Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 31 (1867)
- Issue
- Heft 27 (2.7.1867)
- Date
- 1867-07-02
- Page
- Seite 539 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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- Dorfmark 1× ep/1044080
- Oran 1× ep/1048048
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m daß unter den ausgestellten Kunstwerken viele sind, welche jüdische Gegenstände behandeln, und so weit wir es bemerken können, kaum eines, das dem religiösen Gefühle und Charakter des Juden widerspräche. Auch ein eingeborner Israelit aus Algerien, Abraham Moalty, ist unter den Malern, und zwar mit dem Portrait einer Jüdin. Der niederländische Maler Israels stellte fünf Gemälde aus. Dänemark ist durch zwei jüdische Maler verereten, C. Bloch, der einen Simson, und Jacobsen, der „einen Gelehrten aus dem Mittelalter" dargestellt hat; aus demselben Lande brachte Ballin zwölf Kuperstiche. Der rühmlich bekannte schwedische Maler G. Salomon hat drei Gemälde ausgestellt. Aüs Rußland gab der Maler Alexander Rizzoni eine Synagoge in Livland und eine Synagoge in Rom, und Marcus Antokolsky eine Holzschnitzerei „der jüdische Schneider." Unter den Buchdruckern, Buchbindern, Steinschneidern, Photographen treffen wir Juden an; drei Pariser haben musikalische Instrumente, zwei chirurgische Instrumente ausgestellt, zu letzteren kommen noch A. Marks mit künstlichen Beinen, und Ernst Marks mit einem Apparat uvl Kranke und Verwundete aufzuheben, beide aus Neu-Aork. Sehr reichlich finden sich Männer unseres Glaubens in den Klassen der Luxusmöbel, Krystall-Spiegel, Porzellan, Tapisserie, Bronzen, Uhrmacherei, Heizungsapparaten u. s. w., an deren Spitze der Architekt Lehmann steht, welcher die Direktion der Arbeiten und der Dekoration des kaiserlichen Pavillons über sich gehabt hatte. Auch aus Oran zeichnet sich eine Firma Dennery durch kostbare mit Elfenbein verzierte Koffer aus. In Wollengeweben, Kattunen rc. namentlich Tuchen, Seidenwaaren, Spitzen u. dgl. reiht sich eine große Zahl von Fabriken aneinander, deren Inhaber Glaubensgenossen sind. Diese erste Aufzählung enthält 81 Namen, sehen wir auch die Fortsetzung an, da noch viele und zwar ausgezeichnete Namen bis jetzt fehlen. Mülhausen (Frankreich) im Juni. (Privathmitth.) Dem Beispiele Straßburgs folgend hat unsere Gemeinde mit großer Majorität die Einführung einer Orgel beschlossen. Dieselbe wurde nämlich in der Synagoge ausgestellt und sollte am Schewuoth zum ersten Male gespielt werden. Daß unser Herr Rabbiner Drehfus, Herausgeber des weiland Lien d’Israel, seine Einwilligung verweigerte, wird Sie und jeden überraschen, der ihn von früher kennt! seine Renitenz wird jedoch die harmonischen Klänge unserer Orgel nicht lange hemmen. Italien. Aus Oberitalien, 18. Juni. (Privatmitth.) Mailänder Blätter berichten die am 16. l. M. vom dortigen Syndikus getraute Ehe zwischen dem Obristen Guastalla und Fräulein Weill-Schott unter Beisein von vielen Deputirten und Honoratioren der Stadt Mailand, und zwar nicht nur weil Cav. Guastalla wegen seiner Auszeichnung als hoher Ossicier unter Garibaldi's Freiwilligen eine ansehnliche Stellung einnimmt, sondern auch zu Ehren der Braut aus der Familie Weill-Schott, die als Banquiers an allen Finanz-Unternehmungen des Staates einen patriotischen und sehr ehrenvollen Antheil nehmen, und die Braut endlich wegen ihrer besondern Bildung und Erziehung in den gesellschaftlichen Kreisen der lombardischen Hauptstadt ungemein geachtet ist. Rußland. Aus Livland, 8. Juni Die „köln. Zeit." bringt über die bäuerlichen Verhältnisse folgende Mittheilungen: „Während die agrarischen Zustände Liv-, Esthnnd Kurlands bisher nach westeuropäischem Muster derart geordnet waren, daß jedes Rittergut — mochte es der Krone oder Privatpersonen gehören — aus einem direct von dem Besitzer verwalteten Edelhof und einer Anzahl großer geschlossener Bauernhöfe (Gesinde) bestand, welche an bäuerliche Wirthschastsunternehmer verpachtet oder verkauft waren, soll neuerdings auf Betreiben des Domainen-Minister Selenny eine Umgestaltung derselben in russischem Sinne, zunächst für die zahlreichen Liv- und kurländischen Domainengüter in Scene gesetzt werden. Im eigentlichen Rußland gibt es bekanntlich kein persönliches Eigenthum der Bauern an Grund und Boden; die Dorfmark gehört der gesammten Gemeinde und wird periodisch (gewöhnlich aber neun Jahre) unter sämmtliche verheirathete Gemeindeglieder zu gleichen Theilen verth eilt. Mithin ist jedes männliche Gemeindeglied selbständiger Wirthschafts-Unternehmer, besteht kein Unterschied zwischen Bauern und Knechten und giebt es — um einen beliebten rus- 27*