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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1867-05-21 · Heft 21 (21.5.1867) · p. Seite 427

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
31 (1867)
Issue
Heft 21 (21.5.1867)
Date
1867-05-21
Page
Seite 427 (sequence 19)
Language
German
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M Weil auch die Juden viel Hauser angekauft hatten, worüber ebenfalls sehr laute Beschwerden geführt wurden; so ward 1663 ein Vergleich getroffen, nach welchem sie davon, statt der Einquartierung, welcher sie sich nicht unterwerfen wollten, und die daher den andern Bürgern zu lästig werden mußte, monatlich znm Theil 4, zum Theil 3 Groschen an das Baumeisteramt Servisgelder bezahlen sollten. 1680 waren im Fürstenthum, und besonders in Halberstadt 69 Familien vorhanden. Dieser Anlaß gab Gelegenheit zu einem neuen Befehl, solchen einzuschränken und zu verhindern, daß die Juden mehrere Immobilien ankaufen durften; vielmehr dahin zu sehen, daß sie diejenigen, welche sie schon im Besitz hatten, den Christen um einen billigen Preis überlassen möchten. Die Schutzgelder beliefen sich nicht gleich, sondern bald auf 435, 485, 181, bald auf 504 Thaler. Ohnerachtet der Aufmerksamkeit der Regierung auf die Judenvermehrung breiteten sich solche doch immer mehr aus. 1685 waren 85 Familien vorhanden, überhaupt 469 Personen stark, von denen nur 16 Familien Schutzbriefe hatten. Um eben diese Zeit brachte man in Vorschlag, die Juden anzuhalten, daß sie die christlichen Kirchen und den darin zu haltenden Gottesdienst besuchen sollten, um sie zur Bekehrung zu bringen; welches auch geschah und ausgeführt wurde, obgleich dabei manche unangenehme Auftritte vorkamen, die den Bekehrern nicht rühmlich sind. Es ist aber daraus wenig Nutzen entsprungen, und der Zweck in keinem anderen Falle erreicht worden, als daß sich leichtsinnige Juden zum Schein zur christlichen Religion wandten, um einigen Vortheil daraus zu ziehen und zu genießen, im Herzen aber immer eifrige Juden blieben. Die nach dem Absterben Kurfürst Friedrich Wilhelms erhobenen Beschwerden wider diese Nation wurden immer zahlreicher und lauter; und dies bewog sie, sich an den neuen Kurfürsten Friedrich den Dritten zu verwenden, und ihn um Schutz wider die ihnen geschehenen Bedrückungen und Einschränkungen zu bitten. Sie erhielten daraus von demselben ein 1691 aus dem Karlsbade datirtes neues Privilegium, wodurch 75 Familien, davon die wenigsten zuvor Schutzbriefe gehabt hatten, vergleitet, auch die in dem Schutzbriefe von 1650 enthaltene Freiheiten nach folgenden Punkten abgeändert wurden: 1) daß sie wöchentlich 2 Goslar für einen Thaler Zins nehmen könnten; 2) wurden ihnen alle vorhin erlheilte Privilegien bestätiget; 3) desgleichen der öffentliche Gottesdienst; 4 ) sowie das Schlachten ohne Einschränkung nach dem Vergleich von 1645; 5) ferner, daß auf Kinder, wenn sie sich gleich verheirateten, der Schutzbrief der Eltern ausgedehnt sein sollte; 6) fremden Juden ward das Reisen und der Aufenthalt zu Halberstadt besonders erlaubt; 7) auch den Wittwen verstattet, auf ihren Schutz fremde Juden zu heirathen; 8) endlich sollte die gesammte Judenschaft unter der Gerichtsbarkeit der Regierung stehen. Durch diese ansehnlichen Freiheiten vermehrte sich die Anzahl der Juden im Fürstenthum, und die Beschwerden der Christen wider sie. 1697 den 18. März und 7. September, desgleichen 1699 den 7. Februar erfolgten aus die letztern verschiedene Reskripte an die Regierung zu Halberstadt, worin ausdrücklich festgesetzt wurde, daß die Juden hinführo keine Immobilien oder verpfändete Grundstücke an sich bringen sollten, und wenn ein Jude dergleichen besäße, aber künftig ohne vergleitete Leibeserben oder Kinder sterben würde, so sollten dessen Besitzungen dieser Art um einen billigen Preis an Christen verkauft und den Seitenverwandten das gelösete Geld zugestellt werden. 1701 befanden sich im Halberstädtischen 98 Familien, 698 Seelen stark, die 98 eigene Häuser besaßen, von denen einem Juden drei, und elf andern Juden jedem zwei zuständig waren. Ueberhaupt hat das Fürstenthum Halberstadt jederzeit eine beträchtliche Anzahl von Juden gehabt; und es scheint, als wenn diese Provinz der Nation behaglicher als irgend eine andere wäre. — 1670 wurden die Juden aus den österreichischen Staaten vertrieben. Der Verf. unserer „Annalen" sagt hierüber: Die Pfaffen hatten an dieser Katastrophe den größten Antheil, indem sie dem guten Kaiser Leopold entsetzliche Schandthaten von den Juden erzählten, die ihn, als einen religiösen Herrn, leicht bewogen, den letztern seine Staaten zu verbieten und sie austreiben zu lassen; welches mit vieler Härte geschähe. Die Zahl der Vertriebenen war überaus groß, sowie die Roth, wohin sie sich nun wenden sollten. Verschiedene von ihnen traten zusammen und baten den brandenburgischen Residenten zu Wien, Andreas Neumann, sich ihrer anzunehmen und den Kurfürsten zu bitten, daß er eine Anzahl von ihnen in seine Staaten aufnehmen möchte. Wehmüthig klagten sie: daß ihnen gleichsam der Erdboden und die Welt verschlossen sei, welche doch Gott für alle Menschen geschaffen hätte, und daß man sie gegen alle natürliche Rechte, grausam behandle. Diese Klagen fanden bei dem Kurfürsten Eingang. Die Entvölkerung des Landes durch den dreißigjährigen Krieg, der Mangel an Geld und Leuten von baarem Vermögen traten besonders ins Mittel und begünstigten die Aufnahme dieser Juden; wozu auch die damals in kurfürstlichen Diensten und Gnaden stehenden Juden Leimann Gumperz und Salomon Elias, welche sich als brauchbare Männer in den damaligen kritischen Zeiten bekannt gemacht hatten, nicht wenig beitrugen. Der Kurfürst schrieb 1670 den 19. April an Neumann: ob er wohl Bedenken trüge, mehrere Juden ins Land zu nehmen, so wäre er doch nicht abgeneigt, 40 bis 50 Familien, wenn sie aus wohlhabenden Leuten beständen und ihre Mittel ins Land bringen und daselbst anlegen wollten, den Aufenthalt zu verstatten. Jedoch könnten ihnen keine Synagogen zu halten erlaubt werden; dagegen sollte es ihnen aber unverwehrt sein, ihren Gottesdienst in den Häusern und besonders abzuwarten,

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