Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 31 (1867)
- Issue
- Heft 25 (18.6.1867)
- Date
- 1867-06-18
- Page
- Seite 506 (sequence 18)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/3224737-3226581-3226607--25070-3260555- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
506 immer leuchtender und sichtbarer vor den Augen der Menschen sich aufthut, diese Liebe, diese Erkenntniß, dieses Recht, diese Wahrheit — nach ihnen ringen und kämpfen die Menschen seit urältester Zeit bis heute und immer fort, alle Menschen, im Großen und Kleinen, selbst indem sie nur für sich selbst, für ihren Erwerb, für ihren Vortheil zu arbeiten glauben. Und ein großer, unerschöpflicher Quell dieses Bleibenden und Ewigen, sich immer herrlicher Offenbarenden ist das Gotteswort Israels, und zu ihm kehren wir daher immer zurück, und dahin richten sich auch in dieser Stunde unseres Zusammenlebens unsre Blicke — ich schlage es auf für uns. Sehet da, vor uns liegt die eben verlesene Sidra, und da lesen wir 3 Mos. 25, 8—10. 18.: „Zähle dir sieben Ruhejahre, sieben Jahre sieben Male, so daß dir die Zeit von sieben Ruhejahren neunundvierzig Jahre sei: dann laß ergehen Posaunenschall im siebenten Monat, im zehenten des Monats, am Versöhnungstage sollt ihr die Posaune ergehen lassen durch euer ganzes Land. Und heiliget das fünfzigste Jahr, und rufet Freiheit im Lande aus für all' seine Bewohner: Jobel soll euch selbiges sein, daß ihr zurücke kehret, ein Jeglicher zu seinem Eigenthume, und ein Jeglicher zu seinem Geschlechts, sollt ihr zurücke kehren. — So thuet meine Satzungen, und meine Rechte beobachtet, und thuet sie." Meine Freunde! Das war das Gesetz der Freiheit, wie es kein Volk des Alterthums hatte, so hoch es auch stand, wie es die Zukunft der Menschheit noch jetzt erst erstrebt. Freiheit sollte ausgerufen werden für alle Bewohner des Landes, Alle sollten frei sein an Person und an Eigenthum; wer in ein Dienstverhältniß gerathen, er ward dessen frei, wer sein Grundeigenthum veräußert hatte, er erhielt es zurück ohne Löse- und Kaufgeld. Und dieses Gesetz wirkte zurück, daß jedes Dienstverhältniß kein Sklaventhum, sondern nur eine Verdingung auf Zeit, jede Veräußerung eines Grundstückes kein Verkauf, sondern nur eine Verpachtung auf Zeit war, daß kein übergroßer Reichrhum und keine gänzliche Armuth, keine übermäßig Besitzenden und keine Besitzlosen in Israel möglich waren, daß die Freiheit nicht ersterben konnte in Israel, so lange es bestand. Freiheit und Gesetz, Gesetz und Freiheit! Das ist der eigenthümlichste, der innerste Kern, das Wesen der ganzen Gotteslehre! Und wenn ich bei so Großem auch von mir reden darf — Freiheit und Gesetz! das war und ist auch der Inhalt meines ganzen Lebens, alles dessen, was ich jemals vor Euch und zu Anderen sprach — so lasset mich, meine Freunde, hierüber zu Euch reden — und Du, allerfreiester Geist, der Du Gesetz gabst allen Deinen Geschöpfen, selbst aber die unbeschränkte Freiheit bist, sende uns Einsicht und Kraft — Amen! 1. Freiheit und Gesetz, Gesetz und Freiheit! Wie? hört man da zuerst fragen, sind dies nicht Gegensätze, feindliche, sich bekämpfende Gegensätze? Was ist Freiheit, wenn nicht: zu thun und zu lassen was man will, unbeschränkt sich selbst