Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 31 (1867)
- Issue
- Heft 22 (28.5.1867)
- Date
- 1867-05-28
- Page
- Seite 434 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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434 diese ist offenbar nur die Wirkung jener als ihrer Ursache. Trotzdem wurde diese einfache Schlußfolgerung während ganzer Weltperioden fast einstimmig verworfen. In dieser langen Zeit wagte Niemand, die Pflicht des Menschen zu bestreiten, daß er aufrichtig und wahr sei in seinen Beziehungen zu Gott, aber Jedermann verkannte, daß diese Pflicht, nach dem schönen Ausdruck Vinets, auch das Recht der Wahrhaftigkeit begründe" — Bluntschli untersucht nun den Ursprung des Glaubenszwanges, den er allein im Christenthume, gerade der Natur des Letzteren entgegen, entsprungen nnd herrschend findet, „Nicht der Staat — sagt er —, die Kirche hat den gefährlichen Begriff der Häresie < Ketzerei) erfunden, und die Abweichung von dem orthodoxen Kirchenglauben zuerst als eine schwere Sünde, dann als ein strafbares Vergehen dargestellt." Hier ist es aber, wo der Verf. Aeußerungen thut, die wir später näher betrachten müssen, weil seine eigene Darstellung ihn am besten widerlegt. Er führt aus: „Es ist das große Verdienst der Römer, zuerst das Recht auf die äußerlich erkennbaren Dinge beschränkt und von der Religion wie von der Moral gesondert zu haben. Der römische Staat ordnete wohl den öffentlichen Cultus der Götter, wie er das ganze Gesawmtleben des Volkes bestimmte. Aber um die Religiosität und um den Glauben der Individuen kümmerte er sich nicht. Es siel ihm nicht ein, ein rechtgläubiges Dogma seinen Bürgern aufzunöthigen. Die römischen Juristen sprachen sogar das große Prinzip aus: Vergehen gegen die Götter ldie nicht zugleisch Vergehen gegen die menschliche Rechtsordnung sind) sind der Sorge der Götter selber anheim gegeben; der Staat hat dieselben nicht zu bestrafen.*) Gegen andere Volksreligionen übten die Römer eine weitherzige staatsmäunische Toleranz. Sie nahmen alle die fremden Götter bereitwillig in ihrem Pantheon auf und ließen sich nicht durch die mancherlei Widersprüche stören, in welche diese versammelten Götter unter einander gerathen mochten. Sie forderten von den unterworfenen Völkern nur, daß diese, soweit das Staatsrecht es für nöthig erklärte, bei Gelegenheit auch dem obersten Gotte Roms, dem capitolinischen Jupiter, äußere Ehrfurcht bezeigten. Was dieselben von Jupiter halten mochten, war den Römern rechtlich gleichgültig. *) Tacitus Ann. 1. 73. „Deorum injurias Diis curae.“ Aber zu einer festen Ausbildung des individuellen Rechts der Bekenntnißfreiheit haben es die Römer doch nicht gebracht. Sie wurden daran gehindert, weil sie nach antiker Art gewohnt waren, das Privatleben jederzeit den Rücksichten auf das Staatsleben unterzuordnen, weil sie sich vorbehielten, von Staatswegen auch den Cultus zn beherrschen. Auch ihre liberale Duldsamkeit gegen andere Religionen brach in Stücke, als sie mit dem harten Trotz des monotheistischen Judenthums und dem die Welt umgestaltenden Princip des Christenthums zusammenstieß. Der jüdische Staat, der sich wider die heidnische Herrschaft Roms empört hatte, wurde zerstört. Die Christengemeinden, welche sich über das römische Reich ausbreiteten, wurden von Zeit zn Zeit verfolgt. In den Christen sahen die Römer lange Zeit nur eine Sekte, die noch weniger Achtung verdiene, als die altgläubigen Juden, weil sie von dem Glauben ihrer Väter und ihrer Nation abgefallen sei. Aber auch die Christen wurden nicht so wohl um ihres Glaubens willen verfolgt, als deßhalb, weil sie dem römischen Jupiter und den römischen Kaisern keine abgöttische Ehre bezeugen wollten, weil sie die römischen Eide nicht schwuren, weil sich Manche den Staats- Pflichten entzogen, weil die ganze alte Weltordnung durch die neue Weltreligion in Frage gestellt und bedroht zu sein schien. Nicht die religiösen, sondern die politischen Gründe waren dabei entscheidend.*) *) Bluntschli stellt hier richtig dar, daß die Verfolgungen der Juden und Christen seitens der heidnischen Römer nicht aus religiösen, sondern aus politischen Gründen erfolgten. Aber er will den Römern dennoch das Verdienst der Religionsfreiheit nicht ganz einräumen und spricht daher davon, daß die Römer jene zwingen wollten wenigstens dem Jupiter göttliche Ehren zu erweisen. Das ist unrichtig. Nicht die Bildsäule des Jupiter, sondern die der römischen Kaiser wollten sie im Tempel zu Jerusalem aufstellen, weil dies den Kaisern die eigentliche nnd wahre Huldigung zu sein schien, und hiergegen empörte sich das jüdische Volk. Man lese hierüber das höchst interessante zehnte Capitel des zweiten Buches von Josephus' jüdischem Kriege nach. Verfolgungen der Juden fanden nur statt eine kurze Zeit nach dem Kriege und nach neuen Aufstandsversuchen; sie hörten bald wieder auf, die Juden erhielten das römische Bürgerrecht und traten frei auch in alle Staatscarrieren ein. <Vgl. unser „Wie verloren die Juden das Bürgerrecht im west- und oströmischen Reiche? Berlin 1832" und unser „Jsr. Predigt- und Schulmagazin 2. Aufl. S. 428 ff.") Auch in der Christenverfolgung waren, wie Bluntschli selbst bemerkt, nur politische Gründe vorherrschend, und