Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 31 (1867)
- Issue
- Heft 26 (25.6.1867)
- Date
- 1867-06-25
- Page
- Seite 516 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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516 Wir wollen nun, nach manchen analytischen Betrachtungen der jüdischen Verhältnisse, den synthetischen Weg einschlagen und das holländische Judenthum als ein geschlossenes Ganze kennen lernen. Zeitungsnachrichten. Deutschland. Vom Federsee, im Juni (Privatmitth.i. In der Psingstwoche starb in Buchau „Joseph Neuburger" Fabrikant, langjähriger Kirchenvorsteher, Schwager des verstorbenen Rabbinen Güldenstein, im 57. Lebensjahre am Schlagfluß, ein Mann, der sich viele Verdienste um seine Gemeinde errungen hat. Im Kollegium des Kirchenvorsteheramtes wie im Privatleben widmete er sich mit Eifer den öffentlichen Gemeindeangelegenheiten und war ein Armenfreund. Die Leichenrede, gehalten von Rabbiner Weiman in Buchau, ist unter dem Titel: Das Herz Josephs im Verlage der Gebrüder Rübling in Ulm im Druck erschienen und legt ehrendes Zeugniß für den Verstorbenen sowohl, als für die schöne Rednergabe des Verfassers ab. Die Epitaphien des Buchauer Friedhofs geben monumentale Kunde, daß Herr Weiman die hebräische und deutsche Sprache in gebundener Form sinnig und kunstvoll zu behandeln versteht, und haben wir eine hübsche Anthologie seiner elegischen Muse unter den Trauerweiden auf den Grabstätten am Federsee gelesen. Oesterreichischer Kaiserstaat. Wien, 11. Juni. Es giebt Fragen des modernen Lebens, die bei den gesetzgebenden Gewalten so oft und so lange anpochen, bis sie gelöst worden sind, und zwar bis auf ihr letztes Moment. Dahin gehört vor Allem die Religionsfreiheit und die Gleichberechtigung der Culte, also zunächst, daß mit keiner Confession bürgerliche und politische Rechtsbeschränkungen verbunden seien, dann, daß, soweit der Staat für den Bestand der verschiedenen Religionsgenossenschaften eintritt — am besten freilich, wenn er dies gar nicht thut — er dies für alle in gleichem Maße thut. Kaum ist der österreichische Reichstag wieder hergestellt, so meldet sich diese Frage wieder bei ihm, verlangt Einlaß, fordert Erledigung. Wird ihr diese, so ist es gut-, wird sie ihr nicht oder nicht ganz, so wird sie wiederkommen, bis siejzu völliger Befriedigung gelöst sein wird. In der zwölften Sitzung der ersten Session der 1. Wahlperiode des Reichsraths, also gerade vor sechs Jahren, war es, daß ein von Di-, v. Mühlfeld gestellter Antrag zur Abfassung eines Gesetzentwurfes „in Betreff der Stellung und Rechte der verschiedenen Religions-Genossenschaften und ihrer Angehörigen dem Staate gegenüber," vom Abgeordnetenhause zugelassen, und in Folge dessen der sogenannte konfessionelle Ausschuß zusammengesetzt wurde, welcher den Entwurf dieses Gesetzes sammt dem dazugehörigen motivirten Berichte am 12. Februar 1862 vorlegte. Als Obmann dieses Ausschusses fungirte De. Smolka, als Berichterstatter Di-, v. Mühlfeld. Bon den 18 Mitgliedern dieses Ausschusses hatten vier, nämlich Dr. Jirsik, Bischof von Budweis, Dr. Litwinowicz, Bischof von Lemberg, Wilhelm Eder, Abt zu Mölk und Richard Graf Belcredi (nachmaliger Sistirungsminister), eine Erklärung beigefügt, dahingehend, daß sie den von der Majorität eingenommenen Standpunkt aus vielen und gewichtigen Gründen nicht als den richtigen anerkennen. Der seinerzeit unter den Abgeordneten vertheilte Bericht, dessen auch bei der jüngsten Adreßdebatte erwähnt wurde, kam jedoch in der damaligen Session, welche am 18. December 1862 geschlossen wurde und auch in keiner späteren mehr zur Verhandlung. „Versunken und vergessen," das schien sein Los. Indessen hat ihm die letzte Adresse zum seligen Auferstehen verhelfen. Wir hören nämlich, daß von Dr. v. Mühlfeld nachstehender Antrag verfaßt und zur Einbringung bei der nächsten Sitzung des Abgeordnetenhauses vorbereitet wurde: Die Unterzeichneten stellen den Antrag: „Das hohe Haus wolle beschließen, den in der ersten Session der ersten Wahlperiode von dem damals bestandenen confessionellen Ausschüsse vorgclegten Entwurf eines Religions-Gesetzes, welcher nebst dem erstatteten motivirten Berichte in der Anlage enthalten ist, in Verhandlung zu nehmen, einen durch die Abtheilungen zu wählenden Ausschuß mit der Vorberathung über solchen Gesetzentwurf zu beauftragen und sohin ein in Gemäßheit dieses Entwurfes mit Rücksicht auf die allfälligen, durch den niedergesetzten