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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1867-06-25 · Heft 26 (25.6.1867) · p. Seite 519

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
31 (1867)
Issue
Heft 26 (25.6.1867)
Date
1867-06-25
Page
Seite 519 (sequence 11)
Language
German
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Königliche Hoheit haben sicherlich Kenntniß von den mit so vielem Aufsehen verbundenen, jüngsten Maßnahmen des Ministeriums des Innern von Rumänien gegen meine unglücklichen Glaubensgenossen genommen. Eine vielleicht in ihrem ersten Ursprung gerechtfertigte Polizeimaßregel gegen Vagabunden wurde Tasche; jener ergriff es, las es, und sagte: „Also Du bist der Laufitzig . . . nun, lauf nur, Jtzig, denn über die Brücke darfst Du nicht, wenn Du nicht sechs Wochen bei Wasser und Brod im Loche sitzen willst ... Du bist in Preußen nicht heimisch, und ich habe strenge Ordre, alle vagabondirenden Juden, namentlich Dich, Laufitzig, nicht hereinzulassen ..." — „Wohin soll ich denn aber?" schrie mein Vater. „Ich habe doch nichts gethan, und aus dem Braunschweigischen hat man mich rnit derselben Drohung verjagt. . . ." Wir sahen uns um, und gerade kam den Weg, den wir zurückgelegt, ein braunschweigischer Landjäger, und hob von fern schon drohend die Hand gegen meinen Vater. „Nun so lauf in's Hannoversche . . ." rief der Preuße hohnlachend und warf ihm den Paß zu. „He, Müller," fuhr er fort, „hier ist Einer, der will bei Euch 'rein ..." und aus dem Gebüsch vor uns wandte sich ein Mann in rother Livree, und als derselbe meinen Vater erblickte, machte er ein grimmig Gesicht, und hob eine Haselnußruthe und geberdete sich wie toll: „Was, sechsmal habe ich Dich schon über die Grenze gebracht, Laufitzig, und Du willst wieder 'rein? Soll ich denn keine Ruhe vor Dir haben? . . Und er machte Miene, meinen Vater zu schlagen. Da standen also die drei bewaffneten Männer, ein Jeder am Eingang seines Landes mit erhobener Waffe gegen den, schon alten, abgemagerten, gebeugten Juden, der nirgends heimisch, überall zurückgewiesen, bald sich zum Einen bald zum Anderen wandte .... wie der Streit entschieden ward, weiß ich nicht, denn kaum sah ich die Männer auf meinen Vater losstürzen, als ich voll Furcht und Schrecken den steilen Berg hinankletterte." in eine alles Maß übersteigende Härte gegen Menschen ohne irgend eine Unterscheidung, sobald sie nur als Juden erkannt wurden, weß Standes, weß Alters, wie legitimirt sie seien, angewandt, und dies nicht allein, längst veraltete aufgehobene und durch die Verfassung negirte gewerbliche Verbote und Beschränkungen willkührlich erlassen. Ew. Königlichen Hoheit erlauchter Sohn, Se. Königl. Hoheit Fürst Carl verhieß, sobald Hochderselbe Kenntniß davon erhalten, diese Gewaltmaßregeln zurücknehmen zu lassen. Aber die Dinge sind noch lange nicht geordnet oder gar gesichert. Wo die Flamme des Fanatismus, wö oie Fackel der bürgerlichen Zwietracht erst entzündet ist, da gährt es lange, und wenn eine Regierung selbst diese zuerst angefacht, findet sie in der rohen Masse eines ungebildeten Volkes allzuviel Nahrung." „Verzeihen Ew. Königl. Hoheit daher einem Manne, der sich wohl als einen Vertreter seiner Glaubensgenossen ansehen kann, und von diesen schon oft dazu berufen worden, wenn er die Mithülfe Ew. Königl. Hoheit in dieser unglücklichen Angelegenheit anruft. Der Mahnung, dem Rathe des erhabenen Vaters werden Se. Königl. Hoheit der Fürst Carl das willigste Ohr leihen. Es gilt nicht allein die augenblickliche Maßnahme zurückzurufen, so weit es möglich den Schaden wieder gut zu machen, den trübseligen Eindruck, den sie allgemein in Europa erweckte, zu verwischen, es gilt besonders die Rückkehr derartiger Schritte zu verhindern, die Rechtsverhältnisse irgendwie zu sichern. Ja, ich flehe Ew. Königl. Hoheit an, ein eindringliches Wort an Dero erlauchten Sohn deshalb zu richten, und dadurch namenloses Unglück und eine, nach allen Seiten unbegränzten Schaden verursachende Verwirrung zu vermeiden." „Ew. Königl. Hoheit wissen in Dero Hochsinn die Motive dieses unterthänigen Gesuchs zu würdigen und verharre ich rc." Schweiz. Aus dem Aargau, 12. Juni. (Privatmitth.) Mit welch seltener Energie die Niederlande für Glaubens¬ und Gewissensfreiheit der Israeliten in die Schranken treten, zeigt sich in erfreulicher Weise in den Unterhandlungen wegen eines Handelsvertrages mit der Schweiz. Dieselben wurden vor jetzt 4 Jahren wegen 26*

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