zu bestimmen in jedem Augenblick? Und was ist Gesetz, wenn nicht: dies und dies mußt Du thun, dies und dies unterlassen, weil Dich sonst die Folge, die Strafe treffen wird? Wenn also das Gesetz mich bindet, wie kann ich frei sein? und wenn ich frei sein will, wie kann ich das Gesetz anerkennen?.. Und stehen diese Gegensätze nicht gerade in unsrer Zeit aufs schroffste sich gegenüber? Hinweg mit dem Gesetz! rufen die Einen. Ihr wollet freie Männer sein? Dann zuerst hinweg mit den religiösen Gesetzen! Das sind Vorurtheile, Aberglauben. Will die Religion noch bestehen, so muß sie die völlige Freiheit nicht beschränken, muß still sich im Hintergründe halten, bis es uns gefällt, einmal zu ihr zu kommen. Beten? Ja, wenn es mir beliebt — es beliebt Dir aber sehr selten, bald gar nicht mehr. Gottesdienst, Ruhetag, Fest, Religion im Tempel und im Hause, Religion bei allen großen Akten des Lebens, bei Geburt und Tod, Mündigkeit und Ehe — Fessel, Unfreiheit, hinweg damit! — Und ergeht es dem Staatsgesetz anders? Es wird mißachtet, nur als ein Joch angesehen, es besteht keine Scheu, keine Achtung, keine Ehrfurcht von innen heraus vor ihm, und zwar nicht bei den Regierenden, die das Gesetz hin- und herdrehen, deuten und modeln, wie es ihnen im Augenblicke vortheilhaft scheint, nicht beiden Regierten, die, wo sie es können, es übertreten. So muß das Gesetz stets mit der Geißel der Strafe bewaffnet erscheinen, wenn es befolgt sein will. — Und bleibt endlich dasselbe bei den Gesetzen der Sittlichkeit aus? Mache Dich doch nicht zum thörichten Sklaven, heißt es: Gewissen — Borurtheil, von der Kindheit an in uns hineingezwängt, Tugend, Keuschheit, Mäßigkeit — die Natur will Freiheit haben, sie hat Wünsche, Begierden in uns gelegt und geweckt, folgen wir frei ihrem Rufe, entbehren, entsagen ist freiwillige Knechtschaft! Aber auch von der andern Seite hört man laut, überlaut rufen: Eure Freiheit ist Frechheit, ist Verderben, ist Unheil. Der Mensch muß dem überkommenen Gesetze unterstehen; ihm gegenüber hat er gar kein Recht; unwandelbar ist das religiöse Gesetz, selbst der religiöse Brauch, wie sie seit vielen Jahrhunderten überliefert worden, die Zeit, der Geist, die Entwickelung haben kein Recht, auch nur einen Buchstaben daran zu verändern; die Ihr das staatliche Gesetz zu verändern den Berechtigten Rechte zu nehmen, den Unberechtigten Rechte zu geben gedenkt, Ihr seid Umstürzler, die verfolgt und ausgerottet werden müssen! Nur zum Gehorsam ist der Mensch geschaffen, und der sich am schnellsten fügt, am tiefsten beugt, das ist der getreue Knecht, der Lohnes würdig ist. So stehen sich in der Gegenwart Gesetz und Freiheit als Gegensätze-gegenüber. Aber sehen wir in die Geschichte der Menschheit zurück: so gewahren wir ein eigenthümliches Schauspiel. Wir gewahren Zeiten, wo in allen Menschen ein Drang, ein unwiderstehlicher Trieb nach Gesetz vorherrschte, wo Gesetz aus Gesetz gezogen, abgeleitet, Gesetz auf Gesetz aufgehäuft ward, daß der Prophet ausruft: „Gesetz auf Gesetz, Satzung auf Satzung, hier ein wenig, dort ein wenig!" (Jes. 28, 10. 13); Zeiten, wo bis in's Allerkleinste im Leben Alles vom Gesetz bestimmt, geregelt, vorgeschrieben werden sollte, wo der Mensch von selbst keine Ruhe fand, wenn er nicht