Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 31 (1867)
- Issue
- Heft 24 (11.6.1867)
- Date
- 1867-06-11
- Page
- Seite 477 (sequence 9)
- Language
- German
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der Funktion bei Leichenbegängnissen, Confirmationen, Einsegnungen im Familienkreise wurde vom Gesammt- Vorstande wie folgt verfügt: Jeder der Herren Prediger traut die in seinem Funktionsbezirke wohnende Braut. Jedem Gemeindemitglied steht es aber frei, Trauungen durch einen anderen Functionär (den Herrn Rabbiner) der Cultusgemeinde vollziehen zu lassen und zwar innerhalb der bestehenden Modalitäten. In solchen Fällen sind dem Prediger die erforderlichen Papiere zur Prüfung vorzulegen und nach ordnungsmäßigem Befunde derselben delegirt der Prediger den betreffenden, von der Partei gewünschten Functionär zur Vollziehung der Trauung. Sollte jedoch die Trauung durch einen Nichtfunctionär der Cultusgemeinde verlangt werden, so ist das Einverständniß und die Delegation des Predigers nicht allein, sondern auch die Zustimmung des Vorstandes erforderlich. — Bei Leichenbegängnissen hat der Prediger, falls die Hinterbliebenen eines Mitgliedes der Cultusgemeinde oder der Vorstand den Wunsch hiezu aussprechen, die üblichen Functionen vorzunehmen; doch ist es der freien Wahl eines jeden Mitgliedes der Cultusgemeinde anheimgegeben, den Prediger des einen oder des anderen Functionsbezirkes zur Vornahme der Functionen zu erbitten. — Derselbe Grundsatz hat bei Beschneidungen, Barmizwas, Confirmationen zu gelten, welch' letztere von dem einen und dem anderen Herrn Prediger für die Confirmanden seines Functionsbezirkes veranstaltet werden." Eine andere rühmliche Saite ist in Folgendem angeschlagen: „Wenn sich der sprichwörtlich gewordene Wohlthätigkeitssinn der hiesigen jüdischen Cultusgemeinde in all den bezeichneten altgewohnten Richtungen wieder bewähren konnte, so wurde ihm in der letzten verhängnissvollen Kriegszeit eine erneuerte Gelegenheit geboten, sich segensreich zu entfalten. Als wir die Ehre hatten Sie zu milden Spenden aufzufordern, das Gemeindehospital zur Aufnahme von verwundeten und kranken k. k. Soldaten, ohne Unterschied des Glaubensbekenntnisses, widmen zu können, wie das im Laufe dieses Jahrhunderts öfters der Fall gewesen ist; da haben Sie von edelster Nächstenliebe und dem opferfähigsten Vaterlandssinne beseelt uns reichlichst mit den Mitteln versehen, um den ausgesprochenen humanen Zweck zu erreichen. Es gewährt uns eine besondere Befriedigung Ihnen die hierfür von Sr. k. k. Majestät dem Kaiser ausgesprochene Allerhöchste Zufriedenheit hier mittheileu zu können: K. K. Armee-Obercommando. 1.. K. N. 442. „Seine kaiserliche königliche apostolische Majestät haben mit der Allerhöchsten Entschließung vom 25. Februar 1867 in Anerkennung der nachträglich zur Allerhöchsten Kenntiß gebrachten -hervorragenden Verdienste anlässig der vorjährigen Kriegsereignisse der israelitischen Cultusgemeinde die Allerhöchste Zufriedenheit Allergnädigst auszusprechen geruht. Es gereicht Mir zum wahren Vergnügen, diese huldvolle Anerkennung hiermit zum Ausdruck zu bringen. Wien, am 10. März 1867. Erzherzog Albrecht, Feldmarschall." An die israelitische Cultusgemeinde in Wien. Aus gleichem Anlasse wurde eine weitere glänzende Allerhöchste Auszeichnung den äm Spitale der Cultusgemeinde angestellten Aerzten, dem Primarius Herrn Di'. Heinrich Herzfeld er und dem Verwalter Herrn D>-, Bernhard Wölfler zu Theil, indem Se. k. k. Majestät jedem derselben mit Allerhöchster Entschließung vom 25. Februar d. I. „für ihre hervorragenden Verdienste" das Ritterkreuz des Franz-Josef-Ordens zu verleihen geruht hat." Die ordentlichen Einnahmen des Jähes 1866 betrugen 115,228 Fl., die außerordentlichen 36,855 Fl. Die ordentlichen Ausgaben 105,863 Fl. und die außerordentlichen 35,834 Fl., so daß mit dem Cassasaldo vom 31. Dezember 1865 der Ueberschuß 10,471 Fl. betrug, ein Resultat, das einen blühenden Finanzzustand bezeichnet. Wir wollen hier in die Einzelheiten nicht eingehen, heben nur hervor, daß außer den beiden Predigern ein Rabbinat von einem Rabbiner und zwei Assessoren mit 3783 Fl. erhalten wird, und daß der Cantor Sulzer 3150 Fl. Gehalt hat, während die beiden Prediger jeder nur 2100 Fl. erhalten. Die Gemeinde, und Canzleiverwaltung, welche den Dichter Do. Frankl an ihrer Spitze hat, erforderte einen Aufwand von 9430 Fl. Die Gemeinde besitzt auch einen Beamtenpensionsfond, der jetzt eine Pension an den emerit. Religionslehrer Brauer von 24