier gar nichts sagen. Ja, wenn gar keine Beziehungen zwischen den Lebenden und den Todten statt fänden, hätte er Recht — wenn es uns während des Lebens gleichgültig wäre, wo und wie wir nach dem Tode gebettet würden, wenn unsre Todten uns, den Lebenden, ganz gleichgültig wären, und nicht einzeiliges und heiligendes Band uns mit ihrem Angedenken, und darum — denn wir sind einmal concrete und Concretes verlangende Menschen — mit den Stätten, die ihre sterblichen Reste umschließen, verbände, dann hätte er Recht. So aber giebt es und wird es Tausende geben, deren Herz an den Grüften der Ihrigen hängt, die zu ihnen immer wiederkehren, und wenn sie räumlich daran verhindert sind, mit ihrem Geiste, mit dem erregten und bewegten Gemüthe. Ihr Thoren, ruft ihnen gleichsam jener Ausspruch zu, die Ihr auch nur das Geringste aufwendet, das Grab der Eurigen zu erhalten, auch nur mit dem kleinsten Zeichen zu versehen, um es wieder zu finden, die Ihr es unberührt, unangetastet haben wollet, denen alles dies eine wahrhaft religiöse Pflicht ist — die Religion ist ja nur für die Lebenden, nicht für die Todten! Wir aber sagen: auch die Todten leben für uns, in uns, mit uns. Mehr als jedes Wort des Lehrers und jede Sentenz des Predigers heiligt uns die Erinnerung an den Heimgegangenen Vater, das Bild der dahingeschiedenen Mutter — und darum ist uns ihr Grab ein Heiligthum, mit vollem religiösen Charakter, und soll uns von der Religion geheiligt sein! Wenn der Mensch stirbt, so scheidet er aus der menschlichen Gesellschaft, aus dem ganzen staatlichen und bürgerlichen Verbände aus; dafür tritt er um so bestimmter in die religiöse Gemeinsamkeit wieder ein. Mit dem Tode hört sein Verhältniß zu der Menschheit auft es bleibt nichts übrig als sein Verhältniß zu Gott auf dem Grunde seines Bekenntnisses, denn das ist seiner Ueberzeugung, seines religiösen Bewußtseins. Es ist daher wohl begründet, daß die Gemeinsamkeit der Begräbnißstätte einen religiösen Charakter hat, weil in ihr wieder das religiöse Bekenntniß zum Ausdruck kommt. Darum umgiebt auch jede Religion die Bestattung des Todten mit gewissen religiösen Ceremoüien, die einzeln mit der Zeit veralten und darum verändert werden können, an sich aber das bestimmte Gepräge der Religion tragen. Nun können die verschiedenen christlichen Kirchen sich immerhin in den Hauptzügen ihres Bekenntnisses vereinigt finden, daß sie sich auch zu gemeinsamen Friedhöfen verstehen —Judenthum und Christenthum sind aber gerade in diesen Hauptzügen so verschieden, daß der vereinigte Friedhof jeden religiösen Charakter verlöre. Endlich ist noch Eines nicht zu übersehen. Das Iudenthum besteht nicht blos als eine Religion des Individuums, das sich zu ihm bekennt, sondern es hat auch die Mission, die Gotteslehre in ihrer Reinheit, in ihrer Integrität und mit allen ihren das geistige und das gesellschaftliche Leben umfassenden Consequenzen zu erhalten, zu bezeugen und für die ganze Menschheit zu lehren. Dadurch hat auch der Bekenner des Judenthums die zwiefache Aufgabe, für sich selbst diese Religion im Geist und im Leben zu bethätigen, und zugleich an jener höheren Mission seinen Antheil zu nehmen. Bei dieser Stellung ergiebt es sich denn auch, daß ohne dadurch mit dem allgemeinen Recht, mit der Menschenliebe und mit den staatlichen und bürgerlichen Verhältnissen in Conflikt zu kommen, den Bekennern des Judenthums besondere Institutionen zustehen dürfen und müssen, und dahin gehört der jüdische Friedhof. Wir glauben hiermit das Nöthige über diesen Ge- 28*