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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1867-06-25 · Heft 26 (25.6.1867) · p. Seite 513

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
31 (1867)
Issue
Heft 26 (25.6.1867)
Date
1867-06-25
Page
Seite 513 (sequence 5)
Language
German
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513 erkennen, was von Ihnen als das ursprüngliche angesehen wird. Oder besteht umgekehrt unsere Volkseigenthümlichkeit in Gleichgültigkeit gegen die Religion oder in einem verächtlichen Unglauben? Aber Sie kennen ja die Geschichte unserer Leiden, die Reihe unserer Martern. Sie wissen ja aus der Geschichte, wenn diese anders für Sie kein versiegeltes Buch ist, wie das Volk, das — wie Sie es so liebevoll ausdrücken — „am Staube klebt," aus Liebe zu Gott lieber tausend Tode starb, als seinen Glauben verleugnete. Sie wissen ja, wie häufig ,,die am Staube klebenden Juden" Vaterland, Blutsverwandte, Besitz und alle ihre irdischen Güter preis gaben, um als elende Verbannte weit und breit umherschweifend, Gott zu dienen nach der Stimme ihres Gewissens! Oder gebricht es uns vielleicht an innigem Gefühl? Ach! Könnten Sie doch, anstatt für unsere Bekehrung beten, sich herablaffen eine, nicht vermögende, voin Schicksale reich begünstigte, sondern eine arme jüdische Familie eines Blickes zu würdigen! Wie würden Sie, frommer Christ, erstaunt da stehen über die tiefe Ehrerbietung, über die ehrfurchtsvolle Haltung unserer Kinder gegen ihre Eltern, über die zärtliche Liebe dieser gegen ihre Sprößlinge! Wie sollten Sie wahrnehmen können, daß das eheliche Leben in unseren Familien unbefleckt, reiner und sittlicher ist, als das so vieler Anderen! (Oder haben Sie, Ex-Präsident eines Gerichthofes, viele Ehescheidungen ausgesprochen, zwischen dem bilden und seiner Ehefrau?),' Wie sollten Sie treffende vergleiche anstellen können zwischen dem von Ihnen wenig geachteten Inden, der seinen Sabbathtag feiert, indem er unter Anstimmung geweihter Lieder sein dürftiges Scherflein mit Frau und Kindern theilt — und dem schamlosen Trunkenbold, der den Sonntag entweiht, indem er, außer dem Kreise seiner Familie, in Schenken >md Bordellen seinen Körper verwüstet und sein Geld verpraßt. Oder lieben wir endlich weniger als Sie den Nächsten? Sind wir weniger wohlthätig als Sie? Oder entbehren wir (mit Ausnahme eines Asyls, wie das zu Sieenbcek*), wofür es uns an Personal gebricht) der Hmnanitätsanstalten? Verwahrlosen wir den Kranken? Schlägt nicht unser Herz für den Hochbetagien? Stützen wir nicht die Waise? Unterdrücken wir die Wittwe? Wohlan, sagen Sie es mir denn doch! Worin besteht unsere Volkseigenthümlichkeit, für die Sie keine Sympathie haben können? Daß Sie nicht viel Sympathie für unsere Zeitungspolitik haben, davon begreife ich die Ursache. Die Zeitungen haben, als Sie Minister waren, Ihnen wenig Veranlassung zu Dankbarkeit gegeben. Aber gab es, ich frage Sie ernstlich, irgend ein durch Christen redigirtes Blatt von Bedeutung, das Ihr Regierungssystem, Ihre ministeriellen Pläne, Entwürfe und Maaßregeln unterstützte und vertheidigte? und wenn nicht, warum müssen es denn die armen Juden entgelten? Oder sollten Sie etwa behaupten wollen, daß wir vorzugsweise unsere Federn feil haben, einer Partei zu dienen? Ich fordere Sie zum Beweis heraus. Sie haben nicht viel Sympathie für unsere Rechtsgelehrtheit. - Hier verliere ich ganz des Weges Spur. Jüdische Rechtsgelehrtheit? Was ist das für eine? Meinen Sie die talmudische? Die kennen Sie nicht. Sie sind ja völlig Fremdling in der Sprache, in welcher sie verfaßt ist, und Sie würden doch sicherlich denjenigen einen vermessenen Dilettanten nennen, der über die Schriften der römischen Rechtsgelehrten urtheilte, wenn sie ihm allein vermittels Uebersetzungen u. Citate bekannt geworden; besonders wenn dergleichen Auslegungen und Citate (was beim Talmud größtentheils der Fall ist) von nicht wohlgesinnten Gegnern herrühren. Wären sie besser auf der Höhe der Sache, so würde ich mir die Mühe geben, Sie auf so viele vortreffliche Stellen des Talmud zu verweisen, woraus ihnen klar werden sollte: wie, trotz der vielen Gebrechen, die dieser Compilation anhaften, die Ihnen unbekannten und von vielen verkannten Talmudisten ihre Zeitgenossen bei weitem übertroffen haben, wie sie z. B. in der mildern Anwendung des Strafrechts über viele noch lebende Juristen hervorstrahlen, deren theologischen Standpunkt ich für den gefallenen Missethäter für nichts weniger als heilsam halte. Oder verstehen Sie unter unserer Rechtsgelehrtheit die Art, wie wir die Rechtswissenschaft ausüben? Aber glauben Sie in der That an eine spezifisch jüdisch-juridische Methode? Oder glauben Sie vielleicht, daß wir die Kunst, juridische Begriffe zu definiren, nicht eben so gut wie Sie bei Papinian, Ulpian, und Uitii quanii zu erspähen streben, die zwar das Christenthum nicht bekannten, aber nichts desto weniger, wenigstens nach meinem unmaßgeblichen Urtheile, ein Wenig höher stehen, als die so erbärmlichen Compilatoren und die aller schöpferischen und *) Zur Aufnahme gefallener Frauenspersonen.

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