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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1867-06-25 · Heft 26 (25.6.1867) · p. Seite 526

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
31 (1867)
Issue
Heft 26 (25.6.1867)
Date
1867-06-25
Page
Seite 526 (sequence 18)
Language
German
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526 Wenn auch alle diese Arbeiten keinen bleibenden Werth haben, so darf man den muthigen Kampf in der damaligen Zeit nicht unterschätzen. 1847 beginnt er seine erste theologische Laufbahn als zweiter Prediger neben Dr. I. Auerbach in dem Hamburger Tempel in Leipzig. Nachdem letzterer schon nach einigen Jahren starb, bekleidete Ph. dieses geistliche Amt allein bis zum Jahre 1859. 1848 sehen wir ihn zuerst auf der politischen Laufbahn. Er wird von den Gewerken Dessau's, Cöthen's und Bernburg's als Abgeordneter zum Gewerbecongresse in Frankfurt a. M. gewählt. Er arbeitet dort in den Commissionen und übergiebt seine Arbeiten dem volkswirtschaftlichen Ausschüsse der deutschen Nationalversammlung, der sie lebendig begraben hat. — Bei seiner Rückkehr aus Frankfurt wird er von seinen Mitbürgern mit großer Majorität in den Anhaltischen Landtag und zwar in den ersten gesetzgebenden gewählt. Er schloß sich der Fraction der Linken an. Es kam jetzt darauf an, die freisinnige Verfassung durch freisinnige Gesetze so schnell wie möglich zur Wahrheit werden zu lassen, vor allen Dingen die Kirche vom Staate, so wie die Schule von der Kirche zu trennen, die Civilehe als obligatorisch einzuführen, ein gutes Unterrichtsgesetz zu schaffen u. s. w. Die Emancipation der anhaltischen Israeliten war zwar ausgesprochen, aber sie mußte bei der Ausführung wieder zur Sprache kommen, bei welchem Kampfe sich PH. ganz besonders betheiligte. Er hatte in seinem parlamentarischen Wirken sein Augenmerk auf die Gehaltsverbesserungen der Lehrer gerichtet und setzte es durch, daß das Minimalgehalt der Volksschullehrer auf 200 Thaler festgesetzt, daß die israelitische Franzschule als Staatsanstalt und die Lehrer als Staatsdiener anerkannt wurden; er war es ferner, dem es durch seine Bemühung gelang, nach einem von ihm vorgelegten Plane, die Franzschule in eine Handelsschule umzuwandeln. — Nachdem dieser erste gesetzgebende Landtag aufgelöst, wurde Ph. auch in den zweiten mit großer Majorität gewählt. Schon merkte man Wandelungen innerhalb dieser Kammer. Manches Mitglied, das früher der Linken augehörte, hatte jetzt seinen Platz auf der Rechten. Es blieb nur eine kleine Anzahl der früheren oppositionellen Partei. Ph. harrte aus und ließ sich weder durch Versprechungen, die ihm allerdings gemacht wurden, noch durch Ueberredungen und Drohungen bewegen, seinen Grundsätzen untreu zu werden. Er arbeitete auch im zweiten Landtage unverdrossen weiter und kämpfte gegen den Zunftzwang, betheiligte sich beim Staatsdienergesetz und blieb in verschiedenen Commissionen, zu denen er gehörte, ein thätiges Mitglied. Auch dieser zweite Landtag wurde sehr bald aufgelöst und PH. sah sich genöthigt, theils durch seine veränderte Stellung an der Handelsschule, theils auch durch Kränkungen und Verfolgungen aller Art, auf seine Wiederwahl zum dritten gesetzgebenden Landtage zu verzichten. Dieser letzte Landtag ging mit der freisinnigen Verfassung sehr bald den Weg alles Fleisches. Obgleich nun in Anhalt kein sogenanntes Rachesystem gegen die Männer der Opposition eintrat, so konnte man sich doch nicht ganz davon lossagen, und manche bittere Kränkung und Zurücksetzung bei Gehaltsverbesserungen, Gratificationen, Rangordnung u. s. w., bei welchen Andere bedacht wurden, wurde ihm zu Theil, und zwar, wie offen ausgesprochen ward, wegen seiner frühern Theilnahme am Landtage. 1859 wurde PH. bei der Dessauer Cultusgemeinde definitiv als Rabbiner und Prediger angestellt, welche Stellung er noch heute einnimmt. Mit dieser Stellung scheint auch von oben eine Versöhnung mit seiner politischen Vergangenheit eingetreten zu sein. Das Testament des Di-. Simeon Abrahams. Dr. Simeon Abrahams, ein alter New-Uorker, der jüngst in dieser Stadt gestorben, machte ein Testament, das folgende Hinterlassenschaften enthielt. Unter ihnen befinden sich Legale zu Gunsten vieler unserer Wohlthätigkeitsanstalten. Das Testament bestimmt den Leichnam des Verstorbenen zu wissenschaftlichen Zwecken oder zum Begräbniß, je nach dem Wunsche seiner Familie, und Siebt Anordnungen, alle seine Schulden sofort zu bezahlen. Er giebt seinem Bruder Benjamin lebenslänglich das Einkommen von 50,000 Doll., seiner Schwester, Mrs. Dyer, lebenslänglich das Einkommen von 30,000 Doll., der hebräischen Wohlthätigkeitsgesellschaft 25,000 Doll., dem jüdischen Hospital 25,000 Doll., dem Lying-in Asylum, Marion Street, 3000 Doll., dem amerikanischen Frauen-Schutz-Verein 5000 Doll., dem Waisenasyl, Bloomingdale 5000 Doll., dem Augen- und Ohrenkrankenhause 3000 Doll., der Feuermänner-Gesellschaft 1000 Doll., der Taubstummenanstalt 3000 Doll., dem Old Ladies Home, tweiitieth Street, 20,000 Doll., dem Blinden-Asyl, ninth avenue 5000 Doll., dem Vereine zur Verbesserung jugendlicher Sträflinge 2000 Doll., den verschiedenen Arwenapotheken je 1000 Doll., zusammen 7000 Doll., dem Hospital für Augenkranke 2000 Doll., dem Jugendasyl 3000 Doll., der New- Norker Gesellschaft zur Unterstützung von Wittwen und Waisen von Aerzten 5000 Doll., dem Säugling- und Kinder-Hospitale 3000 Doll., dem Colored Home 5000 Doll., einer anderen Waisenanstalt 5000 Doll., jedem Testamentsvollstrecker (es sind deren drei) außer seinen regelmäßigen Gebühren 1000 Doll., zusammen 3000 Doll. Der Gebrauch des Hauses und der Ländereien ist seinem Bruder und Schwester auf Lebenszeit überlassen, nebst allen Einkünften und Pertinenzien. Alles Uebrige von seinem Eigenthume ist dem New-Aorker Hospital zugewiesen, welchem er auch das Vermögen bestimmt, von welchem sein Bruder und seine Schwester während ihres Lebens den Nutzgebrauch haben (auch das Haus). Er ernannte Benjamin Abrahams, John H. Riker und Samuel Riker zu Testamentsvollstreckern. l)r. Abrahams war ein Mann, der sich selbst heraufgearbeitet hatte. In früher Jugend widmete er schon alle

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