Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 31 (1867)
- Issue
- Heft 25 (18.6.1867)
- Date
- 1867-06-18
- Page
- Seite 507 (sequence 19)
- Language
- German
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jede Bewegung, jede Thätigkeit einem ausgesprochenen Gesetze unterziehen konnte. Dieser Drang war in den Gesetzgebern, den Weisen, den Lehrern, aber ebenso in der Menge, in allen Einzelnen, die, wo sie kein Gesetz kannten, zu jenen gingen und danach fragten. So in der Religion, so im Staate. Und dann kamen wieder Zeiten, wo ebenso in allen Menschen der Drang, der Trieb nach Gesetzlosigkeit, Unbeschränktheit, nach Freiheit vorherrschte, wo man höchstens allgemeine Grundsätze wollte, das Gesetz aber als das stets flüssige angesehen ward, das jeden Tag gegeben, zurückgenommen, umgestaltet werden könne und jeder Stetigkeit entbehrte, wo man stauyte, daß ein Gesetz zehn Jahre lang gelten sollte; Zeiten, in denen die Freiheit als das alleinige Leben betrachtet ward, in welchem allein das Edle, Gute, Schöne, Wahre zu bestehen und zu erblühen vermöge; Zeiten, wo dem Einzelnen die volle, ganze Berechtigung zugeschrieben ward, den die Gesammtheit so wenig wie möglich beschranken dürfe, für den jede gesetzliche Schranke nur ein Opfer sei. So stehen sich Freiheit und Gesetz als Widersacher gegenüber, wo ist die Lösung? II. Aber vielleicht ist dies nur im Reiche der Ideen, in der Gedankenwelt der Fall, die Wirklichkeit weiß nichts davon? Blicken wir uns auch in dieser um. Gesetz, meine Freunde, erblicken wir überall. In der ganzen göttlichen Schöpfung walten bestimmte, unwandelbare Gesetze vor, das Größte wie das Kleinste wird, besteht und vergeht nach diesen Gesetzen. Ohne dieselben wäre nichts und könnte nichts, nicht das Ganze und nicht das Einzelne, existiren. Sie sind der Ausfluß der göttlichen Allweisheit, sie sind die Gedanken Gottes, und darum unveränderlich. — Auch der Mensch ist diesen Gesetzen unterworfen. Nicht bloß sein Leib, auch der Geist selbst bestimmten Gesetzen. Jeder Gedanke in seiner Folgerung, jede Bewegung eines Gefühls, jede Richtung eines Willens, die Jdeenverbindung, das Gedächtniß, die Einbildungskraft sind nach bestimmten Gesetzen in Thätigkeit. — Und wo nur zween Menschen zusammentreten zu einem gemeinsamen Verhältniß, muß eine Verabredung, ein Vertrag stattfinden, Vertrag, das ist ein Gesetz, das sie sich auferlegen. Wie könnte nun eine kleinere oder größere Gemeinschaft von Menschen, ein Verein, eine Gemeinde, ein Staat ohne bindende Gesetze bestehen? Gebet diese auf, und der Staat, die Gemeinde, der Verein, jede Genossenschaft fällt mit diesem Augenblicke auseinander. — Und welcher Mensch ist denn frei? Wer nicht mannichfaltig gebunden? Ist es der König auf seinem Throne? oft unfreier als der Bettler in seiner Hütte? Wir Alle sind durch die Verhältnisse, unsere Stellung, unsere Schicksale, das Maß unserer Kräfte und Fähigkeiten, also durch die Gesetze des Lebens gebunden. Fürwahr, das Gesetz ist eine unentbehrliche Bedingung des Daseins. Und dennoch, auch die Freiheit erkennen wir als eine eben solche. Schon im Thiere hebt die Freiheit an, jede nicht nothwendige Bewegung eines Thieres ist eine Bethätigung der Freiheit. Der Mensch aber ist zu höherer Freiheit berufen, sie ist ihm von Gott selbst eingeschaffen. Selbstbewußtsein ist Freiheit, die willkürliche Richtung der Gedanken, die Herrschaft über die Gefühle und den Willen ist Freiheit, die Selbstbestimmung in allen großen und kleinen Dingen, wie wir sie in jedem Augenblicke üben, ist Freiheit. In dem Kinde schon erwacht der Eigenwille, d. i. die Freiheit, und muß erst durch das ausgebildete sittliche Bewußtsein geregelt werden. Die Freiheit kann selbst im Sklaven nicht unterdrückt werden, denn immer noch behält er die Freiheit seiner Gedanken und die Wahl, ob er dem Zwange gehorchen wolle oder nicht. Das Freiheitsbedürfniß durchbricht jede Schranke, und nimmt lieber den Tod über sich, als für ünmer unbefriedigt zu bleiben. Ohne Freiheit stirbt das innerste Leven ab; vergebens versuchte man Gedanken, Glauben, Rede und That in vorgeschriebene Bahnen zu fesseln, eine Zeit lang, oft auch eine lange Zeit gelang es, aher der Geist stirbt darüber ab und schrumpft zur Mumie zusammen, zuletzt zündet ein kleiner Funken und die auflodernde Flamme verzehrt das Bauwerk der Tyrannei; vergebens vergoldet der Despot die Ketten, nicht Kunst, nicht Wissenschaft blüht ohne die Freiheit, sie allein ist die Lebenslust aller geistigen Schöpfung. So sehen wir also auch in der Wirklichkeit Gesetz und Freiheit bestehen, beide vorhanden, beide unentbehrlich: wenn sie also Gegensätze sind, wo ist die Lösung? III. Und dennoch, meine Freunde, ist die Lösung einfach. Das heilige Wort bringt sie uns dar: „Rufet Freiheit aus im Lande für alle seine Bewohner!" und „Meine Gesetze beobachtet und thuet sie!" Dies ist es: nicht die Freiheit und nicht das Gesetz kann entbehrt werden — so muß das Gesetz die Freiheit zu seinem Inhalt haben, so muß das _ Gesetz die Freiheit zu seinein Zweck, Grund und Charakter ' haben, so muß das Gesetz ein Gesetz der Freiheit sein — wie dieses Jobelgesetz — dann sind Gesetz und Freiheit kein Gegensatz, kein Widerspruch, sondern im höchsten Einklang, und beide gehen in eine höhere Harmonie auf. Nein! das ist keine Freiheit, die sich lossagt und losmacht von allem Gesetz, sondern die rechte Unfreiheit, denn sie reißt sich los von Liebe und Recht, von Treue und Tugend, und giebt sich dem Sklaventhmn des Eigennutzes, der Selbstsucht, der Begierde, der Leidenschaft, der Sünde, des Verbrechens hin, wie unsere Weisen sagen (Berach.): „Die Frevler sind in der Gewalt des Herzens, aber die Gerechten haben das Herz in ihrer Gewalt." Die wahre Freiheit ist die ungehinderte Entfaltung und Verwendung unsrer Kräfte für Erkenntniß und Recht, für Beruf und Pflicht, uns frei zum Höchsten und Edelsten zu entwickeln, im Dienste Gottes d. i. der Wahrheit, der Liebe und des Rechtes. Und was ist Gesetz? Glicht Zwang, nicht Beschränkung, sondern nur Führer und Richter. Führer, denn Du bleibst ja immer frei, es zu halten oder nicht. Richter — aber Du willst keinen Richter? Nun üben denn