Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 31 (1867)
- Issue
- Heft 23 (4.6.1867)
- Date
- 1867-06-04
- Page
- Seite 453 (sequence 5)
- Language
- German
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453 den Schrift vom October 1865*), bei der Beurtheilung separatistischer Einrichtungen, folgende Rüge ausspricht: „In der Haupstadt giebt es Societäten, deren Statuten ausdrücklich die Zulassung der Israeliten verbieten. Das sind, wenigstens zum Theil, mittelalterliche Zustände; Zustände, herrührend aus einer Zeit, wo der Begriff „Christenheit" den Platz einnahm, der jetzt dem Begriffe „Menschheit" zukömmmt." Hören wir die trefflichen Worte von Paulus van Hemert in seiner „beeiuur bij liet onlbijl en de llieelafel“ Amsterdam 1807 (VIII S. 13 f.): „Noch bis auf den heutigen Tag hält man, ach! die Maaischappij loi Nui von i’AIgemcen für die Juden geschlossen. Wie? Ein Zweiunddreißigstel der Bevölkerung (nach damaligem Verhältnisse) gehört also nicht zur Gesammtheit! Felix meriiis (glücklich durch Verdienste) steht für den Juden nicht offen! Wie? Können denn die Juden, weil sie Juden sind, keine Verdienste haben? Oder hat wirklich auch nicht ein Jude Verdienste? Hat er sie, warum öffnet man dann nicht einem einzigen braven, achtenswerthen Inden, der sich durch Kenntniß und gute Sitten anszeichnet, die Thür? Oder heißt das zu viel vom Christen verlangt? Ach, wie lange soll der Geist der Beschränktheit noch herrschen und den Juden ohne Grund dem Hohne preis geben? Wäre es allein der gemeine, dumme Haufe der Christen, der den Juden so behandelte, so sollte man dabei die Achseln zucken und sich zu trösten suchen. Aber ach! Auch Christen, die sich erleuchtet, verständig, wohlerzogen, gelehrt nennen wollen, thun dasselbe. Man kann dies wahrlich nicht dem Unverstand zuschreiben. Es ist Unwille: es ist — nein! ich schweige." Wir glauben aber nicht zu irren, wenn wir berichten, daß in neuerer Zeit hin und wieder Juden wissenschaftliche Vorträge in Felix Meriiis hielten. Liegt nun hierin auch das thatsächliche Geständniß von Seiten der gelehrten Gesellschaft, daß man sich von dumpfen Vorurtheilen mtb beschränkten Anschauungen frei gemacht: so können wir es doch nicht billigen, daß Juden — sei es als Mitglieder oder als Gäste — sich an einem solchen Vereine betheiligen, so lange noch in seinen Gesetzen die ungastfreundlichen Verordnungen gegen die Juden siguriren, und aus diesem Grunde die Zulassung derselben für nichts weiter als exceptionelles Gnadengeschenk an¬ *) Dr. A. Pierson aan zijnc laatsle gemeonlc. Ambern. D. A. Thiemc 1865. gesehen werden müsse. Dies jedoch bereitwillig zu empfangen, drückt sowohl auf die persönliche Ehre der Empfänger, als auch auf die Ehre ihres Glaubensbekenntnisses. So bedeutsam nun auch die von der Maaisch. t. n. v. h. Algm. ausgegangeuen Maßnahmen für die Juden wurden, war diese That doch nur die einer Körperschaft von privatem Charakter, und konnte deshalb der nachtheilige Einfluß dieses den Juden gegenüber festgehaltenen Jsolirungspriuzips nicht über das Gebiet der Wirksamkeit hinausgehen, die dieses Institut entfaltete, so weit sich auch seine Thätigkeit ausdehnen mochte. Schädliche Consequenzen für andere Verhältnisse daraus zu ziehen, dazu fehlte jede rechtmäßige Besugniß. Auch bleiben bei solchen privaten Demonstrationen immer die Wege offen, sie unschädlich zu machen; wie ja ein solcher Weg durch die Niederländischen Israeliten eingeschlagen worden. Ganz anders indessen gestaltet sich die Sache, wenn auf legislatorischem Boden dergleichen Beschränkungen auftauchen, oder auch nur von ferne drohen. Da kann zuweilen eine gesetzliche Bestimmung, oder der für verschiedene Interpretationen zugängliche Wortlaut eines Gesetzes, wenn auch nicht unmittelbar, doch durch Deduktionen und auf verschlungenen Wegen von unberechenbarer Tragweite werden. In einem solchen Falle muß das Heilmittel vor der Geburt des Uebels geschaffen werden, d. h. die bedrohte Seite muß sich prohibitiv verhalten, und die gesetzlich zustehenden Mittel anwenden, um von den möglicherweise eintretenden Nachtheilen ihr Bereich nicht berühren zu lassen. Es hat auch in dieser Hinsicht in neuester Zeit für die holländischen Juden nicht an Gelegenheit gefehlt, ihre Sache zu vertheidigen, und zwar ebenfalls auf dem Gebiete des Unterrichtswesens. i Fortsetzung folgt.) Literarischer Wochenbericht. Bonn, 9. Mai. 1 Freu! di Gereniia. Traduzione litlerale dal leslo ebraico in versi ilaliani con liolc original! di G. Barziiai, Doltorc di leggi. Trieslc, 1867. In vortrefflicher Ausstattung wird uns hier eine, so weit wir es zu beurtheilen vermögen, ebenso treue wie in schönem, correctem und flüssigem Italienisch abgefaßte Uebersetzung der Klagelieder Jeremiä, gefolgt von einer Uebertragung der berühmten Zionide des Jehuda Halevy, geboten. Von den Anmerkungen sind nur die zum 3,