Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1867-06-18 · Heft 25 (18.6.1867) · p. Seite 496

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
31 (1867)
Issue
Heft 25 (18.6.1867)
Date
1867-06-18
Page
Seite 496 (sequence 8)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
98% known words query
IRI
…/3224737-3226581-3226607--25060-3260545
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

2 entity mentions

496 Zeitungsnachrichten. Deutschland. Berlin, 7. Juni (Privatmitth.) Von jeher war es ganz besonders in der hiesigen Gemeinde ein Nebel, daß es Leute giebt, die, nach dem französischen Sprüchwort, ihre „schmutzige Wäsche auf der Straße waschen." Was irgend vvrfällt, wird in die Oeffentlichkeit gebracht, und zwar gleich so sehr in Haß und Geifer getaucht, daß es eine Schande ist. So wurde es 1843 gegen den sel. Sachs getrieben, so 1845 gegen die Reform, so bei der letzten Repräsentantenwahl, so gegen Aub, Und jetzt gegen die Wahl Geiger's. Daß man verschiedener Ansicht ist, das versteht sich; daß man sie auch in anständiger Weise ausspreche, kann man auch nicht tadeln. Aber so, wie man es hier mit Zeitungsartikeln, Eingesandt, Inseraten u. s. w. treibt, ist empörend, denn zuletzt fällt es auf die Sache zurück. Es ist bekannt, daß der Vorstand die Wahl Geiger's energisch betreibt; die Majorität der Repräsentanz ist dagegen, und hat erst jüngst die Wahl auf sechs Wochen verschoben. Unterdeß circulirt eine Adresse bei dem Publikum, welche sich für die Wahl Geiger's ausspricht, und eine Pression auf die Repräsentanten ausüben soll. Dagegen nun eine Flnth von Inseraten in den Zeitungen, welche von Haß gegen den zu wählenden strotzen, und es selbstverständlich mit der Wahrheit nicht sehr genau nehmen. Für den unparteiischen Beobachter ist all dies Gebühren sehr niederschlagend, und wir möchten wünschen, daß Dr. Geiger lieber die Wahl aus freien Stücken und von vornherein ablehnte. Auf solchen Boden sich zu begeben kann wahrlich! weder Freude noch Ehre machen! — Man hat es hier mit Dank ausgenommen, daß Sie wegen des Schicksals der Israeliten in Rumänien sich an den Vater des Fürsten Carl, den sehr verehrten Fürsten von Hohenzollern, gewendet haben. Man ist auf das Schreiben wie auf die Antwort gespannt. Ist doch so wenigstens Etwas in Deutschland geschehen, während es hier Niemandem eingefallen, sich bei der kön. preußischen Regierung deshalb zu verwenden! — Aus Breslau erzählt man hier, daß in dem Jonas Fränkel'schen Seminar die Lehrerabtheilung wegen Mangel an Lehrern geschlossen werde. Es kann dies doch nur aus einer unpraktischen Anlage derselben Hervorgehen. Ueberhaupt kann niemals ein Seminar gedeihen, wenn die Zöglinge nicht Gratisunterhalt darin finden. Oesterreichischer Kaiserstaat. Prag, im Juni. Es ist leicht erklärlich, daß wir auf jeden Erfolg, welchen ein Glaubensgenosse auf dem Gebiete des Rechts Wesens erlangt, ganz besonders aufmerksam sind, da die praktische Ausübung dieses wichtigen und hohen Zweiges menschlicher Thätigkeit in so vielen Staaten den Juden noch verschlossen ist. Aus diesem Grunde wird man den Abdruck des folgenden Schreibens gerechtfertigt finden, welches der gegenwärtige österreichische Justizminister an den Professor der Rechte, Herrn Dr. Wolfgang Wessely, richtete, und das vom „Abendblatt" mitgetheilt ward. An Seine des Herrn Professors Dr. Wolfgang Wessely, Hochwohlgeboren Euer Hochwohlgeboren! Die kaiserlich-österreichische Regierung beabsichtigt, dem nach der bestehenden Staatsverfassung zur Mitwirkung bei der Gesetzgebung berufenen Reichsrathe demnächst unter Andern auch ein neues Strafgesetz über Verbrechen und Vergehen zur verfassungsmäßigen Behandlung vorzulegen. Ehevor sie aber diese Vorlage macht, wäre es der k. k. Regierung begreiflich von hohem Werthe über den im kais. österreichischen Justizministerium zu Stande gekommenen Entwurf dieses Gesetzes vorläufig noch die Urtheile kompetenter Fachmänner der deutschen Strafrechtswissenschaft vernehmen zu können, um so fort den erwähnten Entwurf mit Benützung dieser jUrtheile nochmals einer Revision zu unterziehen und erst in der hiernach verbesserten Gestalt dem genannten Gesetzgebungskörper vorzulegen. Ihre hochgeachteten literarischen Leistungen im Gebiete des Criminalrechtes und der warme Eifer, welchen Euer Hochwohlgeboren in denselben für die Fortbildung der deutschen Strafgesetzgebung an den Tag legen, machen es mir wünschenswerth auch Ihr gediegenes Urtheil über den vorerwähnten österr. Gesetzentwurf zu erlangen. — Darum erlaube ich mir Euer Hochwohlgeboren in der Anlage l, 2, 3 und 4 je einen Abdruck des dießfalls von einer Spezial-Commission des kaiserlich-österreichischen Justizministeriums in Antrag gebrachten Gesetzentwurfes

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.